Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1845)
- Date
- 1845-10-13
- Page
- Seite 635 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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635 Inzwischen war auf unser Schreiben vom 23. Dezember eine nur von dcm interimistischen Rabbinatsverwaller, Herrn Rabbinatsassessor Oettinger und Herrn Rabbinatsassessor Rosen st ein Unterzeichnete Antwort vom 20. Januar eingelaufen, in welchem dieselben ihr Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der beabsichtigten gottesdienstlichen Verbesserungen außsprechen, namentlich aber hervorheben, daß, wenn dieselben in's Leben treten, dem Unwissenden, dem die Bcurtheilung des Wesentlichen und Unwesentlichen mangelt, gar Nichts mehr heilig sein werde, und daß andere Gemeinden und ihre Lehrer durch den Vorgang der berliner Gemeinde sich zu willkürlichen Neuerungen berechtigt glauben würden. Da diese und ähnliche Gesichtspunkte nur aus den möglichen Folgen, die eine solche „Neuerung" bei unbefugten Lehrern haben könnte, abgleitet, nirgends jedoch ausdrückliche Vorschriften dagegen geltend gemacht werden, so setzten wir, von der Ueberzeugung durchdrungen, daß uns, als Vertretern der Gemeinde, die Beantwortung der Frage zusiche, ob überhaupt ein.unabweisbares Bedürfniß nach gottesdienstlichen Verbesserungen in der Gemeinde vorhanden sei, unsere Bemühungen fort und lenkten unser Augenmerk vorläufig auf die Herbeischaffung der erforderlichen Geldmittel. Am 24. Februar richteten wir deshalb an die Kommission der Siebenundzwanjig drei Anträge, uud zwar auf Bewilligung eines jährlichen Zuschusses von 1200 Thalern zu den Kosten des Chors, eines Jahrgehalts für einen zweiten Vorsänger und einer Summe von 2200 bis 2500 Thalern zum Bau zweier Galerien in der Synagoge. In der Sitzung der Kommission vom 19. März wurden die ersten beiden Anträge genehmigt, der dritte Antrag jedoch abgelehnt, indem bei sich ergebender Stimmengleichheit, der Vorsitzende, von seinem Rechte Gebrauch machend, gegen den Galerieubau stimmte, und zwar, wie das Protokoll besagt, nur aus dem Grunde, um dadurch den allgemein und längst gehegten Wunsch nach einer neuzuerbauenden Synagoge desto schneller in Erfüllung gehen zu sehen. Von der Dringlichkeit eines Synagogenbaues gleichfalls überzeugt, hielten wir es für Pflicht, die Kommission der Siebenundzwanzig in einem abermaligen, vom 3. April datirten Schreiben hiervon in Kenntniß zu setzen und unfern früher» Antrag in Betreff des Galeriebaues zu wiederholen, indem ein Synagogenbau zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde, als daß bis zur Vollendung desselben jede Verbesserung des Gottesdienstes aufgxschoben. werden könnte. In der Kommissionssitzung vom 14. Mai wurde unser Antrag jedoch abermals verworfen und auch der von einem Mitglicde der Kommission gemachte Vorschlag, für die Einrichtung zur Aufstellung eines Sängerchors eine Summe von höchstens 500 Thalern zu bewilligen, abgelehnt. Unterdessen war in einer Sitzung der zweiunddreißig Männer der Vorsänger in der Synagoge zu Stettin, Herr Lichten st ein, zum zweiten Vorsänger erwählt worden. Die Zusammensetzung und Einstudirung des Chors wurde eiustweileu dem in dem jetzt bestehenden Syuagogenchor fungirenden Herrn Lewandowsky anvertraut und demselben zu diesem Behufs auch ein besondrer Gesangunterricht in der Gemeivdeknabenschule überwiesen. Am 11. und am 17. Mai überreichte Herr Rabbinatsassessor vr. Sachs auf vorhergegangene Aufforderung zwei Entwürfe; der erste enthält Festsetzungen in Betreff der äußern Ordnung in der Synagoge, der zweite eine Gebetordnung, und beide gaben zu mehrfachen mündlichen und schriftlichen Erörterungen Anlaß. . Nachdem wir den ersten Entwurf mit den Herren Synagogenvorsteheru reiflich berathen hatten, wurde beschlossen, die Bestimmungen desselben nach und nach in's Leben treten zu lassen, wobei wir uns aber freilich nicht verhehlen konnten, daß unter den gegebenen Umständen, bei der Ueberfiillung der Liturgie mit Gebetstücken, die abwechselnd vom Vorsänger und der Gemeinde gesprochen werden, und bei dem so überaus beschränkten Synagogeuraum der beabsichtigte Erfolg gewiß nicht in dem Grade wird erreicht werden können, wie alle Wohlgesiun-. ten ihn sehnlichst herbeiwünschen. Als Grundregel einer Gebetordnung ist von Hm. Rabbinatsassessor vr. Sachs festgehalten worden, daß der uralte Kern der Liturgie, die eigentliche im engem Sinne, dies gemeinschaftliche Erbtheil aller über die Erde zerstreuter jüdischer Gemeinden, in der gesetzlich normirten Form uud Zahl der Gebete, nicht angetastet werde. In Beziehung auf den übrigen Theil der Liturgie sei jedoch ein freieres Schalten gestattet, durch Auslassung des Ungehörigen und Unwesentlichen und Beibehaltung solcher Gebetstücke, die für den besonder» Festan-