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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-09-01 · Heft 36 (1.9.1845) · p. Seite 545

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 36 (1.9.1845)
Date
1845-09-01
Page
Seite 545 (sequence 5)
Language
German
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545 „Der königlichen Regierung eröffnen wir auf den unterm 21. März d. I. an das Ministerium des Innern in Betreff der Handelspatente der Juden erstatteten Bericht, daß die Auslegung, welche dieselbe der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Jan. d. I. hinsichtlich des Gewerbebetriebes der Juden gibt, insoweit richtig ist, als dieselben bei'den stehenden Gewerben, einschließlich des damit verbundenen Gewerbebetriebes nach Inhalt des tz. 60 der gedachten Verordnung, den Gewerbtreibenden christlichen Glaubens gleichgestellt worden, mithin die in dem kaiserlichen Dekret vom 17. März 1808 auch bei diesen Gewerben für die Juden vorgeschriebenen Patente nicht mehr erforderlich sind. Diese Absicht erzieht sich unzweifelhaft aus den Verhandlungen über die legislative Berathung der wegen des Gewerbebetriebs der Juden getroffenen Bestimmungen. Auch ist die Ansicht der königl^ Negierung richtig, daß den Juden in den Nheinprovinzen durch den §. 58 der Gewerbeordnung keine neuen Beschränkungen aufgelegt worden seien. Dagegen sind in Ansehung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, soweit nicht derH. 60 eine Ausnahme macht, die bisherigen Beschränkungen „nicht aufgehoben", und verbleibt es daher für solche Gewerbtreibende bei den Bestimmungen des Dekrets vom 17. Marz 1808. Die Frage, inwiefern es angemessen und nöthig ist, die in Betreff des Gewerbebetriebes im Umherziehen Seitens der Juden vorhandenen Beschränkungen ebenfalls aufzuheben, hat bei dem Erlasse der Gewerbeordnung, welche nur die Vorschriften hinsichtlich der stehenden Gewerbe zum Gegenstand hat, nicht zur Erörterung gezogen werden können, und nur im §. 60 ist insofern eine Ausnahme nothwendig erschienen, als die größeren Handlungsgeschäste jüdischer Kaufleute sonst unverhältnißmäßige Nachtheile erleiden würden, nachdem das Umherreisen für einen Theil derselben zum Bedürfniffe geworden ist, und für zulässig'hat erachtet werden dürfen, weil die Rücksichten, welche dafür obwalteten, die Juden vom Hausirhandel, soweit sie demselben überwiegend ergeben sind, mehr zu entwöhnen, hierbei keine Anwendung finden." Magdeburg, 24. August. Die breslauer Korrespondenzen der D."A. Z. suchen fort und fort die jüdische Reformsache zu einem Schisma drängen zu wollen. Eine jüngste lautet: „Die in dieser Zeitung bereits erwähnte Dankaddresse hiesiger jüdischer Orthodoxen an.den Oberrabb. l)r.Frankel zu Dresden hat nicht mehr als 120 Unterschriften erlangen können, unter denen sich auch viele von solchen Leuten finden, die nicht einmal lesen können. Doch würden wir diese Addresse als ein erfreuliches Zeichen der Zeit begrüßen, wenn sie wirklich der treue Gesinnungsausdruck der hiesigen Orthodoxen wäre; dies ist sie aber nicht, sie soll nur eine persönliche Demonstration gegen den hiesigen Rabbiner l)r. Geiger sein, welcher in der Rabbinerversammlung Frankel's entschiedenster Gegner war. Uebrigens soll, wie wir von verschiedenen Seiten vernehmen, unter den orthoxen Rabbinern eine Koalition sich bilden, um schon in der nächsten Rabbinerversammlung alle freisinnigeren Elemente zu erdrücken, was ihnen um so eher gelingen dürfte, als'mehrere freisinnige Rabbiner selbst bereits angefangen haben, mit der Orthodoxie zu liebäugeln. Dann werden wieder die reformatorischen Rabbiner zur Ausscheidung aus der Rabbinerversammlung genöthigt und zu dem einzig heilbringenden Schritte der förmlichen kirchlichen Trennung der Reformfreunde von den Altgläubigen hingedrängt werden, den sie aus freiem Willen zu thun nicht den Muth und nicht genug Selbstverläugnung haben." — Lassen wir uns von dem Unwahren und Halbwahren, das in allen diesem liegt, nicht beirren; ein Liebäugeln fand nirgends statt; eine Koalition der angegebenen Art kommt nicht zu Stande; ein Bruch soll nicht zu Stande kommen. Und wäre dies wirklich in einer und der andern größern Gemeinde der Fall, nun so wissen wir doch, daß jede jüdische Gemeinde unabhängig von der andern ist, und was an einem Ende gebrochen ist, am andern noch recht gut aneinanderhalten kann. Berlin, 24. August. (Privatmitth.) Ihnen von den hiesigen Zuständen eine richtige und genaue Schilderung zu machen, würde sehr schwierig sein. Man muß von dem Momente gänzlich abstrahiren und lediglich fragen: was wird wol daraus resultiren? Denn indem sich im Augenblick die Aufregung um ein Faktum, um eine Rede, um einen Vorfall dreht, liegen doch innerlich die Kämpfe der Prinzipien, oder vielmehr der historisch gewordenen Erscheinungen zu Grunde. Sie haben jetzt hier zwei feste,

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