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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-10-13 · Heft 42 (13.10.1845) · p. Seite 634

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 42 (13.10.1845)
Date
1845-10-13
Page
Seite 634 (sequence 2)
Language
German
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634 authentischen Unterlage geben wir daher vor Allem ein Zirkulärschreiben, welches vor wenigen Wochen von Seiten des Vorstandes der Gemeinde an diese gerichtet worden ist. „An die verehrlichen Mitglieder unsrer Gemeinde. Bei der großen Theilnahme, die von der ganzen Gemeinde den Bestrebungen für eine würdigere Gestaltung des Gottesdienstes gewidmet wird, erachten wir es als unsre Pflicht, von demjenigen, was in der letzten Zeit von Seiten der Unterzeichneten Aeltesten und Vorsteher in dieser Angelegenheit geschehen ist, hierdurch Rechenschaft abzulegen. Unter dem 11. November 1843 wurde der Rabbinatsassessor Herr vr. Sachs aufgefordert, seine motivirte Ansicht über einzuführende gottesdienstliche Verbesserungen abzugeben. „Tie gesummte Gemeinde," heißt es in jenem Schreiben, „fühlt unstreitig das Bcdürfniß, den Gottesdienst in der Synagoge so geregelt zu sehen, daß seine Würde und Reinheit aufrecht erhalten und die eingeschlichenen Mißbräuche entfernt werden. Daß den Vorschriften der Religion bei den zu treffenden Maßregeln überall nachgekommen werde, auch bei der Anordnung derselben so zu verfahren sei, daß das Gewissen der Einzelnen beruhigt bleiben kann', versteht sich von selbst." Hierauf reichte Herr Rabbinatsassessor Ilr.. Sachs am 2. Dezember ein Gutachten ein über diejenigen „Gesichtspunkte, die bei der gottesdienstlichen Ordnung in der Synagoge als leitend festzuhalten sein dürften." Dasselbe verbreitet sich erstens über die Herstellung äußerlichen Anstandes im Gotteshause; zweitens über den Gesang und Vortrag der Gebete durch Vorsänger und Chor; drittens über die Weglassung gewisser Gebete. In der Beilage A. werden einige Abschnitte aus diesem Gutachten ausführlich mitgetheilt. Ta die wesentlichen, in diesem Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungen des Gottesdienstes in anderen Ge meinden mit Zustimmung gelehrter und frommer Männer bereits Ln's Leben getreten sind, so schöpften wir aus diesem Umstande sowol, als aus der Darstellung des Herrn Rabbinatsassessor Dr. Sachs die Ueberzeugung, daß jene Verbesserungen den Anordnungen der bewährtesten Gesetzeslehrer nicht allein nicht zuwiderlaufen, daß sie vielmehr ganz dazu geeignet seien, die ursprüngliche Bedeutung und Würde des jüdischen Gottesdienstes hervorzuheben. Wir glaubten also darauf rechnen zu dürfen, daß die drei Rabbinatsassessoren in solchen Anordnungen übercinstimmen würden und forderten dieselben in einem Schreiben vom 23. Dezember v. I. auf, ihre Anstrengungen mit den unsrigen zu vereinigen, um die den Gottesdienst verunstaltenden Mißbrauche zu beseitigen, insbesondere aber, um durch Zurückführung der Liturgie auf diejenigen ihrer ursprünglichen Bestandiheile, deren Verstäuduiß man von jedem Israeliten verlangen dürfe, und durch demgemäße Entfernung der unter dem Namen Piutim, Jozeroth u. s. w. bekannten späteren Zusätze, sowol die ermüdend lange Dauer des Gottesdienstes abzukürzen, als auch dem gedankenlosen Hersagen der Gebete nachdrücklich zu wehren. Zu gleicher Zeit setzten wir für die musikalischen Einrichtungen, die in Ansehung des Gottesdienstes zu treffen sein würden, eine Kommission nieder, die auf die ihr vorgelegten Fragen in folgender Weise sich äußerte. Es unterliege keinem Zweifel, daß der Synagogenchor in der bisherigen Weise seinem Zwecke nicht entspreche; wenn er die gewünschte Wirkung hervorbringen solle, so müsse er aus vierzig' oder acht und vierzig Personen zusammengesetzt werden. Ueber die Aufstellung derselben trat die Kommission mit einem Bauvcrständigen in Beralhung und machte den Vorschlag, an der rechts vom Eingang belegenen Südwand der Synagoge, etwa in der Höhe des ersten, altern Frauenchors eine vorspringende Galerie zu erbauen. Da jedoch dieser Anbau die Symmetrie stören und dadurch dem baulichen Charakter des innern Synagogenraums Eintrag thun dürfte, so wurde au diesen ersten Vorschlag der zweite geknüpft, längst der ganzen Süd- und Nordwand der Synagoge eine Galerie zu ziehen, und den auf etwa 150 Sitze veranschlagten Raum neben und gegenüber dem Sängetchor zu vermiethen. Der Kostenanschlag war so mäßig, daß binnen wenigen Jahren durch den Miethertrag der neu zu gewinnenden Plätze die Amortisation des erforderlichen Kapitals zu erwarten sein durfte, während ein lediglich für den Sängerchor bestimmter Galeriebau keine Einnahme in Aussicht stellte. Schließlich empfahl die Kommission die von dem wiener Obervorsänger Sulz er unter dem Titel Schir Zion herausgegebene synagogale Melodieen» sammluug, um sie dem Gesänge des Vorsängers und des Chors im Allgemeinen zu Grunde zu legen, war jedoch nicht der Ansicht, daß man sich lediglich auf diese Sammlung zu beschränken habe, damit älteren bereits eingeführten und beliebten Weisen oder auch neuen Kompositionen . der Weg nicht vertreten werde.

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