Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 28 (7.7.1845)
- Date
- 1845-07-07
- Page
- Seite 429 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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429 werden könne, wenn man nicht den Versuch mit der Freiheit mache; oder'sage man, die Juden werden die Freiheit mißbrauchen, so werden dieß immer nur Einzelne, thun und nicht wegen ihrer religiösen und nationalen Eigenthümlichkeit, sondern wiefern sie überhaupt Menschen seien. Er sähe keine Gefahr, auch, jwenn man noch weiter ginge, als der Kommiffionsantrag. Mack erkennt in dem Gesuche der Israeliten das Ansinnen, das religiöse Bewußtsein des Menschen von seinem Verhalten zu Gott außer Berechnung bei den staatlichen Verhältnissen zu lassen. Bei einem erst sich bildenden Staate könne das vielleicht unbedenklich sein, bei uns aber müßte das Grundgesetz verändert werden, wenn eine durchfahrende, mechanische Gleichstellung aller Glaubensbekenntnisse hergestellt werden wollte; eine solche Gleichstellung würde wol dem israelitischen Volke ebenso große Nachtheile bringen, als den Christen; jenes würde dadurch verhindert, die ihm von Gott angewiesene welthistorische Bestimmung zu erfüllen. Aber die Erleichterungen des Kommissionsberichts wünsche er den Juden, weil das Christengesetz verlange, den Mitmenschen das größtmöglichste Gute zu thun, und sie um solches bitten, was die mosaische Religion ihnen selbst gegenüber von den Fremdlingen unter ihrem Volke gebiete. Der Redner sührt dies an einzelnen Beispielen aus und verlangt namentlich, daß den Juden mehr als bisher gestattet werde, ihre inneren Angelegenheiten, wie die Schulaufsicht selber zu besorgen; werden sie später noch mit weiteren Ansprüchen auftreten, dann möge die Ueberzeugung walten, daß mit höherer Bildung auch die Rechte erweitert werden müssen und mit der Erstarkung des religösen Glaubens eine Gefahr für den Staatszweck nicht vorhanden sei. Gwinner: Es sei nicht zu verkennen, daß das Gesetz vom Jahre 1828 auf die Entwicklung der gewerblichen und moralischen Verhältnisse der Israeliten günstig eingewirkt habe. Das Bedürfniß einer Revision des Gesetzes im Sinne des Fortschritts sei aber allgemein anerkannt.^ Die jetzige Zeit dürfe einem veralteten VorurLheil nicht länger dienstbar sein, sie dürfe einen auf religiösen Glauben gestützten Unterschied in Beziehung auf den öffentlichen Rechtszustand der Staatsbürger nicht länger anerkennen. Der Druck und die Geringschätzung, welchen die Israeliten Jahrhunderte lang ausgesetzt gewesen, sollten nur noch der Geschichte angehören. Man erfülle nur einen Akt der Gerechtigkeit und der Humanität, wenn man auf der Bahn der Emanzipation weiter schreite. Die württembergischen Stände werden in einer solchen Handlung auch nicht allein stehen^ denn fast alle deutschen Regierungen und Stände haben die deßfallsigen Forderungen der Zeit erkannt und ihnen Rechnung getragen. Man dürfe auch hoffen, daß die württembergische Regierung den Wünschen der Stände um so mehr bereitwillig entgegenkommen werde, als sie schon in dem ursprünglichen Gesetzentwürfe habe weiter gehen wollen, als mit den Ansichten der damaligen Ständeversammlung vereinbar gewesen. Rettenmair: Die Israeliten haben seit Jahrhunderten schwer gelitten, und es wäre ungerecht, wenn denselben blos wegen ihrer Religion die allgemeinsten Menschenrechte noch langer vorenthalten würden. Man müsse anerkennen, wie die Israeliten sich jetzt den Wissenschaften, Künsten, Gewerben und dem Ackerbau widmen und daß ihre Söhne von dem „Schmusen" und Schachergeschäft immer mehr äbstehen. Die Christen haben im Verkehr mit den Israeliten nichts zu besorgen, wenn die bürgerlichen und gewerblichen Verhältnisse dieser günstiger gestellt werden; dieselben seien Geschöpfe 'Gottes, wie die Christen. Schweickardt bedauert, daß §. 135 der Verfassung die Israeliten noch von dem vollen Genüsse der staatsbürgerlichen Rechte ausschließe,. auf die Lange aber werde sich eine solche Ausschließung nicht halten lassen, und er würde gerne einen Israeliten unter der Zahl der Volksabgeordneten sehen: dennein solcher könnte nur durch vielfache Verdienste sich das erforderliche Zutrauen unter unfern* Volke erworben haben. Der Redner rühmt dann noch besonders der Fürsorge der -Israeliten für ihre Armen. Klemm: Das sogenannte Erziehungsgesetz vom 25. April 1828 habe allerdings günstigen Erfolg gehabt und selbst das Bedürfniß nach Erweiterung der durch dasselbe gezogenen Schranken erzeugt. Man dürfe sich aber auch nicht verbergen, daß dieses Erziehungsgesetz manche Israeliten nicht berührt habe, daß der Schacherhandel in seinen verschiedenen Ge-