Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 30 (21.7.1845)
- Date
- 1845-07-21
- Page
- Seite 463 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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463 Um nun auf den Gang der Untersuchung selbst wieder zurück zu kommen, wollen wir mit dem Verfahren und Benehmen des hiesigen Gemeindevorstehers abbrechen, und Weiteres berichten, daß das Mädchen sich in einem auf der Anhöhe gelegenen christlichen Hause des Schäfers Mayer begeben wollte, aber wie wir vermuthen, durch die Kommission und deren Begleitung hiervon abgehalten worden sein soll. Nach langen Hin- und Hergehen in und außer dem Orte wurde endlich das Mädchen in den Stadl des israelitischen Metzgermeisters Hermann Heidegger geleitet und die Durchsuchung desselben begonnen. Zufällig hatte dieser Stadl zwei Ein- und Ausfahrtsthore und kein Deichselloch, überhaupt kein Fensterchen, und gar keine Oeffnung. Nachdem sich hierdurch das von der Kommission erwünschte Resultat nicht Herausstellen und die ursprüngliche Angabe des Entkommens durch das Deichselloch nicht dargethan werden konnte, gelang man endlich nach langen Hin- und Herfinnen in eine anstoßende Stallung des Herrmann Heidegger, zu welcher ein gesonderter Eingang führt, fand zum Glücke in derselben ein Fensterchen und hierdurch wurde das Mädchen zur Behauptung veranlaßt,j daß es durch das in dieser Stallung angebrachte Fensterchen entkommen sei, obschon dieses mit der ursprünglichen Angabe im klarsten Widerspruche stehet. Im Laufe der begonnenen Untersuchung wurde unter Anderm auch der Jsraelite Maier Schülein von hier, auf den 30. Mai zur Vernehmung nach Eichstadt beschieden, und wurde als er an diesen Tage dortselbst erschienen und zu Protokoll vernommen war, wiederum nach Hause entlassen. Am Sonntag den 8. Juni wurde der genannte Maier Schülein mittelst Dreier von dem Untersuchungsgerichte hierzu abgeordneten Gensdarmen, nach Eichstädt geliefert und gefänglich eingezogen, wo er sich bis jetzt noch in enger Haft befindet. Dieser Maier Schülein ist ein Bruder des Moses Schülein, bereits 64 Jahre alt und sehr beschränkten Geistes. Wir vermuthen daß er sich bei seiner Vernehmung widersprochen, und dadurch, so wie durch Aussage einiger Zeugen, deren Zeugniß entweder auf Jrrthum oder auf der reinsten Unwahrheit beruht, einigen Verdacht auf sich gezogen hat, während es gewiß ist, daß sich der genannte Maier Schülein am Tage der angeblich verübten That am 30. April nämlich in Greding eine Entfernung von wenigstens fünf Stunden befunden habe. Die von demselben vorgeschlagene Unschuldszeugen sollen von den Kommissär nur befragt worden sein, ob Maier Schülein am 28. April in Greding war, während sie nicht darauf aufmerksam gemacht würden, daß am 28. April ein jüdischer Feiertag, nämlich nvs war. Würden diese Zeugen geradewegs befragt worden sein, ob Maier Schülein am 30sten in Greding war, so hätten es wenigstens einige derselben bejahen müssen, während es auch nicht auffallen kann, wenn sich alle Zengen der Anwesenheit desselben in Greding am 30. April nicht rückerinnert hatten. Auf das Gesuch eines Sohnes des Verhafteten beim Untersuchungskommissär um Vernehmung von sechs Zeugen, welche betheuern werden, daß sein Vater am 30. April in Greding war um hierdurch die Unschuld desselben an den Tag. zu bringen, erwiderte derselbe, daß er diese Zeugen nicht vernehmen mag, und sein Vater wäre, so wahr das Stiebfaß dastehe, am 30. April in Eichstädt gewesen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Plan dieser räthselhaften Anschuldigung ursprünglich gegen Moses Schülein, der ein reicher Mann ist, geschmiedet war, da im Publikum der Raub des Mädchens durch Moses Schülein anfangs das Tagesgespräch bildete, und höchst wahrscheinlich wäre dieser gefänglich eingezogen worden, wenn nicht einige Zeugen in Eichstädt beschworen hätten, daß Moses Schülein am 30. April, wo eben Duld in Eichstädt, nicht aus Eichstädt herausgekommen sei. Hierfür spricht auch der Umstand, daß die mehrgenannte Kommission des k. Landgerichts Eichstädt am 22. Juni abermals hierorts eintraf und mehrere Vernehmungen gepflogen. Namentlich aber wegen des Leumunds des Moses Schülein sowol, als auch des Maier Schülein, mehrere Erhebungen machte, und die von Gemeindevorsteher vorgeschlagenen Leumundszeugen zu Protokoll vernahm. Uebrigens darf nicht unbemerkt bleiben, daß Maier Schülein niemals ein Fuhrwerk oder einen Stadl besessen habe, und daß auch Moses Schülein einen Stadl nicht besitzt, weshalb man bemüht sein mußte, das Mädchen auf einen andern Stadl eines Juden zu lenken und hinzuweisen. N. 8. Vor der Absendung gegenwärtigen Briefes brachten wir in Erfahrung, daß Maier Schülein aus dem Gefängnisse entlassen worden sei und zwar am 6. dieses. Er traf am 7. dieses hierorts ein, ver-