Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 28 (7.7.1845)
- Date
- 1845-07-07
- Page
- Seite 428 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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428 gen, welches man den Juden bewiesen habe; sie haben sich dessen in den verschiedensten Berufsverhältnissen würdig gemacht. Er stimme dem Kommissionsantrage bei 1) weil er ihn in den Forderungen der Gerechtigkeit begründet finde; 2) weil er glaube, daß es im eigenen Interesse der übrigen Staatsangehörigen gelegen sei, daß es nicht eine vernachtheiligte Kaste im Staate gebe; 3) weil er glaube, daß wir der Vorschrift des Christenthums gemäß handeln, wenn wir im Geiste der Glaubensfreiheit, der Humanität und der Duldung die durch die Verfassung gestattete Gleichstellung der verschiedenen Glaubensgenossen fördern. v. Mosthas stimmt gleichfalls für den Kommissionsantrag, besonders weil er nach seiner Fassung keine einzelnen Vorschläge enthalte, die man auch besser der Regierung überlasse und naher abhandeln könne, wenn diese einen Gesetzesentwurf einbringe. Eben so wenig sei es an der Zeit, in Redensarten darüber einzugehen, daß es Unrecht sei, Jemand wegen seines religiösen Glaubens zu benachtheiligen; das habe auch das Gesetz von 1828 nicht gewollt, sondern nur wegen gewisser in den bürgerlichen Verhältnissen der Israeliten und der übrigen Staatsangehörigen liegenden Gründe seine beschrankenden Bestimmungen bekommen. Goppelt: Was vom Standpunkt der Humanität und politischen Gerechtigkeit über diese Frage gesagt werden könne, fei schon längst erschöpft; er schließe sich denjenigen an, welche der Meinung seien, daß ein unläugbar so glücklich begabter Volksstamm mit uns sollte zusammen wohnen können unter Bedingungen, deren sich weder der eine noch der andere Lheil zu schämen hätte, — denn namentlich, welche glauben, der Vorzug der eigenen religiösen Vorstellungen könne nicht schlechter geltend gemacht werden, als indem man sich inhuman oder ungerecht zeige. Daß dieser Vorwurf manchen Bestimmungen des jetzigen Gesetzes gemacht werden könne, darüber sei man. 1836 schon einig gewesen und .werde es auch heute fern. Gleichwol habe das Gesetz wohlthätig gewirkt,' so weit es den Grundgedanken eines erziehenden, eines den Uebergang zum Bessern vermittelnden festgehalten, und Vorwürfe verdiene es nur, so weit es demselben untreu geworden und der Unpopularität zu sehr, nachgegeben habe, welcher die fragliche Emanzipation bei einem großen Theile unseres Volkes im Jahr 1828 begegnet' sei und auch heute wieder begegnen werde. Diese Unpopularität gründe sich darauf, daß allerdings viele Israeliten unter dem Einfluß von Beschäftigungen, auf welche ihr Volksstamm Jahrhunderte lang hingewiesen war, Gewohnheiten, Tendenzen, Geschicklichkeiten angenommen haben, deren Wirkungen wol mit Beunruhigung betrachtet werden können, Gewohnheiten, welche namentlich bei Aufhebung jeder Schranke ein Uebermaß von Mitbewerbung in Fachern Hervorrufen würden, die jetzt schon an einem solchen leiden. Habe die Gesetzgebung sich hierdurch bestimmen lassen, den Gemeinden die Befugniß einzuräumen, jede israelitische Niederlassung aus dem Grunde der zu großen Konkurrenz zurückzuweisen, so sei sie zu weit gegangen und habe mit einer Hand genommen, was sie mit der andern gegeben; für ausführbar aber und nöthig halte er, daß die Gesetzgebung wenigstens für Erwerbszweige, in denen Mitbewerbung schon stattsinde, und ebenso auch für den Antheil an der Gemeindeverwaltung noch eine Schranke hinsichtlich des numerischen Verhältnisses der Israeliten zu den Christen festhalte. Im Allgemeinen sei er für einen Fortschritt der Emanzipation im Sinne der Kommission. Prälat v. Haffner: Das Verlangen der Israeliten nach Emanzipation sei ein erfreuliches Zeichen der Zeit; der Sinn der Wahrheit, das Gefühl für Menschenwürde und Menschenwohl habe mehr Boden auf beiden Seiten gewonnen; nur in einer ganz finstern Zeit konnten die Christen zu einer Verfolgung der Juden sich für verpflichtet-glauben, dieser Wahn sei allmalig gewichen und das Loos der Juden ein erträgliches und günstiges geworden. Indessen fehle ihnen noch der Vollgenuß der bürgerlichen Rechte, die ihnen aber auch noch gewährt werden müssen, wofür sich der Redner auf eine Aeußerung des Lordkanzlrrs Lyndhurst im englischen Oberhause beruft. Von wem aber könne man den Ruf: Lasset uns gerecht sein, lasset uns den Bittenden nicht versagen, was sie bitten, eher erwarten, als von einem Diener der 'Kirche? Er müßte erröthen, noch ferner das Evangelium der Liebe zu verkündigen, wenn er nicht diese Gelegenheit ergriffe, für die Emanzipation der Juden zu stimmen. Sagen vielleicht Manche, die Juden seien noch nicht reif für die Freiheit, so erwiedere er, wie man denn frei