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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-07-21 · Heft 30 (21.7.1845) · p. Seite 454

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 30 (21.7.1845)
Date
1845-07-21
Page
Seite 454 (sequence 6)
Language
German
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454 dem Rabbiner voraugehen muß, um ihm die Bahn zu brechen, dieser dann durch seine Thätigkeit zu ebnen und zu regeln hat, das Bewußtsein, daß es eine Entwicklung des Judenthums in der Judenheit und durch dieselbe gebe, die zunächst von der Gemeinde gefordert werden müsse, um von den geistlichen Führern derselben vollbracht werden zu können. Wir haben also die Berechtigung zu einer selbstständigen aus unserm eignen Bewußsein und unserem eignen Bedürfniß hervorgehenden Bewegung in der Ueberzeugung gefunden, daß eine wahrhafte Entwickelung des Judenthums ihre Wurzel in der Gesammtheit haben muß und ohne selbstständige Mitwirkung derselben nicht vollbracht werden kann. Aber wir sind weit entfernt von der Ansicht, daß diese Entwickelung von uns allein vollendet werden könne, und daß das Gebiet, auf dem uns eine freie und selbstständige Bewegung zusteht, ausreichend sei, um innerhalb desselben zum letzten Ziele dieser Bewegung zu gelangen. Wir sind uns vollkommen dessen bewußt, daß unsere Bestrebung ein wesentliches uüd nothwendiges Moment der gesummten gegenwärtigen Entwicklung deS JudenthnmS sei, daß unser Bedürfniß, wie eS aus dem Leben der Gegenwart hervorgegangen ist, ein Recht habe, in der zukünftigen Gestaltung des Judenthums seine Anerkennung und Berücksichtigung zu fordern, daß wir aber diese Gestaltung selbst, nicht eigenmächtig vollbringen können und dürfen, ja, daß wir hierzu nicht nur des Rathes, sondern der ebenfalls freien und selbstständigen Mitwirkung der Wissenden und Berufenen, der Gelehrten und Rabbiner bedürfen, damit unser Wollen und Streben seine Verwirklichung, damit unser Bedürfniß seine Befriedigung finde, ohne dadurch aus dem Judenthum und der natürlichen Entwickelung desselben hinauszugehen. Diese freie und unabhängige Wirksamkeit der Rabbiner und Lehrer des Volks, dieses gleichartige, obwol von einem andern Punkte ausgehende Streben derselben nach dem Ziele, das auch wir verfolgen, finden wir vor in der Rabbinerversammlung, und in diesem Sinne erkennen wir uns als die natürlichen Bundesgenossen derselben, und fordern ebenso zuversichtlich ihre Unterstützung für unsere Bestrebungen, wie wir glauben/daß unsere Bewegung der ihrigen zu einem nothwendigen Stützpunkte gereichen werde. So treten wir als eine freie, selbstständige und unabhängige Macht der Zeit zu Ihnen, und nur ein freies Bündniß kann es sein, zu dem wir Ihnen die Hand bieten, ein Bündniß, durch welches beide Theile an Kraft gewinnen, ohne die Freiheit ihrer selbstständigen Entwickelung aufzugeben. Wir reichen ihnen die Hand zu einem Bündniß, nicht zu einer Vereinigung, denn wenn auch diese es sein muß,, in welcher wir beide das Ziel unserer Bewegung zu erkennen haben, so ist doch der gegenwärtige Augenblick noch keineswegs geeignet, eine solche in's Leben zu rufen, indem beide Bewegungen bis dahin noch einen Zeitraum der Entwickelung und Erkräftigung zu durchlaufen haben. Aus dieser Vereinigung der Bestrebungen, welche gegenwärtig die Rabbinerversammlung und die Genossenschaft für Reform im Judenthum selbstständig verfolgen, wird die von einer großen Gesammtheit unserer deutschen Glaubensgenossen berufene, und im Namen derselben beschließende Synode hervorgehen, der wir, wie es unser Aufruf ausspricht, die neue Gestaltung des Judenthums anheimzugeben entschlossen sind. In dieser Synode werden beide Elemente, das der Laieo und der Rabbiner vertreten sein; beide aber mit einer höhern Machtvollkommenheit ausgerüstet, als sie gegenwärtig für sich in Anspruch zu nehmen berechtigt sind. Beide werden nicht als Einzelne, jener fein Bedürfniß, dieser sein Wissen geltend machen, sondern als berufene Vertreter einer Gesammtheit wird der Laie das gegenwärtige Religionsbewußtsein und das gegenwärtige Bedürfniß der Judenheit, der Rabbiner, das ewige und unveränderliche Wesen des Judenthums in seinem Rechte und seiner Berechtigung zu vertreten haben, um diejenige Gestaltung unserer Religion hervorzurufen, die in ihrem ewigen göttlichen Wesen über der Höhe der Zeit steht, in ihren Formen aber sich zur Höhe der Zeit emporschwingen kann und soll. Bis dahin aber werden wir stets den Blick gerichtet halten, auf die Erklärungen und Beschlüsse, welche von Ihrer erleuchteten Versammlung ausgehen, indem wir uns wol mit Recht der Ueberzeugung hingeben dürfen, daß wir in derselben die Befriedigung unserer Ansprüche finden werden. Und eben so hoffen wir, daß auch Sie es nicht verschmähen, auf unsere Forderungen zu achten, da Sie in diesen den sichersten Ausdruck des Bedürfnisses erkennen werden, das im Volke Wurzel gefaßt hat. Mögen Sie also in der Absendung unserer Deputation nicht nur ein Zeichen der Hochachtung erkennen, die wir Ihnen an den Tag legen wollen, sondern der wahrhaften Anerkennung, die wir uns verpflichtet halten für

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