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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-09-22 · Heft 39 (22.9.1845) · p. Seite 598

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 39 (22.9.1845)
Date
1845-09-22
Page
Seite 598 (sequence 10)
Language
German
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598 l. I. erschien eine Verordnung bezüglich des israelit. Schulwesens, die im Wesentlichen^ folgende Bestimmungen enthält. Die israelitischen Schulen bleiben nach wie vor unter die Aufsicht der königl. Distriktsschulinspektionen gestellt,' der Religionsunterricht jedoch ist ausschließlich der Kontrolle der Rabbiner übergeben. — Das pünktliche Halten der Sabbatschulen für die der Schule Entlassenen beiderlei Geschlechts bis zu ihrem 18. Jahre ist von Neuem eingeschärft. — In jedem Orte, wo sich eine israelitische Schule befindet, soll der Ortsschulkommission auch ein Jsraelite, am Sitze des Rabbiners der Rabbine, als Mitglied beigegeben werden. — Die sich dem Lehrfache widmenden Israeliten sollen ihren dreijährigen Vorbereitungsunterricht zum Behufe der Aufnahme in das Schullehrerseminar zu Kaiserslautern ausschließlich von israelitischen Präparandenlehrern erhalten. Schließlich soll bei der Aufnahmsprüfuug der prüfende Rabbiner einen sachverständigen Vorbeter beiziehen, um sich von den Gesangsmitteln der Aufzunehmenden Kenntniß zu verschaffen. Ferner würde eine von sämmtlichen Rabbinern der Pfalz beantragte, Anstand und Würde bezweckende Leichenordnung genehmigt. Ueberdies wurde verordnet, daß Beschneidungen nur von hierzu gehörig Qualisizirten, und in deren Ermangelung unter Aufsicht eines geprüften Arztes vorgenommen werden dürfen. Endlich wurde durch Ministerialentschließung verfügt, daß den israelit. Sträflingen im Zentralgefängnisse zu Kaiserslautern wöchentlich Religionsunterricht, verbunden mit Andachtsübungen, durch den dortigen Bezirksrabbiner ertheilt werde. - Diese höchst zweckmäßigen Bestimmungen müssen um so freudiger begrüßt werden, als sie bekunden, daß die k. Regierung einerseits dem Grundsätze völliger Gewissensfreiheit auch hinsichtlich der Israeliten huldigt, andrerseits aber nicht desto weniger jede von diesen selbst ausgehende Verbesserung gerne fördert. Frankfurt am Main, 2. September. Endlich haben auch die israelitischen Briefempfänger zu Frankfurt Aussicht, der auf ihnen seit langen Jahren bürdenden Last eines doppelten Briefträgergeldes — 2 Kr. pr. Brief — enthoben zu werden. Der Ursprung dieser vollkommen willkürlichen Ueberbürdung danrt sich von jener noch für Manche so segensreichen Zeit her, wo das Regime des bonplaisir waltete und die Gunst der Fürsten eine ergiebige Bereicherungsquelle für diejenigen war,-die das Glück, sie sich zu erwerben, hatten, ohne daß derlei Rücksichten auf das Gemeinwesen genommen wurde, das allein die Kosten zu tragen hatte. So wurde denn auch dem Großvater des jetzigen jüdischen Briefträgers I. Schuster von einem Ahnherrn des jetzigen Postinhabers, damaligen Erbpoftmeisters des heil, römischen Reichs, mit der Briefträgerstelle die erbliche Konzession verliehen, von den jüdischen Einwohnern Frankfurts, die bekanntlich kaiserliche Kammerknechte hießen, ein doppeltes Trägergeld — 2 Kr. statt 1 Kr. — zu erheben; der gegenwärtige kinderlose Konzessionär wird nächstens pensionirt. Dessau, 14. September. Nach dem Staats¬ und Addreßhandbuche von 1845 lebett im Herzogthum Anhalt-Dessau, in der Stadt Dessau 721 Israeliten, Gröbzig 170, Jeßnitz 162, Oranienbaum 26, Wörlitz 114, Sandersleben 92, Zerbst 97; zusammen 1382. (Jndeß ist auf einem großen anhaltdest. Dorfe noch eine bedeutende Gemeinde.) — Unter der Rubrik „israelitischer Kultus und Schulen" heißt es: 8 Synagogen unter einem Landesrabbiner zu Dessau; eine israel. Realschule, ein israel. Gymnasium und eine israel. Töchterschule zu Dessau, und 4 Schulen in ebenso viel anderen Städten. (Davon ist ein Landrabbiner nicht vorhanden, ein israel. Gymnasium nicht, und eine Töchterschule nicht fwol aber ein Seminar)). .. Hannover, 7. September. Der hiesige Kriegsagent Jakob Leffmann Cohen hat eine Stiftung gegründet, welcher die lobenswerthe Absicht zu Grunde liegt, die hiesigem Israeliten, nachdem sie durch das neue Jüdengesetz die Fähigkeit zu Bürger-, Zunft- und Gilderechten erworben haben, vom Handel abzuziehen, auf den sie früher fast ganz allein beschränkt waren und von dem sie folglich nicht.so leicht zu entwöhnen sein werden. Die neue Stiftung sagt zu dem Ende .nur solchen Juden Unterstützungen zu, die sich einem Handwerk oder einer Kunst widmen. Auf den Antrag des Stifters hat der König das Institut mit- Korporationsrechten versehen lassen und ihm für alle auf dasselbe sich beziehenden Ver-

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