Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 34 (18.8.1845)
- Date
- 1845-08-18
- Page
- Seite 520 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Liber? Verbietet es hier eine andere Sprache, oder gestattet es sie geradezu?- Schreiber dieses kann dies wol' am Meisten geltend machen, denn er war es, der die hebräische Sprache Ln der ersten, er, der sie in der zweiten Versammlung am Nachdrücklichsten vertheidigte, und am Innigsten hervorhob, was für ihre Nothwendigkeit spricht.' Ich kann also meine Stimme in dieser Angelegenheit wol geltend machen, und bekenne, daß ich bei gewissenhaftester Prüfung hierin keinen Grund erblickte, mich von der Versammlung zu trennen, und dadurch mehr Zwiespalt, Haß und Leidenschaft zu fördern, als je durch mein Wegbleiben hätte verhindert werden können. Zeitungsnachrichten. Frankreich. Paris, 1. August. (Privatmitth.) Der Zustand des Judenthums in Frankreich ist weit davon entfernt ein befriedigender zu sein. Wir haben-weder die Unbeweglichkeit Polens, noch die Bewegung Deutschlands. Wir haben das Traurigste..aller Juste-Milieu: aVi n;. Die Bezahlung unserer Kultuskosten durch den Staat hat zum Resultat gehabt, daß viele Israeliten vergessen haben, daß sie im Schooße unsres Glaubens geboren sind, und diese Zahl wächst immermehr. Vor 1830 mußten sich die Jndefferentesten unsrer Glaubensgenossen durch die Beiträge, die sie zur Unterhaltung unsrer religiösen Institute zu zahlen hatten, von Zeit zu Zeit erinnern, daß sie Juden seien; sie mußten an der Finanzverwaltung der Gemeinde Theil nehmen, sie waren so immerhin an die Synagoge geknüpft. Allerdings könnte diese Verbindung gewissermaßen der gleichen, welche den Neger an seinen Pflug fesselt, aber konnte doch am Ende der Jude weder vergessen noch leugnen, daß er Jude sei. Jetzt giebt es Hunderte von israelitischen Familien in Paris, in deren Schooße nichts existirt, um sie an den Glauben unsrer Väter zu erinnern. Der Kultusminister unterzieht sich der Sorge für unser Seelenheil, er ernennt uns Rabbinen, wie andere Institute sich der Sorge für unsre Vergnügungen und unsre Schmerzen unterziehen. Dies ist das Judenthum der gebildeten Klaffe der israelitischen Genossenschaft Frankreichs. Jndeß sollte bei dem beispiellosen Wohlwollen unserer Regierung und der wohlbekannten Duldung unsrer Mitbürger die jüdische Religion in Frankreich vom lebhaftesten Glanze leuchten. Die Regierung scheut kein Opfer, um unsre religiöse Existenz zu' beleben und zu erfrischen (viviker et rotrempor.) Sie beklagt die Unwissenheit unsrer Rabbinen und-die mangelhafte Organisation unsrer Schulen und, Synagogen. Aber sie kann nur die Pforten des öffentlichen Schatzes öffnen, sie vermag nicht das. Herz und den Geist unsrer jungen Rabbinerzu öffnen, sie - hat nicht die Macht ihnen die Energie, das Wissen und den Pastoraleifer der deutschen Rabbinen zu geben. Aber in dem gegenwärtigen Zustand der Dinge, kennen unsre Mitbürger das Judenthum nur vom Hörensagen; kein Rabbi weiß seinen Stuhl oder seine Gemeinde auszuzeichnen durch seine Werke, und wir sind dahin gekommen, keinen Kanditaten zu haben, würdig, zum Großrabbinen der israelitischen Franzosen ernannt zu werden. Großbritannien. London, 22. Juli. Am Schluffe der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde die Bill wegen Befähigung der Juden zu Munizipalämtern mit 44 gegen 11 Stimmen zum dritten Male verlesen und angenommen. Die Bill hat nunmehr glücklich alle Stadien durchgemacht, und zwar sämmtlich mit sehr überwiegender Majorität. Aus den Verhandlungen um die zweite Lesung tragen wir noch Folgendes nach. Der Gegner Sir Jnglis hob hervor: Die vorliegende Bill habe eine so unbestimmte Fassung, daß sie geradezu als eine Bill zur Naturalisirung des ganzen jüdischen Volkes betrachtet werden könne; denn während die früheren, gleichen Zweck wie der vorliegende verfolgenden Anträge von den „in Großbritannien gebornen jüdischen Unterthanen Sr. Maj." oder von „den sich zur jüdischen Religion bekennenden Unterthanen Sr. Maj." redeten, spreche die vorliegende Bill nur von den „jüdischen Glaubensgenossen" im Allgemeinen, und jeder deutsche Jude werde daher fortan zu jedem Munizipalamte in England gelangen können, ohne erst in den Unterrhanenoerband