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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-30 · Heft 27 (30.6.1845) · p. Seite 413

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 27 (30.6.1845)
Date
1845-06-30
Page
Seite 413 (sequence 17)
Language
German
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413 und Opfer scheuen, besser und redlicher ihre Pflichten erfüllen, als diejenigen, die unthätig m ihren vier Wänden hocken, sich um Alles nicht kümmernd, den Jugendunterricht, den Gottesdienst und das Gemeindewesen und alles Uebrige dem gänzlichen Verfall preißgeben. Dennoch kann ich, trotz mancher Machination, getrosten Muthes der nächsten Rabbinerversammlung beiwohnen, und will ich Folgendes kurz vorher noch über diese äußern. (Schluß folgt.) Krefeld, 16. Juni. (Privatmitth.) Folgendes Zirkulärschreiben hat der Oberrabb. Bodenheimer bei seinem Amtsantritt an die Vorsteher der Gemeinden gerichtet. Eine Stimme des Herrn hat mich aus fernem Lande zum geistlichen Oberhaupte des hiesigen Konsistorialbezirkes berufen; eine Stimme des Allmächtigen vernahm meine Seele: „Ziehe aus dem Kreise, in welchem du für Belebung des religiösen, moralischen Sinnes wirktest und Liebe dir erwarbst, in ein Land, welches ich dir zeigen werde, um den Segen zu spenden/' Diesem görtlichen Rufe habe ich Folge geleistet und mein neues Amt unter schönen Beweisen von Anhänglichkeit und Achtung, welche als hoffnungsvolles Zeichen für einen segensreichen Erfolg meiner künftigen Wirksamkeit mir ewig theuer bleiben werden, am verflossenen Sabbate angetreten. Bevor aber meine eigentliche Amtsthätigkeit beginnt, fühle ich - mich verpflichtet, den mir von Gott anvertrauten Gemeinden einige Klarheit über den Zweck meiner Bestrebungen zu verschaffen. Die Lehre, welche uns Moses geboten, ist ein bleibendes Eigenthum der Versammlung Jakob's. Des Geistlichen Hauptaugenmerk muß daher, wenn es ihm um Beförderung und Erhöhung des Seelenheiles seiner Glaubensgenossen wahrhaft ernst ist, auf die Klarmachung der Grundprinzipien dH Glaubens, auf die Beleuchtung der das unvergängliche Wohl des Menschen begründenden Lehren, Vorschriften und Zeugnisse gerichtet sein; damit diese, allseitig aufgefaßt, verstanden und begriffen, auch nach allen Richtungen hin und in allen Lebensverhältniffen beobachtet und befolgt werden. Des Geistlichen Pflicht ist es:-durch kräftiges Wort zur Erfüllung des Gesetzes , zu ermahnen; in der treuen Befolguyg des himmlischen Willens das irdische Glück und die ewige Seligkeit des mit Vernunft begabten Menschen darzustellen. Seine Aufgabe ist's: den Wankenden oder Verirrten durch Tott'eswort auf den Pfad der Erkenntniß zurückzuführen; den Unwissenden in Gotteswort zu unterrichten, dem Betrübten durch Gotteswort Trost zu reichen und den in Kummer und Unglück Schmachtenden an Gotteswort zu laben und zu kräftigen. — Diesen geistlichen Obliegenheiten in ihrem ganzen Umfange mich zu unterziehen, gehört sicherlich zu den heiligsten Aufgaben meines Lebens. Das ewige Wort der Wahrheit werde ich, so lange mein Herz schlägt, in Wahrheit und Aufrichtigkeit, ohne Heuchelei, Schmeichelei und Menschenfurcht, laut verkünden. Das ,Gefühl, die Herzen meiner Lieben für Gott und seine heilige Religion, die vom Sinai herab eine Fackel ward dem Menschengeschlechte, begeistert zu haben, soll am Abende meines Daseins meine süßeste Belohnung; das Bewußtsein, manchem niedergebeugten Gemüthe durch Hindeutung auf jene unendliche Weisheit wieder Ruhe und Erheiterung gegeben zu haben, in meiner letzten Lebensstunde mein schönster Engel sein. Der religiös-moralische Lebenswandel findet aber hauptsächlich seine Begründung in dem Gedanken, der im Hause des Herrn in der Brust des Andächtigen aufgestiegen und in dem Vorsatze, der in den geweihten Hallen gefaßt wurde. Die unumgängliche Nothwendigkeit, die Andacht iw allen Synagogen nach Kräften zu fördern und zu heben, darf besonders in der Gegenwart nicht verkannt werden. Die Verherrlichung Gottes durch andächtiges, inbrünstiges Gebet bildet das menschliche Herz zu einem Wohnsitze, zu. einem Heiligthume des Hocherhabenen, und es fühlt sich glücklich in der Nähe des Ewigen, erkennt die Seelenwürde, achtet und. liebt den Nächsten, der auch als Kind Gottes auf Achtung und Liebe Anspruch machen darf. Dem Geistlichen aber, dem die Forschungen der Gesetzlehrer nicht fremd geblieben, liegt es ob, Iber die Weihe der Synagoge zu wachen, für die Verherrlichung des Gottesdienstes Sorg§ zu tragen, damit „der Herr, wie er es versprochen, seinen Wohnsitz in unserer Mitte aufschlage." Und liegt mir als dem geistlichen Vorgesetzten die Befestigung unserer religiösen Institutionen sehr am Herzen, so wird meine Aufmerksamkeit jeder Zeit der Bezweckung einer feierlichen Andacht in unserm 27«»

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