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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-09-08 · Heft 37 (8.9.1845) · p. Seite 563

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 37 (8.9.1845)
Date
1845-09-08
Page
Seite 563 (sequence 7)
Language
German
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I. Sektion für die inneren religiösen Angelegenheiten. a) für etwanige Einrichtung eines Gottesdienstes. b) für Rathserholung von Autoritäten außerhalb des Vorstandes. c) für Normirung der religiösen Fragen, die zur . Beantwortung, laut §. 10 des Statuts, den Generalversammlungen vorgelegt werden sollen. d) zur Abfassung der Denkschriften und religiösen Fragen, welche der Synode oder einer Rabbinerversammlung vorzulegen jtnb u. s. w. II. Sektion für alle Beziehungen unsrer G enos-sen schaft nach auß en. a) für die Verbreitung des Aufrufs in und außerhalb Berlins. b) für alle Beziehungen auswärtiger Genossenschaften zur unsrigen und untereinander. c) für alle Beziehungen zur hiesigen Gemeinde und deren Vorstand. d) für alle Beziehungen zu den Staatsbehörden. e) für die Beziehungen zu den öffentlichen Organen und Zeitschriften. 1) für alle Mittheilungen über die Wirksamkeit des Vereins. g) für die Verständigung mit den übrigen Genossenschaften über die Berufung einer Synode. III. Sektion für Beschaffung der nöthigen Geldmittel und deren Verwaltung. a) für Feststellung der angemessensten Form zur Herbeischaffung dieser Mittel in Berlin. b) für etwanige Herbeischaffung von Beiträgen von auswärtigen Mitgliedern und Genossenschaften. c) für die Entwerfung eines allgemeinen Etats für die Ausgaben der Genossenschaft. 6) für Normirung des Kostenbetrages für bestimmte Arbeiten und Unternehmungen im Interesse der Genossenschaft. , e) für die Feststellung der Besoldung aller von der Genossenschaft anzustellenden Beamten. 1) für etwanige Unterbringung größerer, der Genossenschaft zusiießender Kapitalien, sowie für die Verwaltung von Grundstücken, welche dieselbe erwerben sollte. §. 3. Jede Sektion besteht aus fünf Mitgliedern, denen zwei Stellvertreter als solche zugewiesen werden, welche zu allen Sitzungen einzuladen sind. Die Sektionen wählen aus ihrer Mitte einen Präses und einen Protokollführer. Dem Vorsitzenden liegt es ob, jede vorkommende Angelegenheit der betreffenden Sektion zuzuweisen. Keiner Sektion steht eine selbstständige Erledigung einer Angelegenheit zu, sondern sie hat dieselbe nur zur Berathung vorzuberceiten, und wo möglich einen bestimmt normirten Antrag dem Plenum zur Beschlußnahme vorzulegen. Eine jede Sektion ist berechtigt, Gutachten von Nichtmitgliedern in und außerhalb der Genossenschaft einzuholen, oder auch sie zu ihren Berathungen persönlich zu ziehen. §. 4. Anträge, welche mit Stimmeneinheit in einer Sektion verworfen sind, werden als erledigt angesehen, und nur dem Vorsitzenden der Bevollmächtigten zur Bescheidung übergeben, dem es jedoch zusteht, sie dem Plenum zur Begutachtung vorzulegen, dem jedenfalls von der betreffenden Bescheidung eine Mittheilung darüber zu machen ist. §. 6. Die Versammlung ist nur beschlußfähig, wenn mindestens 12 Mitglieder anwesend sind. Die Zahl der Stimmberechtigten kann bei keiner Plenarsitzung mehr als 15 betragen. Es haben nur so viel Stellvertreter Stimme, als die Zahl der anwesenden Bevollmächtigten bei Beginn der Sitzung unsrer 15 ist. Wenn jedoch im Verlauf der Sitzung noch Bevollmächtigte eintreten, so haben dieselben für diese Sitzung kein Stimmrecht, wenn bereits 15 Stimmende anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt, doch muß die Majorität mindestens aus 7 Stimmen bestehen. Von da an ist bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidend. Berlin, 2. September. (Privatmitth.) Die Reformgenossenschaft arbeitet an der Herstellung eines Gottesdienstes tüchtig, und wird denselben zum bevorstehenden rfi eröffnen. Derselbe entfernt sich allerdings völlig vom „positiv-historischem" Standpunkt, und wird demnächst kaum auf dem Niveau der Rabbinerversammlung stehen. Hebräisch wird in dem ganzen Gottesdienste nur in den sechs Worten des snw Vorkommen, weil diese das Bekenntniß enthalten! Sonst lauter deutsche Gesänge, die eifrig

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