Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 38 (15.9.1845)
- Date
- 1845-09-15
- Page
- Seite 583 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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583 Frauenzimmer mosaischer Religion. Von Peter Beer, weiland Lehrer der Religion zu Prag. Dritte Auflage. Wien, 1845. Wir werden, in kurzer Zeit Gelegenheit haben, uns ausführlicher über den Gegenstand, dessen Bearbeitung auch in diesem Schriften versucht worden, auszulassen. Die häusliche Andacht in den Israeliten unsrer Zeit.wieder zu wecken, nachdem jene gerade am Tiefsten gedrückt und fast ganz geschwunden ist, ist eine der wichtigsten Aufgaben, gehört aber auch zu den schwierigsten. Betrachtet man Alles, was dabei zu thun und Alles, was dabei zu vermeiden ist, so wird man zuletzt darauf hingewiesen,' daß diese Arbeit vor Allem unmittelbar aus dem Gemüthe originell quillen muß, und daß sich zwar Regeln aufstellen lassen, wie hierin nicht gearbeitet werden muß, durchaus aber keine, wie gearbeitet .werden soll. Die vorliegenden Schriften sind gewiß lobenswerth und haben beide ihre guten Seiten. Auf diesem Gebiete ist Alles dankbar anzunehmen, was irgend auf Erreichung des angegebenen Zweckes hinstrebt. ' Stimmen der preußischen Provinzialstande des Jahres 1845 über die Emanzipation der Juden. Nach amtlichen Berichten mitgetheilt und mit Bemerkungen versehen von C. F. Edler. Berlin, 1845. Bei dem vorherrschenden Interesse an der innern Entwickelung der Kampfe im Judenthume werden die politischen Verhältnisse gar sehr außer Acht gelassen. Ein Beweis hierfür ist, daß die vorliegende Broschüre die einzige ist, welche in der jüngsten Zeit über die Emanzipationsfrage erschienen ist, trotzdem die Ereignisse des laufenden Jahres gerade vielfache Veranlassungen hätten geben können. Bei der Tüchtigkeit dieser Broschüre bedauern .wir daher nur, daß der Verfasser den Gegenstand nicht allgemeiner gefaßt, und die englischen, hessischen und württembergischen Verhandlungen nicht ebenfalls in das Bereich der Betrachtung gezogen, wodurch ein größerer, nachhaltigerer und erfreulicherer Gesichtspunkt errungen worden wäre. Der Verfasser geht vom Grundsatz des strengen Rechts auö; er sagt: „Der Staat, als reines soziales Bündniß, darf sich auf kein ausschließliches Glaubenssystem basiren, oder er muß diejenigen, die demselben nicht angehören, von jeder Theilnahme am Bündniß, also auch von der Theilnahme an dessen Pflichten ausschließen und so ihre Personen aus der Zahl derer verdrängen, welche die Gesammtheit des Verbandes bilden. Wer sich in Bezug auf die Vollbringung der Pflichten den sozialen- Bedingungen unterwirft. welche vom Staate Namens der Gesellschaft gestellt werden, ist wahres, eigentliches Mitglieds derselben, und geht, schon nach den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes, durch Uebernahme und Ableistung der stipulirten Pflichten, einen Kontrakt ein, welcher Gegenleistungen, wie sie der Kontrakt überhaupt sichert, als unabweisbar erscheinen laßt. Diese Gegenleistungen dürfen aber keineswegs partiell fein, denn dies wäre nicht nur schon an und für sich eine Ungerechtigkeit, sondern es würden dadurch auch noch größeren Ungerechtigkeiten Thücen und Thore geöffnet, weil die Beurthe.ilung des Maßes der Gegenleistung leicht zu Willkür führen kann und wenigstens Ungleichartigkeit erzeugen könnte." Von diesem Grundsätze aus referirt der Verfasser über die Verhandlungen aller preußischen Provinzialftände und unterwirft sie zugleich einer scharfen Kritik, die im Einzelnen viele gute Bemerkungen zu Tage fördert. Enthalten unsere biblischen Schriften wirklich nicht die Lehren, welche ihnen häufig abgesp.cochen werden? Eine Predigt von vr. Herzfeld, braunschw.Landrabb. Bcaunschweig, 1845. Der Redner sagt in der Einleitung folgende Worte: „So lange Israel in seinen Ghetto's wohnte, war für seine Religion von der christlichen nichts Ernstliches zu besorgen; soviel es von der eignen Religion kannte, reichte in jenen Zeiten hin, um für sie Begeisterung zu wecken, und die christliche Religion lernte es nicht kennen, ihre Schriften las es nicht, ihre Prediger hörte es nicht, und was .es von ihrer öffentlichen Uebung sah, konnte ihm ebenso wenig einen vortheilhaften Begriff von derselben beibringen, als dies die Grausamkeiten vermochten, welche im Namen der christlichen. Religion gegen dasselbe unausgesetzt verübt wurden. Unseren Kindern und Enkeln wird ebenfalls die christliche Religion nicht gefährlich werden können, denn das beste Schutzmittel der jüdischen Religion, eine sorgfältige und geläuterte Kenntniß derselben, werden sie fortan in unseren Religionsfchulen erhalten. Blos in dieser Uebergangsperiode war und ist das Judenthum in vielen seiner Bekenner einer ernstlichen Gefahr ausgesetzt, denn die Innigkeit, mit welcher unsere Vorfahren an dem Zeremonialgefetz hingen, ist geschwunden, die meisten Juden unsres Vaterlandes erblicken in ihm nur noch eine Bürde, ein Entbehrliches; das, was von dem Geiste unsrer Religion in dem Zeremonialgefetz verhüllt liegtist mit ihm ihnen verflogen; der beinahe neuentdeckte Geist unserer Propheten aber ist ihnen noch fremd