Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 33 (11.8.1845)
- Date
- 1845-08-11
- Page
- Seite 504 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225389-3225423--07116-3236985- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
504 eigennützig zu benutzen, um die Mittel zur Gründung einer wissenschaftlichen Lehranstalt aus dem Volke zu erlangen, dies ist es, was hier in Anschlag kommt. Sie wissen, meine Herren, woran bis jetzt die Idee einer jüdisch-theologischen Fakultät gescheitert ist — weil sie nur Bestrebung Einzelner war. Es war keine Vereinigung da, von der diese ausgehen konnte. In der Rabbinerversammlung ist sie gegeben. Hat schon das Wort eines Einzelnen einmal vermocht, in dem Volke ein lebendiges Interesse für diese Angelegenheit zu wecken: um wie viel mehr, wenn die ganze Versammlung ihr begeisterndes Wort hinaussendet. Man könnte einwenden: die Rabbinerversammlung selbst sei noch zu jung, zu neu, um schon ihre Kräfte hieran zu verwenden. Aber, meine Herren, gerade in der Jugend liegt die Kraft, in der Neuheit liegt der Zauber, der das formlose Gestein zu einem herrlichen Bauwerk herbeizwingt. Zn unsrer Zeit, Sie wissen es, fuhrt Alles ein schnelles Leben, und man muß es daher schnell benutzen zu dem, was es zu wirken vermag. Ich erlaube mir daher, der hochw. Versammlung das Gesagte in folgendem Anträge vorzulegcn: 1) die Rabbinerversammlung erklärt, daß sie die Gründung einer oder mehrer jüdisch-theologischen Fakultäten in Deutschland für eine würdige, hohe Aufgabe hält, die sie hiermit zum Gegenstände ihrer eifrigen Mitwirkung macht. 2) Die Rabbinerversammlung erwählt eine Kommission, welche das Interesse des Publikums für diesen Gegenstand auzuregen, und in Verbindung mit angesehenen und einsichtsvollen Männern aller Stände für denselben thätig zu sein sich bestrebt, und der Rabbinerversammlung darüber berichtet. Bericht über die Sabbatfrage, vorgetcagen in der 1t>ten Sitzung der zweiten i Rabbinerversammlung, vom Rabbiner ivr. Geiger. Hochgeehrteste Herren! Ihre Kommission fand die Frage über „die Ausgleichung der Kluft zwischen Lehre und'Leben durch Aufhe- ' bung oder Milderung mehrer Sabbatgesetze, wie sie von ' Herrn Amtsbruder Dr. Hirsch im vorigen Jahre gestellt und von der vorzährigen Versammlung ihr überwiesen ward, in ziemlich allgemeiner Fassung vor, die kurzen Erörterungen, welche sich an dieselbewegen der Kürzeder Zeit knüpfen konnten, lehnten sich mehr an die Untersuchung an, ob die Ausgleichung dringlich und der Versuch, eine Ausgleichung zu bewirken, zeitgemäß sei? sie fand jedoch für ihre Arbeit selbst wenig Anhaltpnnkte vor. Sie hat die ganze Bedeutung der ihr überwiesenen Frage erkannt, und gerade die Wichtigkeit, aber auch Schwierigkeit des Gegenstandes war es, weßhalb sie mit Zagen und zögernd an ihre Arbeit ging. Die Majorität der Kommission (bestehend aus Wechsler, A. Adler und dem Referenten) hat sich jedoch, nachdem die einzelnen Mitglieder Jeder für sich die Frage reiflich erwogen haben, während der kurzen Zeit ihres Zusammenseins über Folgendes verständigt, was sie Ihrer Prüfung und Beschlußnahme. empfehlend vorznlegen sich erlaubt, während sowol Kahn, als 0r. S. Adler eine kurze abweichende Erklärung über ihre Meinung abgegeben haben. Der biblische Begriff des Sabbats ist die Feier des Tages, es ist ein nsu), das Aufhören von der Arbeit, welche die Werktage ausfüllt, verschieden von der Ruhe, welche die gänzliche Unthätigkeit ausdrückt. Die Feier ist eine! Weihe des Tages, und diese Weihe schließt eben eine 'Entfernung von der werktägigen, zum Berufsverkehre und Geschäftsbetriebe gehörigen Arbeit in sich. Während demnach in den Propheten, die Weihe des Tages in den Vordergrund tritt, wird in dem gesetzlichen Theile der Bibel das Verbot der Arbeit (ttDsb»), wie es in Zusammenhang mit der Heiligung des Tages gebracht ist, besonders hervorgehoben und als ein nia'üp, feiern, die werktägige Arbeit unterbrechen, bezeichnet. Ueber den Begriff der Arbeit spricht sich die Bibel nicht genauer aus, wir glauben jedoch in den einzelnen Arbeitsverrichtungen, die theils ausdrücklich als verpönt hervorgehoben, theils gelegentlich getadelt werden, eine Bestätigung unsrer Begriffsbestimmung zu. finden, wenn wir darunter nur die werktägige Berufsarbeit verstehen. Ausdrücklich nämlich verbietet sie den Landbau roten und das Verbot des Feueranjündens scheint gleichfalls als wesentliche Vorbereitung zu den meisten schwereren Arbeiten ausgesprochen zu sein, gelegentlich handelt die Bibel von dem Verbote des Mannaauflesens, des Holzfällens oder -auflefens, drückt sie den Tadel aus über das Wegschaffen von Lasten im Jeremias-, über den Marktverkehr im Nehemias. Anders gestaltete sich der Begriff des Sabbats in der später» Zeit, wie wir ihn in Mischna und Gemara theils ausgeprägt,