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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-07-07 · Heft 28 (7.7.1845) · p. Seite 425

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 28 (7.7.1845)
Date
1845-07-07
Page
Seite 425 (sequence 9)
Language
German
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425 Uebel so leicht abzuändern. — Der Oberrabbiner braucht nur durch einen Konsistorialbeschluß zu verordnen, daß in jeder Gemeinde ein Gemeindelehrer ernannt werbe, dieser sein Honorar aus der Gemeindekaffe beziehe und das resp. Schulgeld wieder in dieselbe zurückfließe. Sehr viele Gemeindestreitigkeiten, welche jetzt vorliegen, würden dann gar nicht Vorkommen, überhaupt würde mehr Ruhe und Frieden in den Gemeinden sein. Der Wandeltisch, welchen die Kleinheit der meisten Gemeinden abzuschafsen hindert, würde durch Bildung von Zentralschulen, durch Vereine u. s. w. abgeschafft werden. Sind diese beide Uebel einmal beseitigt, so wird der verderbliche Lehrerwechsel bedeutend aufhören, und dadurch desto segensreicher auf die Jugend gewirkt werden können. — Schließlich mögen uns auch noch einige Wünsche in Bezug auf die Synagoge gestatten sein. Diese befindet sich in den meisten Orten noch in einem traurigen Zustande. Das schändliche und jedes religiöse Gefühl empörende Mitzwothverkaufen findet noch fast allenthalben statt. Der Gottesdienst wird noch an vielen Orten von höchst unwissenden Laien ausgeübt,, welche ihn durch abgeschmackten Singsang lächerlich machen; ja sogar wichtige Momente des Lebeys, z. B. Trauungen, werden von Laien vollzogen. Bei der Konsistorialverfassung, welcher wir uns hier erfreuen, ist es dem Herrn Oberrabbinen ein Leichtes diesem abzuhelfen; indem er nur verordnen möge, daß in Orten, wo kein bestimmter, gehörig approbirter Kantor ist, kein anderer, als der Lehrer den Gottesdienst leite, das Mizwothverkaufen gänzlich verbiete, und Trauungen nur von Lehrern gestalte. Auch wäre es sehr erwünscht, wenn es diesen zur Pflicht gemacht würde, wenigstens alle vier Wochen einen religiösen deutschen Vortrag in der Synagoge zu halten. Hierdurch würde Religion und Bildung bedeutende Fortschritte machen. AI. K. Deutschland. Aus dem Württerrrbergischen, 16. Juni. (Privatmitth.) Sie haben in No. 25 einen Auszug aus der Petition der Israeliten unsres Königreiches gegeben, und in No. 26 über den Erfolg in der Kürze berichtet. Die Debatten sind aber zu wichtig, und für das Allgemeine zu interessant, als daß sie. nicht ausführlicher in der Allg. Zeit, des Jud. gegeben werden müßten. Ich übersende sie Ihnen daher, wie über sie im Schwäb. Merkur berichtet worden. (57ste Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 6. Juni). Berathung des Berichts der staatsrechtlichen Kommission, betreffend die Bitte der Israeliten des Königreichs um Bevorwortung und Unterstützung eines Antrags an die Staatsregierung, dahin lautend, „so bald als möglich einen Gesetzesentwurf zu Beseitigung der bürgerlichen und politischen Beschränkungen, welchen bis jetzt noch die israelitischen Unterthanen nach dem Gesetze vom 35. April 1828 unterworfen sind, oder doch jedenfalls einen Gesetzesentwurf auf Revision dieses Gesetzes im Sinne einer Gleichstellung mit den christlichen Staatsbürgern den Ständen zur Verabschiedung vorzulegen." Diese von den Vertretern der israelitischen Kirchengemeinden des Landes in einer mit 21 Vollmachten belegten Eingabe Namens sämmtlicher Israeliten vorgetragene Bitte appellirt zuerst im Allgemeinen an die Grundsätze der Gerechtigkeit und Humanität und^ führt dann aus, wie dem Gesetz vom Jahr 1828 die Israeliten des Landes bis jetzt nachgekommen, wie schon im Jahr 1837 mehr als die Hälfte, gegenwärtig nahe drei Viertel aller über vierzehn Jahre alten Israeliten von dem Noth- und Schacherhandel sich abgewendet und dem Ackerbau, den Gewerben, Künsten und Wissenschaften sich gewidmet haben, wie von der israelitischen Zentralkasse seitdem etwa 18,000 fl. Lehrgelder für 450 arme israelitische Knaben aufgewendet worden, wie 46 israelitische Schulen im Lande sich befinden, welche meist zu den besseren Volksschulen gehören, wie die Israeliten neben dem, daß. sie zu allen Staats-, Amts- und Gemeindeumlagen gleich den anderen Staatsbürgern beitragen, jährlich unter sich 40,000fl. für ihr Kult-, Schul- und Armenwesen aufzubringen haben, wie am 1. Juli 1844 nur Ein Jsralite, der ein Ausländer sei, im Arbeitshause und zwei im Kreisgefängnisse gewesen u. s. w. Haben sich so die Israeliten der ihnen eingeräumten Freiheit gewiß würdig gezeigt,, so fühlen sie um so schwerer die noch auf ihnen liegenden Beschränkungen durch das Gesetz von 1828. Der Kommissionsbericht, nachdem er die Geschichte der politischen Verhältnisse der Israeliten in Württemberg und die 28»

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