Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-30 · Heft 27 (30.6.1845) · p. Seite 401

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 27 (30.6.1845)
Date
1845-06-30
Page
Seite 401 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225389-3225417--07007-3236870
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

401 ihre Wegschaffung eine wahrhaft religiöse Pflicht ist (und hiermit fallt auch das WW weg), und das anV ist wiederum eine unwürdige Fiktion; was .gestattet wird — und hier das Kochen am Festtage für den darauf folgenden Sabbat — werde ehrlich und ohne Schleichwege gestattet.- — Ein Anderes, das gleichfalls seinen Anknüpfungspunkt am Gottesdienste hat, ist die Erlaubniß des Musizirens an Sabbaten und Festtagen. Anfangs auch als ein maiö, später als eine i-nw betrachtet, die sich wiederum sehr unn'öthkge Sorgen macht, ist das Verbot nicht minder für den Gottesdienst als für die edlere häusliche Feier von großem Nachtheile. Je mehr deutsche Elemente in den Gottesdienst eindringen, je mehr namentlich einfache deutsche Gesänge, welche von der ganzen Gemeinde gesungen werden sollen, Bedeutung erlangen, um so mehr wird das Bedürfniß nach Orgelbegleitung sich Herausstellen, und dem steht lediglich das durch gar nichts begründete Musikverbot entgegen. Unsere Jugend ist nun auch einmal nicht mehr dazu zu vermögen, den ganzen Sabbat mit Lesen des irrten hinzubringen; ist es nun besser, wenn sie die Vergnügungen aufsucht oder schlüpfrige Romane liest, als wenn sie sich selbst einen erhebenden und bildenden Kunstgenuß verschafft? — Solche dem religiösen Leben nachtheilige Elemente müssen weggeschafft werden, und mögen wir dann erkennen, was ein frommer Sinn, erstarkt an gereinigten Grundsätzen, noch ferner etwa mit Recht zu verlangen hat, damit wir nicht blos dem äußern Lebensgenüsse Erleichterungen verschaffen, sondern dem wahrhaften liefern Bedürfnisse Befriedigung gewähren. Deßhalb sollen freilich nicht Erleichterungen, die sich so ganz von selbst verstehn,'wie die Hülsenfrüchte, rrrsap an Peßach, verschoben werden; derartige Dinge entbehren zu sehr alles Grundes, als daß auch die allergeringste Beschwerde wegen ihrer stattfinden dürfte, und wahrlich -die Beschwerden, welche dieser widersinnige Gebrauch erzeugt, sind groß genug. Wir haben hier schon eine ziemliche Reihe von Satzungen durchwandert und bemerkt, daß die Rücksicht auf das wahrhaft religiöse Leben uns hinlängliche Verpflichtung auferlegt, hier umgestaltend einzuwirken, damit das Gediegene und Segenreiche nicht durch das Uebermaß, durch die Sitte der Vorzeit, sich selbst ewig zu kopieren und sich nicht genugthun zu können, erdrückt werde. Wir werden noch einige ähnliche Erscheinungen in anderen Gebieten zu besprechen haben. Fünfter Artikel. In dem Umstande, daß die vorige Rabbinerversammlung eine Kommission zur Revision der Ehegesetze ernannt hat, dürfen wir wol mehr als eine bloße Zufälligkeit erblicken; e§ drängen sich gerade bei diesem Punkte so viele nachtheilige Bestimmungen auf, deren Ablösung nicht in der Macht des Einzelnen, aber auch nicht in der Macht des einzelnen Rabbiners liegt; die Ehe ist ein Institut von so tiefen sittlichen Beziehungen, das Familienleben so sehr die Grundlage aller Innigkeit, daß die Weihe derselben und die Beseitigung der Störungen, welche dieselbe durch überlebte Gebräuche erleidet, nothwendig die Aufmerksamkeit eines jeden die religiöse Erfrischung Ansirebenden auf sich ziehen muß. Unter einer „Revision der Ehegesetze" möchte, ich jedoch keineswegs verstehn die Untersuchung der verbotenen Verwandtschaftsgrade; sie beruhen meistens auch für uns, abgeseHn von allem Uebrigen, auf sittlichen Vorbeugungsgründen und haben ein so großes Ansehn, daß die Verletzung selbst einer talm. Verordnung keinen Anklaug finden würde. Ebensowenig möchte ich eine Untersuchung über eherechtliche Punkte angestellt wissen, wenn eine Scheidung gestattet sei u. dgl.; freuen wir uns vielmehr, daß, fast überall in Deutschland die rechtliche Seite der Ehe vom Staate übernommen worden ist, und wäre in dieser Beziehung etwa, blos der Wunsch auszusprechen, daß auch in den Staaten, welche vielleicht gerade hierin noch die jüdischen Rechtsgewohnheiten beibehalten haben, diese dem Landesgesetze weichen sollten. Die Religion gewinnt nur, wenn fremdartige Elemente, wenn die Feststellungen von Einzelnheiten von ihr ausgeschieden und der gesetzgeberischen Thätigkeit zugewiesen werden, damit sie mit ihrer Milde die Schärfe des Gesetzes begleite, nicht aber dieses ausführe. Nur muß allerdings die Ausscheidung des Rechtlichen und die bestimmte Ausprägung des Religiösen bei den ehelichen Verhältnissen noch in schärferer Weise geschehn als blos mit dem Aufgeben eines Gebietes, das ohnedies genommen worden. Wie es jetzt steht, ist ein bloßer Torso da, ein unkenntliches Bruchstück, das allerdings in der Gestaltung zu einem ganz Neuen durch die geänderte Lebensanschauung begriffen ist, das aber zu dieser Umwandelung hier mehr als irgendwo auch des bestimmten Ausdrucks bedarf; während nämlich bei anderen Rechtsverhältnissen die jüdisch-rechtliche Bestimmung ganz aufgehoben worden, und wo sie nicht aufgehoben, von selbst geschwunden ist — wje z. B. das Verbot des ZiusnehmenS von dem Juden, das Gebot des Schuldenerlasses

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.