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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-07-14 · Heft 29 (14.7.1845) · p. Seite 443

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 29 (14.7.1845)
Date
1845-07-14
Page
Seite 443 (sequence 11)
Language
German
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abhängigen Lehrer und Prediger zugleich auch wieder die mit ihrer Hülfe allein eingeführte musterhafte Ordnung, wodurch sich die württembcrgiscben Synagogen auszeichnen, und, wie sich das von selbst versteht, zuerst blos faktisch und mit der Zeit auch wol förmlich Gesang, Predigt, Katechisation, Chorgefang rc. abzuschaffen, die vormalige, von uns noch mit eignen Augen gesehene, gute alte Zeit wieder aufleben zu lassen, wo Chasanim und Rabbiner von den Parnasim wie Brodgesmnte be- und resp. mißhandelt wurden, wo die ökonomische Verwaltung stets zum Vortheil der administrirenden reichen Parnasim und zum Nachtheil der unbemittelten Masse eingerichtet ward (durch die Methode, vj-i des Budgets auf rvafi auszuschlagen, wobei das „Twn trw Nb bnni nmi Nb" als Maxime galt!) und wo es zur Regel gehörte, daß die lieben Landleute jeden Sabbat ihren angeblichen Gottesdienst mit einer — Sch lag er ei beschlossen, die hinterher thurmhohe Aktenstöße bei den Polizeibehörden erzeugten. Dieser Restaurationsversuch ist nun vorerst als völlig gescheitert zu betrachten, indem kein Einziger der Herbeigekommenen sich zur Unterzeichnung des pamphletischen Machwerks herbeiließ, vielmehr die Mehrzahl ihre auf Erfahrung gegründete Ueberzeugung dahin aussprach, daß es den Geschäftsleuten häufig an Fähigkeit und Muse gebreche, um die mitunter nicht geringen Geschäfte eines Präses zu versehen, und daß eine bessere und zweckmäßigere Einrichtung des Gemeindewesens, als die bestehende, nirgends wünschenswerth erscheine. Für dies Mal ist also noch keine Aussicht auf die liebe, Rassische Parnasimzeit vorhanden. Löwenstein. Aus Sachsen , im Juni. (Privatmitth.) Die Redaktion der „Dorfzeitung" ist es, welche sich weder durch das Gebot der Gerechtigkeit, das Gesetz der Moralität, noch durch die Stimme der Vernunft zurückhalten läßt, den scheußlichsten Judenhaß zu predigen. Wie muß es in der Seele eines Menschen aussehen, der seine Wollust darin findet, Hunderttau senden die. gräßlichsten Verbrechen aufzubürden! Begreifen wir nun die Schandthaten des Mittelalters? Solche Leute könnten sie jeden Tag wiederholen. Die, offenbar aus der Luft gegriffene Geschichte zu Thalmessingen,-\ läßk hfe. edle, hochherzige „Dorfzeitung" so recht ihre Galle aussp.ritzeo!. Sie fand einen wackern Gegener in der Oberpostamtszeitung, der die Sache so darstellt. Hier einiges Thatsächliche aus den Akten, wobei wir ebenfalls nur die Anklage, wie sie aktenmäßig vorliegt, reden lassen. Am 12. Mai d. I. erzählte eine Frau zuerst auf der Straße einem versammelten Volkshaufen, der Jude Moses Schillein aus Thalmessingen sei am 27. April, von Eichstädt nach Thalmessingen zurückfahrend, an ihrer zwölfjährigen Tochter vorübergekommen, habe dieselbe sofort, unter der Drohung, sie, wenn sie Geschrei erhebe, mit dem in seiner Hand befindlichen Dolch zu ermorden, in seinen Wagen genommen und da so fest unter das sogenannte „Spritzleder" 'gepreßt, daß sie, eng gepackt, keinen Laut habe von sich geben könne. Dieß alles habe sich am hellen Tage auf der Landstraße in der Nähe von Eichstädt zugetragen, ohne daß Jemand den frechen Mädchenraub bemerkt und verhindert hätte. . In feiner Wohnung angekommen, habe der Jude das Mädchen in die Scheune gesperrt und ihr einen großen Hund zur Bewachung an die Seite gegeben. Trotz , dieser Bewachung sei aber das Opfer, nachdem es. einen Rosenkranz gebetet, durch ein ganz enges Loch, das es selbst in die Mauer gemacht, dem Kerker und dem Hunde entschlüpft und durch die Lüfte nach Eichstädt entkommen. Es trat sogar ein Zeuge auf, der den Protestanten und Ungläubigen zum Trotz und in's Gesicht behauptete, mit eignen Augen die neue Heilige durch die Lüfte fliegen gesehen zu haben! Nur über den wichtigen Umstand vermochte sich die Frau nicht zu erklären, warum sie, als ihr Kind vermißt ward, nicht sogleich, sondern erst sechzehn Tage später Lärm und gerichtliche Anzeige gemacht habe. Schillein drang darauf in einer von dem Advokaten vr. Gr einer abgefaßten, kräftigen Eingabe bei dem Herrn Regierungspräsidenten zu Ansbach auf strenge, unnachsichtliche Untersuchung, deren Resultat seiner Zeit der Oeffentlichkeit übergeben werden soll. Darmstadt, 20. Juni. Von den Vorstehern der hiesigen israel. Religionsgemeinde ist folgende Add ress e an die im Juli d. I. stattsindende Rabbinnerversammlung zu Frankfurt a. M. abgeschickt worden: „Hochwürdige Herren! Ihre demnächstige Versammlung in unserer Nachbarstadt zur Bespre-

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