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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-07-14 · Heft 29 (14.7.1845) · p. Seite 439

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 29 (14.7.1845)
Date
1845-07-14
Page
Seite 439 (sequence 7)
Language
German
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439 Beschluß noch vor Berufung der Synode zur Einrichtung eines Gottesdienstes für Berlin zu schreiten. In Bezug auf den ersten Gegenstand sind wir vollkommen überzeugt Ihre Zustimmung für die von uns gefaßten Beschlüsse zu finden. In Bezug auf den Gottesdienst halten wir uns verpflichtet, Mißverständnissen vorzubeugen, oder dieselben zu beseitigen, die vielleicht durch diesen Beschluß bei unseren auswärtigen Genossen hervorgerufen sein könnten. Die gegenwärtige Einrichtung eines Gottesdienstes in Berlin schließt weder ein Vorgreifen gegen die Befugnisse und die Aufgabe einer Synode, noch irgend eine Loslösung von den gemeinschaftlichen Bestrebungen mit unseren auswärtigen Genossenschaften in sich, und ist nur aus dem dringenden und unabweisbaren Bedürfniß unserer Genossenschaft hervorgegangen, dessen Befriedigung uns als eine heilige Pflicht erscheint. An dem Prinzip, von welchem unsre Bewegung ausgegangen ist, eine Reform im Judenthum vermittelst einer Synode zu vollbringen, welche von einer großen Gesammtheit deutscher Juden berufen ist, halten wir unverändert fest, und werden gewiß niemals dieses Ziel unserer Bestrebungen aus den Augen verlieren. Nur werden Sie gewiß mit uns in der Ansicht übereinstimmen, daß die Beschlüsse dieser Synode nur dann ein bedeutsames Ansehen gewinnen, und von wahrhaftem Einfluß auf die allgemeine Entwicklung des Judenthums werden kann, wenn die Gesammtheit, von welcher dieselbe berufen wird, bedeutend genug ist, um ihre Ueberzeugung als eine Forderung der Zeit geltend zu machen. Andererseits aber wird auch die Synode nicht im Stande sein, ihre Aufgabe in der Weise zu lösen, wie es von dem Bedürfniß der Gegenwart und von den Ansprüchen der Genossenschaft gefordert wird, bevor sich in dieser selbst bestimmtere Ansichten und Überzeugungen ausgebildet und kund gegeben haben. — Dies sind die Ursachen, welche es uns unmöglich und unzweckmäßig erscheinen lassen, die Berufung der Synode in der nächsten Zeit zu veranlassen, und auch wenn dieselbe wird zusammengetreten sein, wird gewiß noch eine längere Zeit vergehen, ehe bestimmte Resultate für unsere Genossenschaft aus ihren Berathungen hervorgehen können. Sie werden aber gewiß zugestehen, daß es von einer Genossenschaft, welche bereits dreihundert Mitglieder, und zwar meist | Familienväter zählt, ein zu großes Opfer fordern hieße, wenn wir von derselben verlangen sollten, noch längere Zeit ganz ohne Gottesdienst und ohne geistliche Führer zu bleiben, da unter den hier obwaltenden Umständen der bestehende Gottesdienst der Gemeinde uns keine Befriedigung gewähren kann. Wir werden die Vorbereitungen für unfern Gottesdienst mit Zuratheziehung der Rabbinerversammlung und einzelner anerkannter Autoritäten, von denen wir mit Sicherheit voraussehen, daß sie auch der zu berufenden Synode angehören werden, treffen. Obwol wir also gegründete Hoffnung hegen dürfen, daß unser Gottesdienst in seinen Grundzügen mit den künftigen Bestimmungen einer Synode über denselben übereinstimmen werde, so werden wir uns doch gern den einzelnen Veränderungen unterwerfen, welche aus den Beschlüssen derselben hervorgehen dürften, da wir die möglichste Uebereinftimmung aller Genossenschaften in ihren Kultusformen als höchst wünschenswert erkennen. In keiner Weise aber werden wir durch die Ausführung dieses Beschlusses uns von den höheren und allgemeinen Bestrebungen abwenden, die wir als den eigentlichen Zweck unserer Reformbewegung erkannt und bezeichnet haben, und die wir in Gemeinschaft mit allen uns beigetretenen Genossenschaften im Interesse des Judenthums und zur wahrhaften Wiederbelebung und Fortbildung desselben verfolgen wollen. Wir werden vielmehr ununterbrochen in den Vorbereitungen für diesen Zweck fortfahren, und sprechen hierdurch die dringende Bitte aus, uns in diesen Bestrebungen mit Ihren Kräften zu unterstützen, denn wir erkennen klar, daß die Kraft unseres Unternehmens nur aus einer wahrhaften und innigen Gemeinsamkeit hervorgehen könne. Es ergeht daher unsere dringende Aufforderung - an Sie, sich zunächst fester in sich zu vereinigen, und wenn es Ihnen angemessen erscheint, unser Statut Ihrer eignen Konstituirung zu Grunde zu legen. Sie werden dadurch Gelegenheit gewinnen, Ihre Wünsche und Ueberzeugungen der Gesammtheit kund zu geben, und es wird sich gewiß bald ein Weg ermitteln lassen, wie eine gemeinschaftliche Berathung der einzelnen Genossenschaften über diejenigen Schritte zu bewerkstelligen sei, welche zunächst für die Erreichung unserer Zwecke erforderlich scheinen.

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