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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-09-22 · Heft 39 (22.9.1845) · p. Seite 591

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 39 (22.9.1845)
Date
1845-09-22
Page
Seite 591 (sequence 3)
Language
German
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591 Mühe vollzogenen Thuns hinausgeht, wird sie zur Arbeit. Da nun jede Anstrengung den Geist abzieht, die Kräfte in Anspruch nimmt und verzehrt: so widerspricht die Ar? beit dem Sabbatbegriff. Welchen Zweck die Arbeit habe, wenn sie nur eine zur Heiligung, zur religiösen Erhebung nicht abzweckende ist, ist ganz gleichgültig. Das Gewerbe ist sabbatwidrig, nicht um der Arbeit willen, sondern weil es dem Sabbatbegriff, das ist der Heiligung widerspricht. Die Arbeit ist sabbatwidrig, nicht um des Gewerbes willen, sondern weil sie dem Sabbatbegriff, der Heiligung widerspricht. Dies ist die einzig richtige Ansicht und Definirung im Geiste der Bibel. Der Sabbat soll ein Tag der Heiligung sein, der religiösen Erhebung. Alles, was hierzu in Wahrheit beiträgt, ist gestattet; Alles was dem in Wahrheit widerspricht, die Seele abzieht, irdischen, oder gar nichtigen Dingen zuführt, ist verboten.' In erster Linie steht das weltliche Gewerbe, in zweiter Linie die Arbeit, welcher Art sie auch sei, als die, die Seele abziehende, zerstreuende und die Kraft verzehrende, angestrengte Thätigkeit. Was hier Geiger von der die Erholung bezweckenden Arbeit spricht, ist, soweit es nicht in die Kathegorie der religiösen Erhebung fällt, unrichtig, willkürlich in den biblischen Begriff hineingetragen*). — Hierbei ist noch zu bemerken, daß die Schrift selbst Vorsichtsmaßregeln, daß das Arbeitsverbot nicht übertreten werde, nicht fremd ist, wie Geiger selbst im Verbot des Feueranzündcns erkennt. Daß aber die talmudische Ausarbeitung selbst Thätigkeiteu, die weit entfernt von aller Arbeit sind, verbot, und den Sabbat nur zu einem Tage der ängstlichen Beobachtung machte, den ursprünglichen Zweck des Sabbats unbeachtend, konnte freilich die Erfüllung des Offenbarungszweckes in den meisten Individuen nicht fördern. Wenn also einerseits Geiger nicht dem tälmudisch'en, sondern dem biblischen Sabbatbegriff entgegentritt und ihm Willkürliches einschiebt: so hat er um so weniger dem Leben der Jetztheit Genüge geleistet, und hier eine Transaktion versucht, die zu völliger Illusion führt. Während er nämlich von der einen Seite von der Herstellung einer würdigen Sabbatfeier spricht,' während er *) Wenn wir das Musiziren am Sabbat zu religiösen Zwecken völlig gestattet finden, so erinnere-man sich dagegen, daß in ganz England am Sonntage keine Musik in den Häusern geduldet wird; keine Taste darf berührt werden. Es können Arbeiten zur „Erholung" statlfioden, die mehr Arbeit als eine wirkliche Arbeit verursachen. mit Begeisterung die Hoffnung verkündet, daß in den Gemüthern der Israeliten die Idee der Sabbatweihe wieder so Platz greifen werde, daß sie die Kraft haben werden, den Verlockungen der Bequemlichkeit (?) und der Gewinnsucht zu widerstehen — verlangt er die Suspension des Sabbatgesetzes, „wo das ganze zeitliche, eigene oder fremde Lebensglück auf dem Spiele steht", und zwar indem die werkthätige Arbeit durch Nichtjuden zu Gunsten des Juden gestattet wird, ja auch dem Juden selbst als Ausnahmsfall. Verstehen wir dies richtig, so heißt es nichts Andres, als daß jedes Geschäft und Gewerbe eines Juden, sobald der Stillstand am Sabbat gefahrdrohend für ihn ist, fortgehen kann. Zwar sagt er, es solle durch Nichtjuden geschehen; daß dies, aber nur illusorisch ist, sieht jeder Geschäftskundige leicht ein. Welcher Geschäftsmann kann sein Geschäft, sobald es offen und in Thätigkeit ist, ohne Aufsicht, und Eingreifen lassen, und fremden Menschen überlassen? Welcher Handwerksmann kann sich am Sabbat einen christlichen Stellvertreter miethen? Welcher Landmann kann am Sabbat christliche Knechte für sich arbeiten lassen, ohne wenigstens nachzusehen und hier und da Hand anzulegen? Welche tausendfältige Veranlassung, in's Geschäft einzugreifen, wenn es in Wirksamkeit ist! Ja, eine rechte Gefahr drohte durch diesen Grundsatz vielen Juden um ihren ganzen Lebeusbestand. Denn welcher Jude würde dann noch einen jüdischen Kommis, einen jüdischen Gesellen oder Lehrburschen annehmen, wenn er durch christliche einen ganzen Tag mehr Vortheil hätte? Welcher Jude wurde nicht, um in seinem Gewissen ganz beruhigt zu sein, einen christlichen Kompagnon suchen? -Und wie kann man, wenn man alles dies gestatten will dennoch die Hoffnung aussprechen, die Sabbatweihe .wiederherzustellen? . Widerspruch und /Illusion aller Enden. Aber gesetzten Falls, man dürfte diesen Forderungen Geiger's zustimmen, und fügt noch, wie er weiter will, alle Beamten, namentlich in Staaten der Emanzipation, hinzu — vergißt denn Geiger, daß unzähligen Juden dann doch die Sabbatweihe verloren ist und diese hohe Gabe der Offenbarung so vielen jüdischen Individuen mangelt? Was haben wir vom religiösen Standpunkt aus gewönnen? Den Fluch der Sünde, der Gebotsübertretung hätten wir ihnen richtig abgenömmen — aber wo bleibt der Segen der Erfüllung? Der ist ihnetr doch nicht ersetzt? Das,' um was wir Sabbat halten, das

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