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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-08-18 · Heft 34 (18.8.1845) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 34 (18.8.1845)
Date
1845-08-18
Page
Seite 522 (sequence 10)
Language
German
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522 Dettingen zurückführten. Die auf's Neue gekränkten Juden übergaben die Auflösung dieses ganzen räthelhaften Aktes auf der Stelle einem Advokaten und man sieht demnächst dem Morgenstrahle der Gerechtigkeit entgegen; p'»*' »«m Mpi ‘ipu) w •sporn. —. Porige Woche war eine Deputation, abgesandt von den Israeliten im Kreise Schwaben und Neuburg, in Augsburg versammelt. Diese soll eine Petition für die nächste Ständeversammlung beabsichtigen. — Dettingen, 30. Juli. Die Oberpostamtszeitg. enthält die Erzählung von dem in hiesiger Gegend versuchten Mädchenraub, und wie man diesen den Juden inkriminiren wollte, der Lhäter aber als ein Christ aus Dettelbach bei Lhalmessingen erkannt rpurde, übereinstimmend mit oben gegebener Privatmitth. aus Mittelfranken. Wir stellen nur das Ende des Artikels hierher. Das seltsame Verbrechen, die Gegend, wo es begangen worden, und der muthrnaßliche Heimatsort des Lhäters, der Umstand, daß solches eben jetzt geschah, wo die thalmessinger Untersuchung ihrem Ende entgegengeht, und endlich, daß der auf der Lhat Betretene sich fälschlich für einen Juden ausgegeben, was doch unter den gegebenen Verhältnissen seine persönliche Lage aus mannigfachen Ursachen nur verschlimmern konnte, alles dies möchte diese Untersuchung höchst interessant machen, zumal wenn man erwägt, daß die beiden gewissermaßen konkurrirenden Untersuchungen so manche Indizien darbieten, welche geeignet erscheinen, den (Gerichten und dem Publikum vielfach über die noch im Dunkel schwebenden eigentlichen Motiven dieser, sowie noch einiger ähnlichen unerklärlich scheinenden Attentate Licht zu verschaffen und dergleichen in Zpkunft zu verhüten. Es wäre noch insbesondere in; Interesse der öffentlichen Aufklärung über solche kriminalistischen Rathsel, wenn die HH. Verfasser des „Neuen Pitaval" ihr Augenmerk auf die hejden erwähnten Fälle richteten, um seiner Zeit die Ergebnisse ihrer Forschungen der Oeffentlichkeit zu Übergehen. Aus he« MüxtemhergWhW, 1. August. (PrivatmW.) Mp. 29 der Zeitg. d. Judenth. berichtet, daß küyzttch in Aö.rzba.ch, eine KMmyMvg von Kirchenvorstehern stattgehabt, Dehufs der Unterzeichnung einer gegen unsere Schullehrer pnd Vorsänger gerichteten Eingabe. Dazu bemerke ich, daß eine solche in Weikersheim veranstaltete, von einigem Erfolg war. Die Schrift ist bereits der betreffenden hohen Behörde vorgelegt. Die Unterzeichner sind weder von ihren Gemeinden, noch von ihren Kirchenvorsteherämtern bevollmächtigt. Unseren hohen Behörden ist zuversichtlich zu vertrauen, daß sie die scheinbar schuldlosen Motive aus der Sache wol herauszusinden und zu würdigen wissen werden. —. In der 85. Sitzung unserer Kammer der Abgeordneten wurde berichtet, daß die Regierung unter Anderm von dieser Kammer beantragten Nachexigenzen auch der wegen eines Beitrags für die israelitische Oberkirchenbehörde nicht entspreche, sich dagegen für den Fall eintretenden Bedürfnisses eine Cxigenz für den nächsten Etat Vorbehalte. —. Der für uns höchst denkwürdige Landtag ist nun seiner Auflösung nahe. In demselben haben, wie in den jüngsten Nummern berichtet, die beiden hohen Kammern für unsere Besserstellung votirt. Die große Ueberhäufung von Staatsgeschäften gestattete wol kein weiteres Vorschreiten dieser unserer heiligen Sache. Und wenn es nicht auf einem außerordentlichen Landtag geschieht, wird es 3 Jahre währen, bis unsere Regierung ihren dießfallsigen Gesetzentwurf zur Berathung und Verabschiedung einbringen kann. —. Aus einem Generalerlaß unserer Oberkirchenbehörde, die Genehmigung der Verwaltungsetats der israel. Kirchengemeinden des Landes pro. betreffend , ist bemerkenswerth: „daß in Grundstücken (Aeckern, Wiesen, Weinbergen) angelegte Vermögen solcher Israeliten, welche den Ackerbau zu ihrem ausschließlichen Berufe machen, und insoweit diese Grundstücke von ihnen nicht verpachtet worden sind, ist um ein Fünfttheil geringer im Erach anzulegen, als anderes Vermögen. Wo einzelne Kirchenvorsteherämter bereits beschlossen haben, für solche Grundstücke eine größere Ermäßigung der Erachsteuer (*/* oder V3 des Werths) eintreten zu lassen, wird solches für jetzt und bis auf Weiteres genehmigt. Doch ist dabei immer diese Aufmunterung nur solchen Israeliten zu Theil werden zu lassen, welche den Ackerbau ausschließlich betreiben und für ihre selbst bewirtschafteten Güter." Auch ist lobenswert, daß unsere hohen

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