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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-07-28 · Heft 31 (28.7.1845) · p. Seite 472

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 31 (28.7.1845)
Date
1845-07-28
Page
Seite 472 (sequence 4)
Language
German
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472 Urkunden der Religion verstünden, und sich ein sehr gefährlicher Despotismus der Wissenden über die Unwissenden bilden würde. Wenn bei anderen Konfessionen Ln einer fremden Sprache nicht gebetet würde, so wäre dies was Anderes, denn anderen Konfessionen ist die fremde Sprache wirklich fremd, die hebräische Sprache gehört aber dem jüdischen Stamme an. So viel Hebräisch aber können die jüdischen Kinder unbeschadet ihrer andern Bildung lernen, um eine leichte Prosa zu verstehen. — Holdheim erklärte sich dagegen, weil, wenn die hebräische Sprache zur Erhaltung des Judenthums beitrüge, eine gesetzliche Vorschrift wol vorhanden sein müßte. Andere Konfessionen wären auch religiös ohne eine solche heilige Sprache. — Herzfeld empfiehlt das Hebräische, weil es für den jüdischen Beter ein Mystisches habe, wodurch das Gemüth angeregt werde. — Wechsler entgegnet: Nein! Nothwendigkeit ist nicht vorhanden, sondern nur Lebensrücksichten. Gebet ist kein Gebet, Vorlesung keine Vorlesung, wenn sie nicht verstanden werden. — Geiger will durchaus nur in der Muttersprache gebetet haben, weil in dieser allein das Gebet eine Wahrheit sei und wir keine Vermittelung zwischen uns und unserm Gotte brauchen. Wenn man sage, die hebräische Sprache trage zur Erhaltung des JudenthumS bei, so werde diesem Etwas Nationales gegeben. Die Debatte wird vertagt. Dritte Sitzung, am 17. Juli. Es werden zunächst ncueingelaufene Anträge verlesen: 1) von Lichtenstein: die Erklärung, daß die Entfernung des s. g. Tropp's bei der Vorlesung aus der Tora nicht unrituell sei; 2) von Löwengard: die Erklärung, daß unbedingte Gewissensfreiheit Grundsatz unsrer Religion sei; 3) von demselben: die Erklärung, daß die Synagoge fern von aller Proselytenmacherei sei. Hierauf bemerkt der Präses, daß Zuschriften mehrerer baier'fchen Rabbinen eingelaufen seien, welche ihr Bedauern ausdrücken, daß ein äußerliches Hinderniß, welches sie - nicht aus 1>em Wege zu räumen vermöchten, ihre Theilnahme an der Versammlung unmöglich mache. Es wird nun in der Debatte fortgefahren. Frankel macht darauf aufmerksam, daß man in die Debatte ja nicht das Nationale bringe. Denn selbst wenn man hier national nur im Sinne „religiös" gebrauche, so könnte doch daraus der Schein entstehen, als ob wir nur um der Emanzipation willen die hebräische Sprache entfernen wollten. Durch die hebräische Sprache im Gottesdienste werde die Kenntniß der heiligen Bücher vermittelt und erhalten. Diese sei aber dem Juden un- Wgänglich nothwendig. Die hebräische Sprache sei eines der Bänder, welche den Juden an seineReligion knüpfen. Mögen wir daher vorsichtig sein, da so viele Bänder schon gerissen, daß wir nicht abermals eines zerreißen. Ferner: die Juden seien nicht blos die Träger der göttlichen Offenbarung, sondern auch die der Sprache, in welcher diese ausgesprochen ist. Die Erhaltung der hebräischen Sprache muß daher als gesetzlich ausgesprochen werden, wenn auch kein Gesetz darüber vorhanden ist. Die Gesetzlehrer konnten eine solche Vorschrift nicht aussprechen, da ihnen der Fall, daß nur in der Muttersprache gebetet werden solle, niemals vorlag. — Salomou besteht darauf, daß das Gebet immer unverständlich ist, sofern es hebräisch ist. —Maier meint, die Schulen bringen es nicht mehr dahin, daß die Schüler hebräisch lernen, kaum lesen. — Philippsou sprach seine Ansicht in einer längern Rede aus. Er verwahrte sich von vorn herein vor den beiden Extremen, nur hebräisch und nur deutsch den Gottesdienst gestalten zu wollen, indem er es für »othwendig hielt, das deutsche Element in der Synagoge einzubürgern, aber für eben so nothwendig, das hebräische zu erhalten. Er meinte, man habe in der bisherigen Debatte wesentlich den Hauptpunkt verwechselt, das Gebet des Individuums und den öffentlichen Gottesdienst. Das Gebet des Individuums muß Erguß des Herzens sein, eine volle Wahrheit, daher in verständlicher Sprache. Dies wird mit Nachdruck gegen die geltend gemacht werden müssen, welche den ganzen Gottesdienst nur hebräisch erhalten wollen. Aber der öffentliche Gottesdienst enthält mehr als das Gebet des Individuums. Er schließt dieses ein, aber er ist noch mehr, 1) Anregung zum Gebete, zur Erhebung zu Gott, 2) Belehrung, 3) Mittelpunkt der Konfession, Ausdruck des Allgemeinen (Bekenntnis. Die erstere kann aber durch die hebräische Sprache sehr wohl bewirkt werden, da sie zwar nicht eine heilige Sprache ist, indem keine Sprache an sich heilig sein kann, wol aber den Charakter des Heiligen besitzt, da in ihr die Lehre vom einigen Gotte, die Nächstenliebe, die Menscheogleichheit ff. zum ersten Male der Menschheit verkündet worden, da sie die Sprache der göttlichen Offenbarung ist; da sie durch die Erhabenheit ihrer Klänge, die Ehrwürdigkeit ihres Alters das Gemüth mächtig anregt, wir also dieses große Moment aus

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