Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 33 (11.8.1845)
- Date
- 1845-08-11
- Page
- Seite 505 (sequence 5)
- Language
- German
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505 theils bestimmt ausgesprochen finden. Als oberster Grundsatz gilt da das Verbot der Arbeit, welches selbstständig auftritt und in den gewissermaßen die Weihe aufgeht — wenn auch nicht geleugnet werden soll, daß diese doch auch noch in manchen nebengeordneten Punkten sich bemerklich macht — und der Begriff der verbotenen Arbeit .beruht hier in deren Resultate und Zwecke; Absicht und Erfolg einer Thätigkeit soll vermieden werden, gleichviel ob diese Thätigkeit der Erholung, ja der religiösen Erhebung geweiht, oder wirklich geschäftlich ist, sobald nur das Resultat irgend eine Produktion ist, aber umgekehrt ist auch, sobald das Moment der Produktion nicht vorhanden ist, die Thätigkeit nicht als eine Arbeit zu betrachten, die vom Standpunkte des Talmuds aus biblisch verboten sei, so daß selbst der Handelsverkehr, so lange er weiter Nichts ist, als das ideelle Uebergehen eines Eigenthums aus einer Hand in die andere, nicht zu den biblisch verbotenen Arbeiten gezählt werden könnte. Allein wenn von dem Gesichtspunkte der Arbeit aus das Erlaubte einen noch ziemlich weiten Umfang einnehmen könnte, so tritt diesem noch ein neuer Gesichtspunkt hinzu, der, seinem Grundgedanken nach-, wie die Baraitha (Mekhilta) es auffaßt, wol seine biblische Stütze hat, ohne daß jedoch Lessen einzelne Konsequenzen — wenigstens wie die Gemara es auf's Bestimmteste ausdrückt — biblische Geltung beanspruchen könnten, nämlich die vollendete äußere Ruhe, Stille und Unbeweglichkeit, welche von der Mischna und Baraitha als einzelne Aeußerungen des ma®, Ruhegebots bezeichnet werden, während die Gemara, die auch sonst das Bestreben hat, die neue Lebensanschauung nicht als solche gelten zu lassen, sondern die Aeußerungen derselben als Ausflüsse des von ihr aufgestellten biblischen Begriffes und Wortes darzustellen, hier nicht eine besondere Kategorie von Ruhegeboten erkennen will, sondern in den Verboten Vorsorgmaßregeln erblickt, damit man nicht in den Fall kommen könne, die biblisch verbotenen Arbeiten zu verrichten, also nnw hYfS. Indem die Kommission hiermit die geschichtliche Auffassung der Sabbatidee in kurzen Umrissen dargelegt, glaubt sie vollkommen im Geiste der Versammlung den allgemeinen Grundsätze aufstellen zu dürfen, daß wir uns in den Begriff der Bibel hineinleben müssen, daß blos dessen einzelne Konsequenzen dann eine Modifikation erleiden dürfen, wenn diese auf eigeuthümlichen umgestalteten Verhältnissen beruhen, während die Betrachtungsweise des Talmuds bloS eine geschichtliche Beachtung ansprechen darf und blos insofern noch in ihren Konsequenzen Geltung hat, als dieselben noch im Se&en mächtig wurzeln, sei es daß die talm. Auffassung noch mit unseren heutigen Begriffen harmonirt oder daß den Konsequenzen andere unserm Jdeenkreise angehorige Gründe sich allmälig untergeschoben haben. Wendet sie diesen Grundsatz auf den vorliegenden Gegenstand an, so wird sie zu dem biblischen Sabbatbegriffe zurückzukehren haben, der, wie überhaupt die göttliche Wahrheit, für. alle Zeiten ein gleicher ist, der talm. Auffassungsweise aber, insofern, sie nicht Entwickelung des biblischen Begriffes ist, ja sogar in Widerspruch mit diesem, wie mit unserm religiösen Bewußtsein steht, ein Recht nicht einräumen. Wir haben demnach den biblischen Grundsatz wieder bestimmt hervorzuheben und aufzustetlen: der Sabbat ist ein Tag der Weihe und der Feier, ein Tag, der durch unsre Heiligung und Erhebung geheiligt werde, der, durch die Feier, durch Unterbrechung des werktägigeu Lebens uns aus dem Aufgehen in den speziellen Beruf herausreiße und uns unfern allgemeinen göttlichen Beruf, den wir als Israeliten ausdrücken sollen, lebendig vergegenwärtige. Der Begriff der verbotenen Arbeit an diesem Tage beschränkt sich demnach auf das zum Lebenserwerbe zum speziellen Berufe Gehörige, .während eine Arbeit, die zur Erholung, zur geistigen Erholung dient, die uns der eingeengten Sphäre entzieht und uns in eine höhere Stimmung versetzt, das Göttliche, Aechtmenschliche, Wahrhaftisraelitische in uns weckt, dem Kreise der verbotenen Arbeiten nicht angehört. Der Begriff der verbotenen Arbeit bestimmt sich demnach auch für uns nach deren Zweck und Resultat, aber nicht nach talmudischer Weise, ob ein wirkliches Produkt erzielt und gefördert werde, sondern ob sie für ihn ein Gegenstand der Erholung oder Erhebung sei. Wir können demnach auf die Taxirung der einzelnen Arbeiten und Thätigkeiten nicht eingehen. Erstens erblicken wir überhaupt in der bestimmten, bis in's Kleinste ausgeführten Begränzung des Details, also hier in der Bestimmung der einzelnen verbotenen oder erlaubten Arbeitsverrichtungen ein Verfahren, das mehr der äußerlichen juristischen Methode angehört, als dem innerlich religiösen Leben. Aber zweitens hängt es nach unserer Auffassung des biblischen Begriffes über den Sabbat ja gerade davon ab, inwiefern die Thätigkeit die Sabbatweihe stört oder mit ihr in Einklang steht, worüber zu entscheiden eine genaue Berücksichtigung des Zweckes bei jedem einzelnen Falle nothwcudig ist. Sehen wir uns im praktischen Leben um, und fragen wir nach dessen Bedürfnissen, oder vielmehr nach den Konflikten,