Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1845)
- Date
- 1845-09-22
- Page
- Seite 599 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225389-3225429--07217-3237092- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
599 Handlungen, mit Ausnahme der prozessualischeu, Freiheit von den Gebühren, die in die königl.. Kaffe fließen würden, verliehen. Stempelfreiheit für gewisse Verwaltungszweige (z. B. die Rechnungsablage rc.) steht übrigens den milden Stiftungen hier ohnehin gesetzlich zu. . Mannheim, 6. September. (Privatmitth.) Die Anstellung Weil's als Professor in Heidelberg giebt zu vielem Gerede Anlaß, was auch nicht auffallen kann, da der erste Schritt immer der weiteste ist. Gegen einen Artikel im Mannheimer Journal stand eine Erwiederung aus der Feder eines Christen in. der Mannh. Abendzeitg., welche mehrere gute Gedanken enthielt, weshalb wir Einiges daraus entnehmen. Die Erwiederung sagt von jenem Artikel: „Er ist geschrieben vom Standorte des „gutmüthigen Zhristenthums", welches zwar nimmer den Juden hehandelt, wie ein. räudiges Thier, das man — stach der mitteralterlichen Sitte — mit.einem farbigen Fleck zeichnen muß, doch aber weit entfernt ist, den Hebräer als' ebenbürtig anzusehen. Der „gutmüthige Christ" will den Juden nicht von der alten Knechtschaft ledig machen, von Grundsatz wegen; er will das jahrhundertalte Verbrechen nicht sühnen durch eine ehrliche Gleichstellung, durch einen großen Freiheitsbrief — nein! Befreiungen, Vergünstigungen, Almosen — das sind seine Werke der Liebe.— O, daß einmal in diesen, wie in tiefer greifenden Dingen, an die Stelle der gewaltstolzen, sich der Macht bewußten, von oben herabsehenden „Liebe" das alte Recht träte! So sagt jener Aufsatz, daß zwar „die Heidelberger philosophische Fakultät Weil's Anstellung nicht beantragt habe. Die Negierung aber habe den Schritt gethan, der den Juden die Aussicht eröffnet, daß, wenn sie. sich selbst emanzipiren und durch tüchtige Leistungen bewähren, das volle Bürgerrecht ihnen nicht vorenrhalten werdet „Sich selbst befreien!" alte, abgenutzte Wendung, um mit dem Scheine der Fortschrittsliebe den alten Druck im Ganzen fortbestehen zu lassen! Lammspelz und Wolfssinn. Es ist dies das alte Lied von „der geistigen Freiheit auch in Ketten." Soll der Jude durch ein gutes Betragen sich beim Oberherrn in Gunst einbetteln und dann Gnade für Recht nehmend Soll er.den Christen als einen Schulmeister über seine „Leistungen" Prüfung anstellen lassen, auf daß ihm darnach jem Viertelchen Freiheit werde? — — „Sich selbst befreien!" Die innerliche Freiheit giebt sich Jeder selbst; die äußere, bürgerliche wollen die Juden, und über ihre innerliche haben die Christen nicht zu richten, dieweil sie nicht können, nicht, sollen.— Wollte man der Christenheit nach diesem Maßstabe ihre Freiheit' Mann für Mann zumessen, es gäbe vielleicht eine sonderbare Rechnung. Vergeßt nicht den Balken über dem Splitter! Und ist das „volles Bürgerrecht", wenn ein Jude an einer Hochschule angestellt wird? Wo ist da die Befugniß, über des Landes Wohl und Wehe mitrathen und mitdingen zu können in freier Volkskammer? — Welcher dazu nicht das Recht hat, ist nicht für einen Bürger zu achten. Darunter fallen freilich auch die Armen unter den Christen. „Ansprüche" hat nun, zwar der Jude nach unseren Gesetzen keine, nach seinem Rechte aber doch.— Daß der „Großherzog" in unserm Lande ihm Anstellungen verleihen-kann, ist jedoch gar wahr. Auch darin hat der Heidelberger Berichterstatter-sehr Recht, daß der „gewöhnliche Liberalismus und-Rationalismus" oft nur selber drücken wolle. Es ist mehr als „Freisinn" und „Aufgeklärtheit" nöthig, um einen Staat dem großen Ziele des Menschenthums, der Freiheit und Gleichheit, zuzulenken. — Es ist nöthig, daß das Wort .'von der Brüderschaft Aller That werden. Heißschlagende Herzen, die im Kampf für Volksrechte über ihr Bürgerthum hinaus lieben, giebts nicht zu viele. Nach dem Grundsatz „der Gerechtigkeit gegen Alle", glaubt der Verfasser des heidelb. Artikel, dürfe man dem Landvolk bei seinen Vorurtheilen gegen die Juden keinen jüdischen Richter geben." Aber ist das Gerechtigkeit gegen Alle, wenn man einem Vorurtheile, einem blinden Hasse, der Dummheit zu lieb, Lausenden die Wirksamkeit im Staate verschließt? Nein! Grundsatz der Gerechtigkeit gegen Alle ist in dieser Beziehung, daß Jeder gleiche Berechtigung zu Aemtern hat, so Christ, wie Jude. Ob im einzelnen Fall der Jude unbeliebt ist, das kann nicht in Betracht kommen; auch der Jude hat vielleicht Abneigung gegen den christlichen Richter, und selbst mancher Christ ist nicht gar gern gesehen, wie Geschichte sattsam lehrt. Die Befreiung, d. h. bürgerliche Gleichstellung der Israeliten, muß ein Werk