Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1845)
- Date
- 1845-07-28
- Page
- Seite 471 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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471 6) Ob die Orgel in den Synagoge« als zulässig erscheine? Antwort: Nicht allein zulässig, sondern auch wünschenswerth. ' Hierüber wurde nutt dir Diskussion "eröffnet. Der Antwort der Kommission gemäß, trennte Ler Präses die Frage in drei Rubriken: ist eine objektive d. h. gesetzliche NöthwendLgkeit für die hebräische Sprache im Gottesdienste vorhanden? Ist 'eine objektive Rothwendigkeit aus anderen Gründen vorhanden? Ist sie darum vathsam? Diese haarscharfe Unterscheidung brachte viele Wirre Ln die Debatten, die sich nur mühsam in den angegebenen Schranken erhielten. Zuerst wollten sie sogar in die Prinzipienfrage Umschlägen. Dies veraulaßte der erste Redner, Frankel, dem die persönliche Achtung hierzu freien Spielraum gestattete. Er behauptete mit Energie, daß wir durchaus Las Prinzip erörtern müßten, um unsere Stellung klar zu haben und das Vertrauen des Volkes zu erwerben; weil die Prinziplosigkeit der ärgste Feind des Glaubens ist, weil die Wissenschaft es fordert, die das Material ordnet, um langsam fortzubauen. Er will Vereinigung auf dem Standpunkte des Prinzips. S ei n Standpunkt sei das -positiv-historische Judenthuw, der die Entwickelung im Geiste des bisherigen Iudenthnms fordert. Zwischen der Schrift und uns ist eine zu weite Kluft; die Exegese ist stets subjektiv; der Geist der Zeit habe nichts Bestem hendes, nichts Dauerndes, wol die Macht zu verneinen, aber nicht aufzubauen, weil er eben wechsle wie die Zeit. Der Geist der Zeit besitze nur Willkür; die Verhältnisse haben Len Einfluß. Auch das Volk hat den positiven Standpunkt inne, rauben wir den ihm nicht; wir theilm Israel En zwei Läger, wo wir sie noch durch das Prinzip versöhnen könnten. — Auf diese mit vielem Gefühle gesprochene Rede, erhob sich der Präses und sagte: Der Standpunkt, den Sie als den Ihrigen angegeben, ist auch der unfrige; wir Alle stehen ans demselben positivhistorischen Standpunkte — was von Allen einstimmig bekräftigt wurde. Die Vereinigung des Geistes der Feit mit dkm Geiste der Religion ist unser Aller Streben. Frankel ging nun auf die eigentliche Frage ein, und meinte, daß die hebräische Sprache mit dem Judenthume so verwachsen ist, daß sie darum objektiv uothwendig feilste sei die heilige Spracht und lebe im Herzen des Volkes. Gebet und die heiligen Bücher sind ein Band unsres Gottesdienstes. — Der Präses bestimmt jetzt die objektive Nothwendigkeit, über die jetzt die Frage sei, als die Frage; ist irgend eine gesetzliche Vorschrift vorhanden, welche in einer andern Sprache zu beim verbietet? Formstecher will in diesem FM abermals erst die Prinjiplenfräge erörtert haben, weil er Sch fragen müsse, wo sind die gesetzlichen 'Vorschriften, die Gültigkeit haben, verzeichnet? Nachdem mehrere Redner darin übereiostiMmten,. daß kein gesetzliches Verbot in einer andern Sprache zu beten verhindere, führt SaloMvn eine Stelle selbst aus dem •‘löb, das er dazu expreß aus Hamburg mitgebracht habe, an, welche vorschreibt, in der Sprache zu beten, welche man versteht. Phi lippson verwahrt sich gegen die Identität, die mit der Fassung der Frage dem „objektiv" und „gesetzlich" gegeben werde, und muß sich deshalb des Abstimmens enthalten; nachdem aber am folgenden Tage die Fassung in „gesetzlich-objektiv" gewandelt worden, schloß er sein Votum der Majorität an, wie dies auch Frankel that. Außer Schott und Formstecher erklärte somit die Rabbinerverfammlung einstimmig: daß es keine gesetzliche Vorschrift gebe, daß nur in der hebräische ».Sprache gebetet werden dürfe. Die folgende Frage war nun: giebt es andere objektive Gründe, aus denen die hebräische Sprache im israelitischen öffentlichen Gottesdienste nothwendig sei? Darüber war abermals die ganze Versammlung einstimmig, daß das deutsche Element dem öffentlichen Gottesdienste einzuverleiben sei; aber es galt nur die Frage: darf und soll die hebräische Sprache ganz und gar aus dem öffentlichen Gottesdienste verschwinden, so daß der Gottesdienst ganz und gar in der Muttersprache vor sich gehe, oder muß ein hebräisches Element in demselben bleiben. Die Diskussion dieser Frage nahm anderthalb Tage ein, so daß fast alle Theilnehmer der Versammlung ihre Ansicht ausspracheu. Wir können hier nur das Wesentliche hervorheben, da eine allzuofte Wiederholung dessen, was über den Gegenstand gesagt werden konnte, stattfand. — Zuerst sprach Hirsch aus, daß ein Verdrängen der hebräischen Sprache aus der Synagoge für alle Zeit unstatthaft sei, indem sowol ganz subjektiv sei, daß das Gefühl durch die hebräische Sprache nioht angeregt werde, als es auch den gänzlichen Verlust der hebräischen Sprache herbeiführen würde, wenn der Gottesdienst ganz ohne dieselbe fei; denn das Verdrängen derselben aus dem Gottesdienste würde sie bald auch aus der Schule verdränge». Dann stehe zu fürchten, daß die Geistlichen allein die