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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-08-04 · Heft 32 (4.8.1845) · p. Seite 497

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 32 (4.8.1845)
Date
1845-08-04
Page
Seite 497 (sequence 13)
Language
German
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497 fprochen, nach dem Wortinhalt des Gesetzes könne nichts den Gewählten hindern, sein Amt anzutreten und erst später die Deklaration abzugebem In der zweiten Instanz wurde jedoch dieser Gerichtsgebrauch verworfen, und der Gebrauch ist jetzt: daß die Deklaration v or der Zulassung des Gewählten abgegeben werden muß. Doch gilt dies nicht für alle Grafschaften: zu Portsmouth, Birmingham und Southampton wurde so verfahren, als stehe das Urtyeil der Queensbench fest. Die Folge war, daß in diesen Städten Juden zu Munizipalräthen ernannt wurden. Der Zweck der gegenwärtigen Bill ist, eine allgemeine Praxis über diesen Punkt im ganzen Lande einzuführen und alle noch bestehenden Hindernisse so zu entfernen, daß künftig Juden in alle Korporationen ausgenommen werden können. David Salomons hatte als Sheriff von London und Middlesex so ausgezeichnete Dienste geleistet, daß ihm allgemeine Achtung , ja Bewunderung, zu Lheil wurde; als er aber spater von seinen Mitbürgern zu Alderman gewählt wurde, schloß man ihn aus, weil er die Deklaration nicht abgeben konnte, die vor dem Antritt des Amts begehrt wurde. „Dieser Fall allein genügt, die-Einbringung der gegenwärtigen Bill zu rechtfertigen." Peel erinnert daran, wie im Jahr 1828, als Lord John Russell die Bill zur Aufhebung der Lest- und Korporationsakte in das Haus gebracht, er, Peel, eine Deklaration vorgeschlagen habe, die an die Stelle des frühem sakramentalen Glaubenseids , treten sollte; die Erklärung war so gefaßt, daß ein Jude sie ohne Anstand unterzeichnen konnte. Als aber die Bill ins Oberhaus kam, brachten die Lords die Worte hinein, über welche die Juden nun Beschwerde führen; sie sollen nämlich feierlich bezeugen und erklären: „auf Christenglauben" (upon the true faith of a Christian). Das Haus der Lords — dieselbe Staatsgewalt, welche diese Worte ursprünglich in die Deklaration eingeschaltet hat — ist nun zu dem Entschluß gekommen, sie zurückzunehmen; es hat zu dem Ende eine Bill (mit Auslassung der verfänglichen Worte, die nothwendig jeden Juden von Korporationen ausschließen) an das Haus der Gemeinen gelangen lassen. Das Haus kann feine Zustimmung dazu um so weniger versagen, als durch die neue Bill die Fassung der Deklaration, wir sie 1828 bei den Gemeinen paffirle, wieder hergestellt ist. Der Zweck der Akte von 1828 war nicht, neue Beschränkungen (disabilities) aufzulegen, sondern alle von der anglikanischen Episkopalkirche diffentirenderr Religionsbekentter von den Beschränkungen, unter welchen sie so lange gelitten hatten, zu befreien. Wenn nun aber die Akte mit dem hemmenden Zusatz nicht aufgehoben würde, so würde der Jude schlimmer daran sein, als vor Abschaffung der Test- und Korporationsakte, indem der früher übliche sakramentale Glaubenseid erst nach dem Amtsantritt gefordert und der Betheiligte von dessen Leistung durch die jährliche Jndemnitätsakte entbunden wurde; nach dem heutigen Gebrauch aber wird die Deklaration vor dem Amtsantritt gefordert, was als Ausschließung wirkt. Unter diesen Umständen sind die Bekenner des mosaischen Glaubens berechtigt, Abhülfe (relief) vom Parlament zu begehren. „Wir haben" — sagte Peel — „dergleichen abhelfende Maßregeln getroffen in Bezug auf andere unserer Mitbürger, die von der anglikanischen Episkopalkirche dissentiren; mährische Brüder/ Separatisten, Quäker, sind von einer Deklaration, die sie gewissenshalber nicht abgeben können, entbunden. Die dem Hause vorliegende Bill bezweckt dasselbe in Bezug aus die Juden; sie sollen befähigt werden, die von ihnen begehrte Deklaration zu machen, indem man sie von der Nothwendigkeit freispricht: „aus den wahren Christenglauben" zu erklären. Ich hoffe genug gesagt zu haben zur Empfehlung der Bill. Ich habe den Stand des Gesetzes dargelegt; ich habe gezeigt, daß Juden Magistratsämter in den Grafschaften versehen, daß sie Deputylieutenants und Sheriffs werden können; ich finde, man muß nun die Juden auch zu allen Munizipalstellen befähigen. Ich bin gewiß, eine derartige Maßregel wird einem ansehnlichen Theil unserer Mitbürger' große Befriedigung gewähren; da ich diese Ueberzeugung habe, so gestehe ich, daß es mir Freude macht (1 have great gratification), eine Bill vorzuschlagen, von der ich weiß, sie wird den Gefühlen einer großen und mächtigen Gemeine, deren Glieder unsere Achtung in so hohem Grad verdienen, erwünscht sein, (MI prove äcceptäble to Ihe feelings of a large aiid powerfül body* the o&embers of which are so well eatitled to our re&pect)." — (Schluß folgt.)

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