Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 37 (8.9.1845)
- Date
- 1845-09-08
- Page
- Seite 562 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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562 ihre liebevolle Anerkennung bezeugen uns fa viele der angesehensten Beamten, der hochwürdigsten und geachtetsten Männer dieser Stadt, die durch ihre Gegenwart uns beehren und diese festliche Stunde erhöhen, o, wen trüge das nicht empor, wer beginge damit nicht seltene Augenblicke, die er zu den feierlichsten und heiligsten seines Daseins zählen müßtet" Preußen. Berlin, 1. September. (Privatmitth.) So eben wird ein, als Manuskript gedruckter, „erster Bericht der Genossenschaft für Reform im Judenthum, abgestattet von deren Bevollmächtigten" ausgegeben. Derselbe (56 S.) enthält eine ausführliche Geschichte dieser Genossenschaft bis zu dem Augenblicke, wo die Deputation nach Frankfurt am Main abgegangen, und gieöt abermaliges Zeugniß, mit welchem klaren Bewußtsein, mit welcher Ruhe und Besonnenheit diese Genossenschaft zu Werke geht. Wir haben hier aus diesem Berichte Niches nachzutragen, indem das Meiste bereits in diesen Blättern nach und nach gestanden, nur daß wir die Hauptparagraphen des Reglements geben, das in der dritten Generalversammlung am 6. Juni c. angenommen wurde, was zur Vervollständigung des Bildes von der Genossenschaft nothwendig ist. 2. Die gesammte Lhätigkeit der Genossenschaft durch ihre Bevollmächtigten wird also vornehmlich auf folgende Punkte zu richten sein: I. Für die im-Aufruf kund gegebenen Gesinnungen und Bestrebungen fernere Zustimmung und Mitwirkung unserer deutschen Glaubensgenossen zu gewinnen. II. Den im Aufruf ganz allgemein ausgesprochenen religiösen Ueberzeugungen eine speziellere Fassung, zur Vorlage für die Synode, zu geben, und zwar begründet, theils auf Einholung von motivirten Gutachten anerkannter Gelehrten und Rabbinen, über die wichtigsten religiösen Fragen, theils auf die, innerhalb der einzelnen Genossenschaften zu veranlassende Erklärung über ihre eigenen religiösen Ueberzeugungen und Bedürfnisse. Hl. Für die Befriedigung derjenigen religiösen Bedürfnisse Sorge zu tragen, deren Berücksichtigung bereits vor Berufung der Synode als nothwendig erscheinen möchte. IV. In Gemeinschaft mit auswärtigen Genossenschaften die Fragen zu erledigen, über welche man sich vor Berufung der Synode, in Betreff der Zeit der Berufung, ihrer Wirksamkeit und Berechtigung, zu verständigen haben wird. V. Die Maßregel zu treffen*, welche nach den Beschlüssen der Syttode erforderlich scheinen. §. 4 Zur Bestreitung der pekuniären Bedürfnisse werden vorläufig freiwillige Beiträge von den Mitgliedern der Genossenschaft erhoben. Zahlungen oder Verpflichtungen, welche die Summe von 300 Lhaler erreichen, können die Bevolmächtigten nur mit Zuziehung von 10 Repräsentanten beschließen, welche für diesen Zweck von der Generalversammlung auf ein Jahr gewählt werden. §. 5. Die Deputirten für die Synode, sowie die Beamten für den etwa einzurichtenden Gottesdienst, wählt die Generalversammlung nach dem Vorschläge der Bevollmächtigten. §. 7. Den Bevollmächtigten steht es zu, auch andere Männer, in- und außerhalb der Genossenschaft, ohne Stimmrecht, zu ihren Berathungen zuzuziehen. §. II. Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit. Die Bevollmächtigten nehmen an der Abstimmung Theil. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Den Modus der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Tragen jedoch mindestens 10 Mitglieder auf Abstimmung durch Kugelung an, so muß diese stattfinden. Die Abwesenden unterwerfen sich den Beschlüssen der Anwesenden. Die Generalversammlung ist jedoch nur beschlußfähig, wenn mindestens ein Drittheil der hiesigen Mitglieder anwesend sind." Das Reglement für die Geschäftsführung der Bevollmächtigten ist: §. 1. Die Bevollmächtigten haben aus ihrer Mitte zu wählen: 1) I Vorsitzenden; 2) I Sekretär; 3) 1 Protokollführer; 4) 1 Kassirer; 5) I Kassenkontrolleur; 6) für jedes Amt einen Stellvertreter. §. 2. Außerdem theilen sich dieselben zur Erleichterung und Beschleunigung des Geschäitsganges in drei Sektionen, und zwar: