Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1845)
- Date
- 1845-09-22
- Page
- Seite 590 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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590 Sabba tfrage. Ja, hier kommt es dem Berichterstatter unwillkürlich selbst zum Ausspruch. Er erkennt an: daß im Talmud der Begriff d.er verbotenen Arbeit in deren Resultate und Zwecke beruht, und daß auch nach seiner Ansicht der Begriff der verbotenen Arbeit sich nach deren Zweck und Resultat bestimmt. Wir haben also hier ganz dieselbe Unterlage für die Sabbatfrage. Worin nun die Verschiedenheit? Der Talmud sieht als Charakteristikum an» ob die Thätigkeit eine Produktion zum Zweck And Resultat habe; er aber: ob die Thätigkeit das gewerbliche Moment, oder Erhebung oder Erholung zum Zwecke habe, im erster» Falle ist sie ihm verboten, im zweiten Falle erlaubt. Um dieses zu begründen, verlangt er, daß man zum biblischen Begriff des Sabbats zurückkehre, und diesen erkennt er in der Feier und- Weihe des Tages, zu deren Behufe alle SrOKb» verboten sei, welche, aber nur in der gewerblichen Thätigkeit bestehe. Hier ist es aber, wo uns Geiger den Beweis schuldig geblieben ist. Denn was er darüber sagt, ist oberflächlich und kurz. Wir wollen Nachsehen. Zuerst sagt er: „während in d§n Propheten die Weihe des Tages Ln den Vordergrund tritt, wird in dem gesetzlichen Theile der Bibel das Verbot der Arbeit besonders hervorgehoben." Dies ist nicht richtig. Wenn Jesch. 56 von Entheiligung des Sabbat spricht und 58 sagt: „wenn du des Sabbat wegen hemmest deinen Fuß, an meinem heil'- gen Tage dein Geschäft zu thuu — daß du deine Wege nicht thust, und dein Geschäft nicht suchst," wenn Jirm. 17 saget: „traget keine Lasten am Ruhetage und bringt sie nicht in die Thore von Jerusalem — und thuet keine Arbeit", wenn Amos 8 den-Verkauf des Getreides am Sabbat tadelt — so ist dies hinreichend um zu zeigen, daß die Propheten das Nichtthun: von Arbeit ebenfalls in den Vordergrund stellten, und dies als die erste Bedingung der Sabbatweihe ansahen. Ist es aber richtig, daß in der Weihe und Heiligung der Zweck des Sabbat nach dem biblischen Begriff beruhet, und das Nichtverrichten der Arbeit als erste Bedingung und erstes Mittel von der ganzen Bibel aufgestellt wird, wenn es ebenfalls richtig ist, daß alle Kul-, tusarbeiten am Sabbat gestattet waren: so können wir zwar ganz im biblischen Geiste alle zur religiösen Erhebung an diesem Tage selbst abzweckenden Thätigkeiten. als gestattet, ja als gefordert zugeben — sonst kgnute ja auch der Chasan nicht singen, der Prediger njcht predigen am Sabbat, da dies wahrlich sehr anstrengende Arbeiten sind — sehen aber nicht ab, wie auf diese Weise Geiger Arbeiten zur Erholung als gestattet hier hereinbringen will. Er sagt: „der Begriff der verbotenen Arbeit an diesem Tage beschränkt sich demnach auf das zum Lebenscrwerbe, zum speziellen Berufe Gehörige, während eine Arbeit, die zur Erholung, zur gei- .stigen Erholung dient, die uns der eingeengten Sphäre entzieht und uns in eine höhere Stimmung versetzt, das Göttliche, Aechtmenschliche, Wahrhaftisraelitische in uns wekt, dem Kreise der vorbotenen Arbeiten nicht angehört." Man sieht, Geiger verwechselthier Erhebung und Erholung, schiebt letztere in die Kathegorie der erstern ein, als eine geisterhebende Erholung — aber nicht lange, so vergißt er dies und stellt den Begriff der gestatteten Arbeit ganz allgemein hin: „ob sie für ihn ein Gegenstand der Erholung oder Erhebung sei." Da uns die Wahrheit über Alles geht, und nur die Wahrheit besteht, so erklären wir offen: alles Dies erscheint uns als ein großer Jrrthum. Wo steht in der ganzen Bibel nur eine einzige Andeutung, daß eine Arbeit, falls sie die Erholung bezweckt, erlaubt sei? Nirgends. Ja, da der Begriff der „Erholung", wenn diese erst absolut hingestellt ist, sehr weitläufig, ja sehr zweideutig ist, so können wir eher eine Andeutung dagegen Nachweisen. In der andern Stelle Jesch. 58, 13 wird unter den, den Sabbat entheiligenden Dingen, deren wir uns zu enthalten haben, aufgezählt: „Geschwätz zu schwatzen", d. h. wohl alles eitele Treiben. — Im Gegentheil, halten wir den Begriff der Weihe, der Heiligung, wie ihn die Bibel hat, fest: so wird Alles, was der Heiligung, was der religiösen Erhebung zuwiderläuft, was von ihr abzieht und die Seele zerstreut, am Sabbat verwerflich sein und darum die Erholung im Allgemeinen durchaus nicht dahin passen. Es werden sogar viele Erholungen, die mit gar keiner Arbeit verbunden sind, verwerflich sein, und Herr Geiger wird selbst, wenn« er das Musiziren gestattet, z. B. das Kartenspielen am Sabbat verwerfen, obschon so viele Menschen ihre Erholung darin suchen.-7- Geh.cn wir aber näher auf den Begriff der ein, so wird auch da die Geiger'sche Definition nicht bestehen. Wir haben-hier „Thätigkeit" und „Arbeit" zu unterscheiden. Ohne Thätigkeit ist der Mensch im wachen Zustande sehr selten. Selbst hin- und hergehen, die Hand erheben ff. ist Thätigkeit. Aber Arbeit ist jede mit Anstrengung verbundene Thätigkeit. Sobald die Thätigkeit über das Maß des mit Leichtigkeit, ohne jedwede