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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-08-11 · Heft 33 (11.8.1845) · p. Seite 506

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 33 (11.8.1845)
Date
1845-08-11
Page
Seite 506 (sequence 6)
Language
German
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506 in welche dasselbe mit der bisherigen Lehre vom Sabbate tritt, und nach dem Verlangen, welches deßhalb an die Lehre gestellt wird: so können wir zu unserm tiefen Leidwesen nicht bergen, daß sowol die weitverbreitete Gesinnung als auch die Verhältnisse des -Lebens selbst der reinen Lehre über Len Sabbat, wie wir sie unserer Ueberzeugung gemäß aufgestellt, noch große Hindernisse in den Weg legen. Durch die bisherige Art der Sabbatfeier wurde uämlich der Sinn für dieselbe in einem großen Theile der Iudenheit ziemlich ertödtet und das Leben ist dadurch sowie durch den vielfachen Mangel an religiöser Gesinnung/ welche allein Opfer und'Unbequemlichkeiten ertragen lehrt, dahin gelangt, über alle und jede Feier sich hinwegzusetzen und wird es sich nicht sobald selbst derjenigen fügen wollen, welche wir als wesentlich und unantastbar betrachten. Aber von der andern Seite klagen wir das Leben auch nicht zu hart an! Unsere soziale Stellung, durch welche wir als eine geringe Minorität in einem von anderen religiösen Institutionen der weit überwiegenden Majorität durchtränkten Staatsleben uns befinden, wird für den Verkehr und den nothwendigen Nahrungserwerb, der ernsten Begehung eines andern wöchentlichen Feiertages, als welchen die überwiegende Majorität feiert, Schwierigkeiten bereiten, denen der Eine nicht gewachsen ist und die den Andern zu sehr laxen Grundsätzen verleiten. Vergessen wir aber nicht, daß wir die Feier erst wieder neu begründen wollen, daß, wenn auch dazu unser gegenwärtiger Ausspruch nicht genügen wird, jedoch die Wirksamkeit eines Jeden von uns in seiner Gemeinde dahin gehen muß, die höhere Auffassung des Lebens zu begründen, dadurch eine würdige Feier des Sabbats herzustellen, daß die Frucht erst allmälig wachsen und reifen soll und wir nicht au den gegenwärtigen Schwierigkeiten die Grundsätze, deren Wirksamkeit wir erst erwarten müssen, messen dürfen. Hoffen wir vielmehr, daß durch die Befestigung würdiger Vorstellungen vom Sabbate, durch Hinweisung auf die Lebensweihe, welche aus einer solchen wahren Feier desselben erwächst, durch die Herstellung eines, würdigen Gottesdienstes auch die Kraft gewonnen werde, den Verlockungen der Bequemlichkeit und der Gewinnsucht zu widerstehen. Wenn wir nun demgemäß die Herstellung einer würdigen Sabbatfeier uns zur Aufgabe machen müssen, so werden wir namentlich alle Hindernisse zu beseitigen haben, welche die Erhöhung der gottesdienstlichen Feier, als des wirksamsten Mittels, die Idee des Sabbats in den Gemüthern zu befestigen, entgegenstehen. Wenn der Talmud btos für Einzelnes, was von seinem Standpunkte die höhere Lebensweihe allein bedingte, die Suspension des Sabbats gestattete, so dürfen wir uns nicht scheuen, hiermit weiter zu gehen und die Lebensweihe, der der Sabbat dienen soll, in unseren Tagen, wo wir einer solchen so sehr bedürfen, um so mehr zu berücksichtigen. Hierher rechnen wir besonders: 1) Das Verbot des Musizirens. An und für sich auf schwachen Gründen beruhend, hindert dieses Verbot die Weckung einer gemüthlich-religiösen Stimmung, sowol im Hause, auch vorzüglich in der Synagoge; die Begleitung der Gesänge mit dem Tone von Instrumenten, wie sie im Tempel zu Jerusalem stattfand, ganz besonders der feierlichen Orgelklänge, ist ein so tiefes Bedürfniß, daß ihm willfahrt werden muß. 2) Bei der Zerstreutheit der jüdischen Gemeinden, bei der geringen Gliederanzahl der Landgemeinden ist es im hohen'Grade wünschenswerth, daß die Mitglieder kleiner Gemeinden zuweilen an dem Gottesdienste größerer Theil zu nehmen im Stande sind; daran hindert aber das Verbot des Ueberschreitens der sogenannten Sabbatgrenze.. Indem wir dessen Bedeutung, insofern Geschäftsreisendadurch untersagt werden, sehr wohl anerkennen, müssen wir aber, sobald blos ein Theil des Tages zur Reife zu verwenden ist und die Reise einen Hähern Zweck, besonders den gottesdienstlichen hat, das Verbot als unbegründet aufheben, sei nun das Reisen zu Fuß oder zu Wagen, zu Schiffe oder auf Eisenbahnen. Es ist denn natürlich, daß auch die Fiktionen des 2W (der symbolischen Ortsverbindung) hiermit Wegfällen, und auch das Verbot des sogenannten Tragens, insofern die zu solchen Reisen nothwendigen Gegenstände davon getroffen werden können, keine Anwendung mehr finde. Zur Befestigung der Sabbatidee in den Gemüthern gehört aber auch, daß die Ausführung derselben nicht der allgemeinen Menschenpflicht widerstreiten dürfe, daß sie dieser weichen müsse, (dies der tiefe Sinn des talmud. Ausspruchs: „der Sabbat ist euch übergeben, nicht ihr dem Sabbat.") Wo daher die Abwendnug einer Lebensgefahr, sei es der eignen oder der eines Andern, gilt (z. B. in Feuers- und Wassersgefahr, im Berufe des Arztes und Apothekers und dergl.) oder auch wo das ganze zeitliche, eigne oder fremde Lebensglück auf dem-

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