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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-09-01 · Heft 36 (1.9.1845) · p. Seite 550

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 36 (1.9.1845)
Date
1845-09-01
Page
Seite 550 (sequence 10)
Language
German
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gesetzt hat, sich auch weiter nicht mehr darum kümmert, die Verwaltung sei gut öder schlecht, so wird man sich leicht ein Bild des Zustandes der hiesigen Gemeinden entwerfen können. Man sollte doch mit Recht annehmen, wenn eine Behörde einen Beamten ernennt, so müsse sie diesen auch gehörige Instruktionen geben, wonach dieser sich zu richten habe, von Zeit zu Zeit deren Wirken untersuchen, und die Vorsteher, welche ihren Pflichten nicht Nachkommen, zur Pflicht ermahnen oder, wo dieses nichts hilft, abzusetzen. Denn wo das Recht zu ernennen stattsi'ndet, ist auch selbstredend das des Absetzens. Dieses Alles ist aber unsres Wissens nie geschehen; daher auch überall der Verfall der Gemeindeinstitute. Die finanziellen Kräfte, welche in kleinen Gemeinden gewiß höchst sorgfältig beachtet werden müssen, werden oft mit beispiellosem Unbedacht vergeudet; die Zukunft wird nie in Betracht gezogen und überhaupt das Nöthigste fast immer vernachlässigt. Sehr auffallend ist es auch, daß in vielen Gemeinden.nur ein Vorsteher ist und das Konsistorium .'a 'did?2 'rr ps tnbpTü b^iö» -rnriö yratta ‘liaatn ■piöi* so sehr außer Acht läßt, wie dann geschaltet wird, läßt sich sehr leicht denken. — Dasselbe, was von den Vorstehern gesagt ist, gilt auch im Allgemeinen von denNotabeln. Dieser sind fünfundzwanzig, und haben das Recht einen Rabbinen zu wählen, das jährliche Budget für den Sprengel zu repartiren und, wie wir in der letzten Zeit gesehen, auch das Recht, den Sprengel zu besteuern!? — Gut können wir die Wahl des Ausschusses bei der letzten Rabbinenwahl nennen, indem dieser aus den Intelligentesten und Kennern der Zeit und des Judenthums bestand. — Das Konsistorium bestehet aus dem Oberrabbiner, als Präsidenten, und drei weltlichen Mitgliedern, wovon immer zwei aus Krefeld sind. Dieses bildet die Kultusbehörde, sowöl in administrativer als auch in religiöser Hinsicht. Das Konsistorium wählt die Nvtabeln, ernennt die Vorsteher und ist bei etwaigen Streitigkeiten in den Gemeinden Schiedsrichter. Kommen aber Streitigkeiten in'einer Gemeinde vor, Was bei der oben beschriebenen'Verfassung nicht Ausbleiben kann, so werden diese weder in der Form noch in der Lhät nach Billigkeit uäd Recht entschieden, so'ndern Wan schickt die Klage an den Vorsteher Änd nach dessen Bericht, der sich gewiß selbst doch kein Unrecht geben wird, wird nun abgeurthellt. Wie auffallend ein solches Verfahren in einem Lande fein muß, wo an allen Gerichten kontradiktorisch verhandelt wird, und von einer jüdischen Behörde in Bezug auf Deuteronomium I. V. 16 u. 17, ist Jedem einleuchtend. Von einem Rekurs an die Staatsbehörde kann keine Rede sein, weil diese sich nicht mit den Angelegenheiten der Israeliten befaßt. — Das bisherige Wirken des Konsistoriums ist sehr kurz zu fassen. Es hat während der beinahe vierzig Jahre seines Bestehens fast nichts Erhebliches für das Judenthum gethan, nicht eine einzige Anstatt, sei es die geringfügigste, zum allgemeinen Nutzen und Frommen errichtet, oder nur bei ihrer Errichtung mitgewirkt. An Mitteln kann es nicht fehlen, da diese Behörde doch das Besteuerungsrecht (?) hat. — Wohlthätige Vereine, durch welche die Juden sich überall auszeichnen, fehlen hier gänzlich, und wenn hier oder dort auch ein Verein (JT-iafr) bestehet, so hat er meistentheils keine bestimmte oder doch wenigstens eine ganz verkehrte Tendenz, o'to und rvmri rin, wodurch sich die Orthodoxen auszeichnen, oder Vereine für Hebung der Juden und Judenthum wird man hier vergeblich suchen. — Unferm Sprengel thut daher ein Mann Roth, der die Mittel vereine und die vereinzelten Kräfte sammle; ein Mann, dessen ganzes Streben dahin gerichtet ist, das zu Tage zu fördern, was uns so nöthig ist. Aber ein solcher Mann muß sich, seine Zeit und seine Ruhe willig und freudig der heiligen Sache widmen. Möge der Himmel geben, daß wir in unserm neuen Oberrabbiner einen solchen Mann getroffen haben, welcher weiß, daß sein Beruf nicht bestehet etwaige nibnw über r-isnai zu entscheiden, oder ob's erlaubt sei ein Fenster zuzumauern, oder einen im Bauen hindernden Baum umzühauen! Er möge bedenken, daß das Seelenheil von 10,000 zum Theil vernachlässigten Juden ihm in die Hände gegeben, daß noch sehr vieles Unkraut auszurotten und noch sehr, sehr Vieles zu pflanzen ist, daß ihm ein sehr großer, aber noch größtentheils unbearbeiteter Acker überwiesen ist, wo der beste Waizen hervorgebracht werden kann. Schwierigkeiten und Hindernisse, Widerstand und Anfeindungen dürfen das Streben, das Rechte zu thun, nicht stören, und die Besserdenkenden, welche für Hebung der Juden und des Jüdenthums erglühen und für deren Aufblühen und Gedeihen be-

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