Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 32 (4.8.1845)
- Date
- 1845-08-04
- Page
- Seite 494 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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494 Der Präses las einen ausführlichen Bericht vor, worin er die Frage von drei Gesichtspunkten behandelte: 1) steht der betreffenden Erlaubniß biblisch, 2) steht ihr traditionell, 3) steht ihr rabbinisch etwas entgegen?- Er erwies auf eine sehr schlagende und umfassende Weise, daß die ganze Tora kein Gesetz enthält, welches überhaupt das Baden der Frauen zum Bedingnisse des ehelichen Umgangs machte. Wie man es verschiedentlich aus der Tora herleiten wollte, zeigt er sorgfältig nach, so daß er zu dem' Schlüsse berechtigt ist: reinbiblisch ist keinesfalls der menstruirenden Frau ein Bad zu ihrer Reinigung geboten, und kann daher gewiß ihrem Baden in einem öffentlichen Badehause, um sich der bestehenden Sitte gemäß zu reinigen, nichts im Wege stehen. Ist also das pflichtmäßige Baden der Frauen nur SSn angeordnet, so zeigt Ref., daß die Beschaffenheit des Bades nur höchst gezwungen aus 3 Mos. II, 36 hergeleitet worden, und selbst wenn es zugegeben wird, doch nur damit eruirt ist, daß ein Reinigungsbad entweder in Luellwasser oder in einem zureichenden Wasserbehälter genommen werden soll, keineswegs aber, daß das Wasser in diesen Behälter nicht dürfe von vornherein getragen, resp. das Bad nicht in jeder großen Badewanne genommen werden dürfe. Aller- .dings sei Las Baden nach vorbeigegangner Menstruation eine zu erhaltende, höchst wünschenswerthe Sitte, da sie bie Tugenden der Enthaltsamkeit, Keuschheit und Reinheit befördert; haben aber die Talmudisten paan© tP72 verboten, um das Gesetz zu befestigen, so müssen wir es aus demselben Grunde erlauben, um die Sitte aufrecht zu erhalten. Die Rabbinen selbst gestatten Kastenbäder im Strome, ja sogar wehre auch Wannenbäder, die mit dem Flußwaffer durch Rinnen in Verbindung stehen, so daß der Erlaubniß gewichtige Autoritäten zur Seite stehen. Wir verweisen über das Einzelne auf die Protokolle. Bei motivirter Abstimmung haben sich unter 20 Anwesenden 17 für die Erlaubniß ausgesprochen, 3 enthielten sich des Stimmens. Folgendes ist die Adresse des Vorstandes und mehrer hundert Privaten von Frankfurt am Main an die Rabbinerversammlung. „Wenn Ihnen, hochwürdige Herren, Andere bei Eröffnung Ihrer Sitzungen in Denkschriften Wünsche und Hoffnungen dargelcgt, wenn sie das ausgesprochen haben, was sie vom Ergebnisse Ihrer Berathungen erwarten zu dürfen glauben, so fühlen wir, nun diese ihrem Ende entgegen gehen, uns vielfach verpflichtet, Ihnen unfern aufrichtigen Dank auszusprechen. Wie haben Ihren Sitzungen beigewohnt, wir haben den Gang Ihrer Berathungen mit Aufmerksamkeit verfolgt, und haben die lebendige UeberzeuguNg gewonnen, daß Ihre Versammlung von dem Geiste beseelt ist, welcher allein vermag, unfern Glauben aus feiner vielhundertjährigen Erstarrung zu wecken, und unsere Glaubensgenossen ihrer beklagenswerthen Abgeschiedenheit zu entwinden, jenem neuerdings Licht, Leben und fröhliches Gedeihen zu bereiten, und diesen eine freie, vaterländische, natur- und sittengemäße Lebensrichtung zu geben. Wir danken Ihnen, daß Sie nicht die Mühen der mitunter weiten Reise gescheut, daß Sie alle persönlichen Rücksichten hintangesetzt, daß Sie vor Anfeindungen und Mißdeutungen nicht zurückgeschreckt, als es galt, unfern Glauben in seiner Wahrheit und Lauterkeit öffentlich erscheinen zu lassen, als es galt, diesen uralten Baum der Erkenntniß von den Schlingpflanzen zu befreien, die ihm Sonne und Nahrung entzogen; wir erkennen und bewundern Ihren Glaubensmuth, der sie das offen ausfprechen läßt, was viele Ihrer Amtsgenossen wol gleich gut einsehen, aber zu zaghaft sind, frei zu bekennen; nur selten wird uns ein solches Beispiel der Verlaugnung des eignen Interesses, der Nichtbeachtung selbsteigener Ruhe und Behaglichkeit geboten. Insbesondere aber sind wir Ihnen zu innigem Danke verpflichtet für die Belehrungen, die uns durch Sie geworden, für die Erhebung, die Sie unserem Gemüthe bereitet, für das erstarkte Bewußtsein, daß unsere Glaubensgenossenschaft einer schönerir Zukunft entgegengeht; für die richtigere Würdigung, welche Sie derselben bei anderen Glaubensgenossen verschafft haben. Wir lassen alle Ueberzeugungen gelten; wir lassen die gewähren, welche sich von Träumen einer entschwundenen Vergangenheit nähren, wie die, welche sich mit Träumen einer möglichen Zukunft wiegen, aber wir loben uns diejenigen, welche auch die Gegenwart beachten, welche das Leben begreifen, welche den Standpunkt der heutigen Bildung und Gesittung einnehmen, die unserem Vaterlande, unserem deutschen Vaterlande ganz angehören und ganz angehören wollen. Und welches andre Land, wir fragen es mit stolzem Selbstgefühl, wäre im Stande, eine Versammlung wie die Ihrige in'S Leben zu rufen? Nur deutscher Ernst, deutsche Tiefe, deutsche Innerlichkeit, deutscher Forschungsgeist vermochte es, uns Männer von solcher Gediegenheit und Klarheit vorzuführen, wie sie Ihre Versammlung bietet. War auch Ihren Berathungen nicht hinlänglicher Zeitraum