Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 30 (21.7.1845)
- Date
- 1845-07-21
- Page
- Seite 452 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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452 Geschlechts hinsichtlich der Zahlen nur eine, im Ganze», höchst unbedeutende Differenz stattsindet. Wenn aber Las Gesetz die Polygamie nicht verbietet, so ist dies nichts anders, als die Freiheit, welche das Gesetz der Entwickelung der Sitte ließ, wie dies in mehren Punkten zu beobachten ist. — Indem also in dem gedachten Schriftstücke das geschlechtliche Leben der Thiere gänzlich von der menschlichen Ehe unterschieden wird, die menschliche Ehe aber von Gott unmittelbar eingesetzt, bewirkt wird nach der eigentlichen Schöpfung: so ist sie damit für eine religiöse Institution erklärt, und zwar für die, welche der ganzen menschlichen Gesellschaft zu Grunde liegt, deren Grundlage ist. Der Natur der Sache nach mußte dies gerade vor der israelitischen Gesetzgebung geschehen, weil die Ehe für alle Menschen zu instituiren war. So wie aber die Offenbarung vor sich ging, mußte sie auch in die israelitische Gesetzgebung ausgenommen werden, und so auch innerhalb des Judenthnms als religiöse Institution sanktionirt werden. Dies geschah auch, indem im siebenten Gebote Nb ausgesprochen ward, indem die verbotenen Ehen (wofür innerhalb der Zivilehe gar kein Grund vorhanden, da ja Bruder und Schwester einen bürgerlichen Vertrag mit einander eingehen können,) festgestellt wurden, indem der Verdacht des Ehebruchs von Seiten der Frau einer priest erlichen Handlung unterzogen, eine bestimmte Form der Scheidung verlangt ward. Anderes brauchte die Offenbarung nicht zu thnn, indem sie auf der frühern Deklaration beruhete*). Eine Form der Trauung setzte die Schrift eben so wenig fest, wie eine der Beschneidung (sie erwähnt nur des Aktes selbst,) gerade weil das Wesen der Sache den religiösen Charakter bestimmte, nicht aber die Form ihn ihr erst beilegen sollte. Sind so die Prämissen Holdheim's bei seinem Vorschläge als unrichtig anzuerkennen: so bedarf es der weitern Beachtung seiner Folgerungen nicht. Eine scharfsinnige Entwickelung ist ihnen jedoch nicht abzusprechen. Frankfurt am Main, 14. Juli. Die Rabbinerversammlung besteht in diesem Augenblicke aus folgenden Mitgliedern: Einhorn aus Birkenfeld, Treuenfels aus Weilburg, Herxheimcr *) Schon dem Noah wurde der Geuuß des Blutes verboten, dieses Verbot hernach in die israelitische Gesetzgebung ausgenommen, und so aus einem allgemein menschlichen Verbote — ein israelitisches. aus Bernburg, Gosen aus Marburg, Hirsch aus Luxemburg, Güldenstein aus Buchau, Sobernheim aus Bingen, Jost aus Frankfurt am Main, Adler aus Alzey, Adler aus Worms, Auerbach aus Frankfurt am Main, Frankel aus Dresden, Iolowicz aus Thorn, Ben-Israel aus Koblenz, Wechsleraus Oldenburg, Kahn aus Trier, Geiger aus Breslau, Stein aus Frankfurt am Main, Maier aus Stuttgart, Wagner aus Mannheim, Formstecher aus Offenbach, Holdheim aus Schwerin, Salomon aus Hamburg, Herzfeld aus Braunschweig, Heß aus Weimar, Süßkind aus Wiesbaden, Hoffmann aus Meiningen, Schott aus Randegg, Philippson aus Magdeburg — also 29. In einer kollegialischen vorbereitenden Abendsitzung wurde die Tagesordnung auf dem folgenden Tag festgesetzt, nämlich: Einleitung, Wahl des Präsidenten, Vizepräsidenten, zweier Sekretäre und zweier Vizesekretäre, Vorlesung der Adressen, Einführung der Deputation aus Berlin (die Herren vr. Stern, Rebenstein, Simion,) Wahl einer Adreßkommission und einer Redaktionskommission, Bericht der Kommission über liturgische Fragen. Es wurde insbesondere beliebt, daß, um die Protokolle richtiger herzustellen, zwei Sekretäre dieselbe entwerfen, und die Redaktionskommission sie täglich des Abends revidiren sollen. Folgendes ist die Adresse des berliner Reformvereins an die Rabbinerversammlung. Hoch würdige Versammlung. Die Unterzeichnete Genossenschaft, welche sich durch den hier beigefügten Aufruf gebildet, und um denselben geschaart hat, ist in dem Beginn eines Unternehmens, dessen Nothwendigkeit seit vielen Jahren jeder denkende Jude fühlt, vor dessen Ausführung jedoch die riesigen Schwierigkeiten zurückschreckten, an deren Ueberwindung man verzweifelte. Wir haben uns die große Aufgabe gestellt, den Stillstand zu durchbrechen, der während einer Reihe von Jahrhunderten die Entwickelung des Judenthnms niederhielt, und uns die unveränderte Erhaltung von Formen aufnöthigte, welche mehr und mehr mit unserm Denken und Fühlen und mit dem gesammten Bedürfniß unseres vorgeschrittenen Lebens in Widerspruch trgten. Wir haben uns zur Ausführung der Aufgabe verbrüdert: das Juden-