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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-10-13 · Heft 42 (13.10.1845) · p. Seite 636

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 42 (13.10.1845)
Date
1845-10-13
Page
Seite 636 (sequence 4)
Language
German
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636 laß charakteristisch stnd, eine wesentliche Abkürzung und Veredlung des Gottesdienstes herbeizuführen. An den Sabbaten sollten daher alle Jozerorh, Piutim u. s. w. wegfallen, für die Feste einzelne ausgewählte Piutim beibehalten werden; für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag liegt eine besondre Gebctordnung vor. In Beziehung auf die Einführung deutscher Bestandtheile im Gottesdienste stehe die Zulassung derselben gesetzlich fest. Da der i-ibcnn no unverändert hebräisch bleibe/ so dürften einige deutsche Gebete und Gesänge nach dem Einhcbcn der Tora, vor und nach der Predigt, am Eingänge der Festabende vor 12-ß dem Wunsche Vieler entsprechen, sowie das Gebet für den Landesherrn angemessner in deutscher Sprache verrichtet werde. Die in Rede stehende Gebetordnung wurde am 27. Juni dem interimistischen Rabbinatsverwalter Herrn RabbinatSasseffor Oettinger und Herrn Rabbinatsasseffor Rosen stein mit der Frage vorgelegt: ob in derselben solche Bestimmungen sich vorfinden, die den religionsgesetzlichen Anordnungen zuwiderlaufen. In einer Antwort vom 4. August beziehen sich die genannten Herren auf ihren Bescheid vom 20. Januar, den sie nicht als einen bloßen Rath sondern als eine bestimmte, auf Gründen beruhende Entscheidung bezeichnen. Sie erklären sich mit Berufung auf mehrere Zitate überhaupt nicht für berechtigt, einen allgemein bestehenden Gebrauch abzuschaffen oder zu verändern. Abgesehen davon, daß das Beispiel anderer Gemeinden die Statthaftigkeit von Abänderungen im Gottesdienst darthut, so steht die angeführte Aenßerung, welche, wenn sie als Prinzip gelten sollte, die Möglichkeit einer Entwicklung gegebener Zustände geradezu in Abrede stellt, so sehr mit aller Erfahrung in Widerspruch, daß wir uns im Vertrauen auf die Unterstützung der Gemeinde nicht abhalten lassen können, unser Ziel weiter zn verfolgen und Maßregeln zu ergreifen, von denen wir uns einen gedeihlichen Erfolg versprechen dürfen. Indem wir uns hierüber anderweite öffentliche Mittheilungen Vorbehalten, tragen wir keine Scheu, es auszusprechen, daß nur die baldige Regelung des Gottesdienstes unsre Gemeinde vor bedenklicher Spaltung zu bewahren vermag. Berlin, den I. September 1845. Die Aeltesten und Vorsteher der Judenschaft." „B erlagen." A. „Aus dem Bericht des Rabbinalsasiesiors Dr. Sachs vom 12. November 1844. Einleitung. Die in vielen jüdischen Gemeinden bereits erfolgte Umgestaltung des gottesdienstlichen Wesens, das lebhafte und dringende Verlangen, das sich in noch mehreren nach einer solchen regt, sind nicht zufällige Erscheinungen, so gern man auch von gewissen Seiten her dergleichen als unberechtigt oder gleichgültig, als Nachahmungen und Annäherungsversuche an unzüdische Weisen verdächtigen oder als eitle Lust an äußerlichem, iuhaltleerem Schein und Schauspielwesen lächerlich machen möchte. Wenn auf eben dieser Seite die Entfernung und Entfremdung von dem Gotleshause und Gottesdienste als aus Theil-. nahmslosigkeit an dem Gesammtleben des Judenthums hervorgegangen erkannt wurde, so muß sie auch so billig sein, die Konsequenz gellen zu lassen, daß der sich regende Wunsch nach einer würdigern Gestaltung auch das Zeugniß erwachter Theilnahme für das früher Uebersehene ablege. Und so ist es in der Thal! Nach all' den zersetzenden, erschlaffenden, auflösenden Einflüssen, die das jüdische Gesammt- .und Einzelleben seit nahe einem halben Jahrhunderte erfahren, nach all' jenen bald lächerlichen, bald traurigen und in ihren Folgen schmerzlichen Schwankungen, die jedes flüchtig auftauchende Zeitphantom als letztes Ziel und Ende hinzustellen in kurzsichtiger Befangenheit sich herabgewnrdigt, drängen sich die theils leichtfertig vergessenen, theils mit absichtlicher Vornehmheit ignorirten, theils gewaltsam zurückgedrängteu Elemente wieder hervor und geben die nie ungestraft vergessene Lehre, daß heilige Interessen mit Schonung und Umsicht, mit zarter, liebender Fürsorge erwogen und mit Gewissen und Redlichkeit gepflegt sei» wollen. Je weniger das Familienleben und die Jugenderziehung Geist und Gesinnung des jüdischen Religionslebens sich bewahrt hat, je weniger Einfluß das Individuum als solches den Lehren des Judenthums gönnt, desio dringender wird der Anspruch »ach einer Darstellung der Gesammtheit, an welcher der Einzelne sich betheiligt und im Zusammenhänge mit welcher er wenigstens zu, gewissen Zeiten das sich wieder gewinnen und erneuern mag, was er in seinem geselligen und Privatleben von sich gethan. Die Synagoge soll die Einzelnen, zusawmenführen, die Getrennten einigen; das liegt in dem Namen, den wir

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