Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1845)
- Date
- 1845-07-14
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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434 Wir müssen nie vergessen, daß die Anbetung des Einen-Einigen insofern Zsrael's Besonderheit ist, als wol in allem Volke Einzelne den Einen-Einigen erkannt haben, daß aber kein ganzes Volk, keine ganze Menschenmaffe aller Stufen nnd Stände, außer Israel, als Volk und Masse in der Gescrmmtheit den Einig-Einzigen je angebetet hat; und daß es daher nothwendig ist, daß diese Religion durch positive Institutionen gehalten werde, um immerfort eine große religiöse Gesammtheit um die Standarte des Einig-Einzigen geschaart zu halten inmitten der Menschheit. Darum dürfen Ln Israel ^niemals die Bedürfnisse Einzelner entscheiden, sondern die Bedürfnisse der Gesammtheit. Diese religiöse Gesammtheit Jsrael's fußt auf der heiligen Schrift. Diese ist das ewige Fundament Jsrael's; über sie hinaus giebt es kein Israel wehr. Nun ist zwar in der Schrift auch Temporelles und Lokales verzeichnet; aber nicht Alles, was der Gegenwart lokal und temporell erscheint, ist es darum. Was durch vier Jahrtausende und in allen Erdstrichen sich lebenskräftig erwiesen, in so vielen verschiedenen Perioden und Umgebungen, das kann ein Jahrzehend, das kann ein Jahr nicht mit einem Federzuge als lokal und temporell ourchsireichen wollen. Es bedarf tieferer Begründung. Wohl, mit diesen Ansichten gehen wir nach Frankfurt am Main, mit dem aufrichtigen Wunsche, in Eintracht und Energie mit unseren Kollegen wirken zu können. Wir versprechen unseren Lesern die möglichsten Anstrengungen, ausführliche Berichte ihnen vorlegen zu können. Daß dieselben sorgfältig und gewissenhaft sein werden, das vertrauen uns unsere Leser. Auch die Kritik soll folgen. Daß unsre vorjährige, unparteiische, nirgends persönliche im vorigen Jahre, trotz den vielen Anfechtungen, die sie erlitten, nur vortheilhaft, nur Vertrauen erweckend für das Institut der Rabbinerversammlungen gewirkt hat — davon haben wir die vollste Ueberzeugung erlangt. Den Einig-Einigen, den wir bekennen nnd anbeten, zum Gruß l Groß-Kanischa, im Juni. Kennt das Iudenthum einen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien? von M. Dreifuß, Rabbinatskandidat. Es kann wol nicht geleugnet werden, daß die großen, täglich wehr Ausdehnung gewinnenden und mit immer stärkerer Entschiedenheit hervortretenden Bewegungen im Iildenthume immer mehr nach Organisationen drangen, die das bisher in vollkommner Integrität bestandne Judenthum vielleicht inhaltlich, gewiß aber in seiner äußerlichen Erscheinung kräftig berühren werden. Diese Organisationen müssen, je wehr sie im Gegensätze zu den bisherigen Anschauungsweisen stehen, mit klarer Ilebersicht und Einsicht in die bestehenden und obwaltenden Zustände zu Stande gebracht werden, und daher von Männern herrühren, die der gesunde und unverdorbene Sinn des Volkes als dazu berechtigt und kompetent anerkennt. Es ist also die Beantwortung der in der Ueberschrift angeführten Frage keine müßige Beschäftigung einer grübelnden Gelehrsamkeit, sondern sie ist von Bedeutung für pratktische Gestaltungen und verdient also in den Zeitblättern in einer verständlichen, nicht mit schweren Noten beladnen Sprache angeregt und besprochen zu werden, damit eine sichere und wahrheitsgetreue Meinung sich hierüber im Publikum gestalte. Die Entwicklung des Judenthums in religiöser Beziehung zerfällt in zwei große Hälften, in das biblische und rabbinische Iudenthum. Diese Einthetlung ist kein Produkt der neuen und modernen Zeit und Gelehrsamkeit, sondern das Judenthum hat sich schon lange in diesem Sinne aufgefaßt und begriffen, indem schon in den frühesten Zeiten des Talmuds ein Unterschied zwischen biblisches Judenthum — srösiü min — und rabbinisches Iudenthum — stfhiö fmn — ausgesprochen wird und zwar nicht um dadurch durchgehends eine graduelle Verpflichtung zu konstatiren, sondern um die Berechtigung dies und jenes in der Schrift nicht ausdrücklich und deutlich Vorgezeichnete so und so zu lehren und zu deuten, zu begründen. In anaao rt'mn kommt der einfache und natürliche Sinn des Schriftwortes zur Herrschaft und Geltung, in ö/ati irnn die nach gewissen Regeln vor sich gehende Deutung oder die vom Buchstaben der Schrift völlig losgelöste Tradition *). — Fragen wir nun *) Ich glaube hier bemerken zu dürfen, daß im 11. B. M. Kap. 17 V. 14 eine Andeutung für Tration im Allgemeinen enthalten sei, indem neben der schriftlichen Aufzeichnung — ^yva nw ans — auch eine mündliche Belehrung und Mittheilung — sMüiir ^raa ühöi — ausgesprochen ist, Es ist überhaupt nicht unwahrscheinlich, daß der vierzigjährige Aufenthalt in der Wüste von MoseS und den Auserwählten im Volke zur nähern Belehrung und Detailbestimmung der einzelnen Institutionen und Gesetze verwendet wurde. — Korresp.