Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 32 (4.8.1845)
- Date
- 1845-08-04
- Page
- Seite 492 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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492 gesellen, dieselben in lebendige Wirksamkeit zu versetzen. Diesen Erfolg herbeizuführen, sei von nun an Pflicht eines, jeden Gläubigen Ln Israel, sei insbesondere auch unsere Aufgabe. Denkwürdig und beglückend wird für rzns der Tag sein, an welchem es unseren schwachen^räften gelingen möchte, in hiesiger Gemeinde einen Ihren Beschlüssen entsprechenden erbaulichen Gottesdienst Ln's Leben treten zu lassen. Gott mit Ihnen, Gott mit uns, sehen wir jenem erfreulichen Tage sehnsuchtsvoll entgegen, und schließen unter der Versicherung unsrer tiefsten Verehrung, mit der wir verharren Einer hochw. Versammlung Gießen, 23. Juli 1845. ergebenster , Vorstand der israel. Gemeinde. (Unterschriften). Die Adresse des Vorstandes von Frankfurt am Main war auf Pergament geschrieben, in kostbarer seidner Hülle; wix lassen sie unten folgen. Der Präses berichtet, daß ein Schreiben eines Qekouomen mit der Frage eingelaufen, ob er Schweinezucht, die bei seinem Berufe unentbehrlich, treiben dürfe? ferner eines von einem andern Oekonomen: ob er am Sabbat durch Nichtisraeliten seine Arbeiten verrichten lassen könne? Der Präses schlägt vor, eine Privatverstäudigung darüber zu Stande zu bringen, da das Reglement keine Anträge mehr anzunehmen gestattet. Geiger bestieg jetzt die Tribüne und las im Namen der aus ihm, A. Adler, S. Adler, Wechsler und Kahn bestehenden Sabbatkommission einen Bericht vor. Wir werden im Stande sein, diesen selbst in diesen Blättern zu geben, und wollen daher ihn hier nur kurz skizziren. Geiger meint: der biblische Begriff des Sab- Lat's ist die Feier, die Weihe, die Heiligung und diese bedinge eine Entfernung von aller werkthätigen Beschäftigung. Bei den Propheten walte der Begriff der Weihe vor, im Gesetze dagegen das Negative, das Verbot der ■ Es werden in ihm hervorgehoben: Landbau, Feueranzünden, Manna- und Holzsammeln, ^Marktverkehr, also daß das schwere Berufsge« schüft bezeichne. Im Talmud tritt der Begriff der Weihe zurück, und das Nichtarbeiten -ist die Hauptsache; hierbei werden die Absicht und der Erfolg jeder Thätigkeit als Kriterien aufgestellt. Alles, was. nicht Geschäft zur Absicht hat, ist im Talmud gestattet, selbst der Handel in der Idee. Hierzu kommt ihm die Nothwendigkeit vollendeter Ruhe, daher das Nichtentfernen vom Orte, wozu endlich die Vorsichtsmaßregeln, daß kein biblisches Gesetz verletzt werde. Geiger verlangt nun, daß man sich in den Begriff des biblischen Sabbats hineinleben müsse, indem der talmudische Begriff nur eine historische Bedeutung habe. Die verbotene Arbeit sei daher allein auf das Geschäftsleben beschränkt, wohingegen Alles, was zur Erholung und Erhebung, des Geistes diene, erlaubt sei. Hierbei sei nun durchaus nicht in's Detail zu gehen, indem dies juristisch, aber nicht religiös sei, sondern dies der freien Waltung des Gewissens des Individuums zu überlassen, wenn nur der Grundsatz festgestellt ist, daß es auf den Zweck ankomme. Man müsse daher aufheben das Verbot des Musizirens, des Reiseos von kleinen Gemeinden nach größeren, um dem Gottesdienste beizuwohnen, ferner sei zu gestatten Alles was zur Abwendung einer Lebensgefahr von sich und Anderen dient, oder was das ganze Lebensglück betreffe, so das Arbeiten durch Richtjuden; ebenso sei zu gestatten Alles, was auf den Staatsdienst Bezug hat. Hierzu gab Kahn als KommLssionsmitglied die Erklärung, daß er mit der Feststellung und Begründung des Berichts einverstanden, dagegen mit einigen negativen Bestimmungen nicht. S. Adler erklärte sich gegen den ganzen Bericht, indem er weder mit der Aufstellung des biblischen Sabbatbegriffes einverstanden sei, da viele Stellen des Pentateuchs dagegen sprächen , als auch daß die zweitausendjährige, traditionelle Ansicht ganz unberücksichtigt geblieben sei. Wechsler und A. Adler hingegen stimmen dem Berichte bei. , Geiger trug nun darauf an, daß, wenn der ganze Bericht in der diesmaligen Versammlung nicht zur Diskussion kommen könne, wenigstens einige Punkte herausgehoben werden sollten. . Allein man wandte ihm ein, daß es der Versammlung nicht zieme, bevor man über das Prinzip einig sei, sofort Konsequenzen zu ziehen,. ' und sein Antrag wurde mit überwiegender Majorität abgewiesen. Ueber das Ehegesetz erklärte die desfallsige Kommission keinen Bericht vorlegen zu können. Der Präses las noch ein Schreiben des prakt. Arztes Moritz Feitel zu Papa vor üb«r die Behandlung der Sterbendenzu frühe Beerdigung. und Sektion der Leichen bei dem Israeliten. Hierauf wurde die berliner. Deputation -el«gefühtt^-qw ihr das Antwortsschreiben der .Versammlung. auf? ihre Adresse zu übergeben. Der Präsesrbegleitete dies/ mit - einigen Worten , worin er aussprach,, daß -hie Rqbbiner-