Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-07-21 · Heft 30 (21.7.1845) · p. Seite 461

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 30 (21.7.1845)
Date
1845-07-21
Page
Seite 461 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225389-3225420--07070-3236936
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

461 Am zweiten Psingstfeiertage wgr dahier Markt. Unter den Personen, welche sich an diesem Mage dahier eingefunden hatten, befand sich auch die Ehefrau des Zimmergesellen Daubmeyer aus Eichstädt, mit ihrer ungefähr 13 Jahr alten Tochter. Den schon beinahe abgestorbenen Aberglauben, daß die Judenweiber bei schweren Geburten, sich Behufs der Erleichterung desselben, des Christenbluts bedienen, und daß zur Erhaltung dieses Bluts kurz vor Ostern Christenkinder von zwei bis sieben Jahren von Juden geschlachtet worden seien, und noch abgeschlachtet würden, benützend, sprengte die verehlichte Daubmeyer und deren Tochter aus, die Letztere habe kürzlich in der. Nahe von Eichstädt an der Straße Veilchen gesucht, sei von einem thalmessinger Juden, welcher des Wegs gefahren sei, angesprochen, unter dem Versprechen eines Almosens an seinem Wagen gerufen, hierauf in solchen genommen unter das Spritzleder gesteckt, Nachts mit nach Lhalmessingen gebracht, in einer Scheune zwischen zwei Hunden, einem weißen und einem schwarzen auf's Stroh gelegt, zur Ruhe und Stillschweigen ermahnt und bedroht worden, daß sie von den Hunden werde zerrissen werden, so wie sie Lärmen mache. Sie habe sich auch ruhig verhalten, wiewol sich sehr gefürchtet, habe gebetet, und sei während der Nacht von einem weißen oder guten Geiste durch das Deichselloch aus der Scheune gerettet, und nach Hause entlassen worden. Beide sollen diese Fabel auch zur Kenntniß der Gensdarmerie gebracht, von dieser aber sofort nach Eichstädt zurückgeschafft worden sein. Mit Blitzesschnelle verbreitete sichdiese Lüge der verehelichten Daubmeyer und ihrer Tochter nicht nur zu Thalmessingen, sondern auch in der ganzen Umgegend, und fand, man sollte an der menschlichen Vernunft verzweifeln, Glauben, und zwar nicht nur unter den Personen, welche man die gemeinen Leute nennt, sondern auch unter Personen, welche sich für gebildet halten. Der Fanatismus zahlt den Haß rc. die Rache zu seinen Pflichten. Geschichte der Revolution in England vor der .Thronbesteigung Karls I, bis zu seinem Tode, von Guizot, aus dem .FrayMschen nach der dritten Ausgabe. Jena 1844 Bd. 1l. Seite 3. Dieses bewährte sich auch in dem gMhenen Faste. Kaum hatte das obenerwähnte unsinnige Gerücht sich verbreitet, so war es mit der persönlichen Sicherheit nicht nur der Juden von hier, sondern auch der Juden überhaupt zu Ende. Wo'nur immer ein Jude in einem Umkreis von acht bis zwölf Stunden,, allein sich sehen läßt, ist er der Gefahr ausgesetzt, nicht pur beschimpft, sondern sogar thatlich mißhandelt zu werden, ja es sind einige unserer Glaubensgenossen wirklich bereits thätlich mißhandelt worden; ja man höret beinahe überall die Drohung todtsch.lagen muß man sie alle, die Juden, und es ist keine Uebertreibung, wenn wir versichern, daß wir unseres Lebens unter den fanatischen Volke nicht mehr sicher sind. Die Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1828 hat Titl. IV. §. 8. jedem Einwohner Sicherheit seiner Person, seines Eigenthumes und seiner Rechte gewährt. Der §. 76 der Einleitung zum allgemeinen preuß. Landrechte sagt: „Jeder Einwohner des Staats ist der Schutz „desselben für Person, rc. sein Vermögen zu fordern berechtiget." Uns stützend hierauf bringen wir die vorstehend vorgetragenen Thatsachen zur Kenntniß einer hohen königl. Regierung als der uns Vorgesetzten höhern Polizeistelle, und stützend hierauf nehmen wir für uns und die übrigen Juden zu Thalmessi'ngen und der Umgegend den Schutz des Staats und insbesondere einer hohen königl. Regierung als der uns Vorgesetzten höhern Polizeistelle in Anspruch und bitten: sowol dem königl. Landgerichte Eichstädt als dem königl. Landgerichte Greving die unverzügliche sstrenge Untersuchung der Sache und die unverzügliche Berichterstattung darüber aufzugeben oder aber eine eigene Kommission nach Eichstädt und Thalmessingen abzuordnen und durch solche an Ort und Stelle die Sache untersuchen und die zu unseren, der Juden Schutz.erforderlichen Vorkehrungen treffen zu lassen. Da der Fanatismus so leicht jede Grenze überschreitet und in seiner blindem Wuth gewöhnliche Vorkehrungen nicht achtet, so dürfte das letztere das zweckmäßigere sein, weil die Achtung des Volkes für eine k. Regierung und ei.ye Kommission einer k. Regierung höher ist als die Achtung für eine untere Polizeibehörde. Sollte eine k. Regierung zur Zeit aus der Mitte einer rc. einen Kommissar nicht gbordnen wollen,. so bitten wir untertänigst:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.