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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-08-04 · Heft 32 (4.8.1845) · p. Seite 496

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 32 (4.8.1845)
Date
1845-08-04
Page
Seite 496 (sequence 12)
Language
German
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Zwölfte Sitzung am 28. Juli. (Schlußsitzung.) Nachdem Phllippson das Mü Mebene Antwört« schrelbin verlesenünv es änMöwmett Börsen, trägt verset-e einen Bericht über die BetheLligung der Vttsäwütr lÄNg an der Gründung einer jüdisch-theologischen Fakultät vor, der Hernach einstimmig angenommen würde. Es wird hierfür eine Kommission aus 5 Mitglieder» erwählt, und zwar (Lei 23 Stimmenden) Geiger Mit 21, Philippsvn Mit 18, Stein mit 14, HoldheiM Mit 11, Salomon mit 9 Stimmen. Alle nicht erledigten Anträge werden dem alten Ausschüsse übergeben, um sie vor die nächste Versammlung zu bringen. Zu Mitgliedern des Ausschusses für die nächste Rabblnerversammlnng zü Breslau werde» bestimmt: Geiger als Lokalrabbiner, PHLlippson, Herxheimer und Holdheim als zunächst wohnende Rabbi neu. Es wird dem Präses überlassen, eine Ansprache an die jüdischen Gemeinden abzufassen, jedoch unter eigner Verantwortlichkeit. Nach einer Dankrede des Präses an die Versammlung, nach einer gleichen des Sekretärs Hirsch an den Präses, halt derselbe ein angemessnes Gebet, und erklärt die zweite Rabbinerversammlung für geschloffen. — Die nächste Rümmer soll noch den Bericht Philippson's über die Fakultät und den Sabbatbericht Geiger's bringen. Zeitungsnachrichten» Großbritannien. Loitdon» 18. Juli. In der gestrigen Sitzung der Gemeinen stellte Sir Robert Peel den Antrag zur zweiten Lesung der Bill, die zum Zweck hat, gewisse bürgerliche Beschränkungen, unter welchen die Juden bis jetzt noch leiden, aufzuheben. Die Bill heißt: Zewisd disabiiities rem oval Bill. Bemerken wir gleich, daß die zweite Lesung mit achtzig Stimmen Majorität (91 gegen 11) zugestanden wurde. Die Debatte war anziehend. Peel, Jnglis und Ruffel waren die Hauptsprechcr. Sir Robert übergab zuerst eine Petition zu Gunstest der Bill, indem er dazu bemerkte: sie trage die Unterschriften vieler sehr achtungwerthen Personen jüdischen Glaubens (of the Jewish persuasion); unter den Bittstellern befänden sich zwei HtzKen Rothschild, Sir Mvses Möntefiore, Herr Düviv Salomons, Herr Lousada, und andere namhafte Waekiteü; nicht in-i dividuell sei die Petitionzü nchmtn, sondern als ausgehend von dem londoner Kd'ckite der Deputirtm aller britischen Juden; mit Wohgefallen hätten sie vernommen , wie das Haus der Lords eine Bill habe an das Haus der Gemeinen gelangen lassen/ wornach die Juden künftig zu Munizipalstellen zugelassen werden sollten. Nach dieser Vorbereitung begann Peel seine Rede, den gestellten Antrag zu motiviren. Das Hinderniß, welches dermalen noch dev Zulassung der Juden zu Munizipalämtern im Wege steht, hat seinen Grund in der Lest- und Korporationsakte vom Jahr 1828. Damals wurde statt des (aucb die Katholiken und andere Dissenters ausschließenden) Glaubenseids (auf die.39. Artikel der anglikanischen Kirche) eine Deklaration eingeführt, die statt des sakramentalen Tests den Zutritt zu bürgerlichen Aemtern und Stellen bedingen sollte. In den meisten Fällen wurde jedoch die besagte Erklärung erst nach der Zulassung zum Amt verlangt und wenn der Betheiligte Anstand nahm, sie später abzugeben, so mochte ihn die jährliche Jndemnitätsakte überhaupt davon befreien. In den letzten vier Jahren warm die Herren Rothschild und Sir Moses Montefiore Deputy-Lieutenants in verschiedenen Bezirken. Montefiore wurde vom Herzog von Wellington zu einer Magistratswürde in dem Distrikt der fünf Häfen befördert; Herr Cohen bekleidet eist Magistratsamt in der Grafschaft Surrey. Das Gesetz kennt kein Hinderniß, das die Juden abhalten soll, derartige Funktionen zu versehen. Was die Stelle des Sheriffs in der Grafschaft betrifft, so ist selbst zu diesem hohen Posten dem Juden gesetzlich der Zutritt erlaubt; ja er muß dienen, wenn er gewählt wird. Die Richter bringen den Namen der Gewählten zur Kenntniß des geheimen Raths; diese Behörde berichtet über die Ernennung an die Königin, und Ihre Majestät bestimmt sich gewöhnlich für den auf der Liste voranstehenden Gentleman» Der Gewählte darf sich dann unter keinem Vorwänden sehr kostspieligen Funktionen des Amtes entziehen. In den letzten Jahren ist die PraroMive der Kröne mehrmals zu Gunsten der Ernennung eines Juden zum Sheriff geübt worden. Der-Gerichtshof der LlEnsbench hatte, zum öftrm -den Satz, ausge-

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