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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-30 · Heft 27 (30.6.1845) · p. Seite 400

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 27 (30.6.1845)
Date
1845-06-30
Page
Seite 400 (sequence 4)
Language
German
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400 entgegen, gleichfalls wegfallen. Es versteht sich von selbst, daß jene untergeordneten Trauertage - nämlich die Zeit der und die sogenannten drei Wochen und die sogenannten neun Tage mit ihren Gebräuchen ganz und gar schwinden müssen, und die m'vv selbst, als auf falscher buchstäblicher Bibelerklärung beruhend und selbst nach talm. Exegese für uns nicht mehr, biblisch, müßte gleichfalls wegfallen. Auch die starke Einleitung zu Neujahr und Versöhnungstag müßte zu erträglichem Maße abgekürzt werden, ms», der Tag nach iih — der zugleich damit einen Ersatz für den Fasttag erhielte — und 2"^ könnten durch einige kurze Bußgebete, und sie allein (natürlich mit Ausnahme von ms») würden ferner durch die Einschaltungen in »’to, ism? u. s. w,, und durch die usr — die aber überhaupt abgekürzt werden müssen — ausgezeichnet werden. Daß iDn während des ganzen Monat Elul wegbleiben muß, versteht sich fast von selbst. - Hiermit wäre der Ueberfülle von ausgezeichneten Tagen mit ihren das Leben erdrückenden und durch die häufige Wiederkehr den religiösen Sinn abstumpfenden Bestimmungen und Gebräuchen abgeholfen, und es würde sich sicher bald der woblthätige Einfluß auf die größere Heilighaltuug der ursprünglichen Feier-, Fast- und Trauerlage bemerklich machen, sie werden an Bedeutung und Beachtung gewinnen, wenn ihr Charakter nicht durch die oftmalige Wiederholung verwischt wird. , Freilich wird es darum auch für diese an Konflikten mit dem Leben nicht fehlen, und eine Reform in den über sie aufgestellten Satzungen wird von Seiten der Wissenschaft und der Religion nicht minder dringend und wünschenswerth erscheinen. Allein die Konflikte mit dem Leben vollständig auszugleichen, wird in der Gegenwart unmöglich sein, und es muß erst eine echtreligiöse Feier der'Tage angebahnt werden, bevor ein großer Theil der Erschwerungen, der aus puritanischer Strenge erzeugten Satzungen entfernt werden kann; warten wir daher vorerst den Erfolg ab, welchen die Beschränkung auf eine geringere Anzahl von Tagen und die Hebung der Tage durch einen würdjgern, eindringlichern Gottesdienst nothwendig Hervorbringen muß, und möge die allgemeine Ansicht über die Noch- Wendigkeit einer würdigen, den Geschäftsverkehr ausschließenden Feier ebenso befestigt wie andererseits auch das engherzige, welches in so vielen anderen Satzungen liegt, mehr erkannt werden. Vorläufig würde ich rathen, sich auf diejenigen Punkte zu beschränken, welche entweder der gottesdienstlichen Feier nachtheilig sind oder unwürdige Vorstellungen einschließen. Dahin gehört besonders das Verbot der ywin, des sogenannten Tragens und des Fahrens an Sabbaten und Festtagen. Ersteres, auf falsche Erklärung einer Bibelstelle sich stützend oder an dieselbe sich anlehnend, ist für die Gegenwart ebenso bedeutungslos wie störend geworden; unsere Straßen und die leichtere Kommunikation bietet jetzt einen ganz andern Maßstab als ehemals, was früher eine beschwerliche Reise war, ist'jetzt ein Spaziergang und eine Spazierfahrt,, und wäre es bei der Zerstreuung der Juden und bei den höheren Ansprüchen, welche man jetzt an den Gottesdienst macht, nicht wünschenswerth,- daß die Mitglieder kleinerer Gemeinden an Sabbaten und Festtagen den Gottesdienst der größer» Gemeinde besuchten als sich mit einem Schatten -begnügten, überhaupt sich diesen größeren Gemeinden anschlössen? Wie viel Erleichterndes dafür der Eisenbahnverkehr an die Hand giebt, ist klar, und wahrlich die Juden sollten aus dieser großen Erfindung auch den geistigen Gewinn für ihre größere Einheit ziehen. Das damit zusammenhängende Verbot des Fahrens oder Reitens, das ursprünglich ein d. h. eben eine absolute Geltendmachung äußerer Ruhe war, später eine mw wurde und seltsame Besorgnisse aufsuchte, wurde gleichfalls durch eine "unumwundene Erklärung darüber aufgehoben; ist ja selbst in größeren Städten die entfernte Wohnung oder gar der in der Nähe der Stadt befindliche Landsitz ohne diese Erlaubniß Veranlassung, dem Gottesdienste auf längere Zeit gar nicht beizuwohnen! Selbst die Benutzung der eignen Pferde aber darf daran nicht hindern, wenn man bedenkt, daß irgend ein Gebrauch derselben zu deren eigner Erhaltung nothwendig ist. Ist man denn mit den Dienstboten so ängstlich, daß man mit solcher übergroßen Zärtlichkeit sich der Thiere annimmt? Wahrlich, es gleicht ein solches Verfahren zu sehr dem Verfahren mancher Staaten, welche Vereine gegen Thierquälerei sehr unterstützen , während die Menschenquälerei ihren ruhigen Gang fortgeht, als daß die Juden, welche die Folgen einer solchen größer» Berücksichtigung der Thiere als der Menschen, wenn diese keinen bevorzugten Beinamen tragen, so sehr empfinden, dasselbe nachzuahmen geneigt sein könnten. Mit diesem Verbote fällt dann natürlich auch die ganze Fiktion mit den •pai-TS»,. sowol für l^ninri als für rm:*n (die Formet am Vorabende des Peßach wurde bereis diesmal in der hiesigen Synagoge nicht gesprochen), und die für würde sich ihnen anreihen, n's» beruht auf dem sogenannten Tragen, einer engherzigen Deutung des Lasttragens, die so viele Subtilitäten, Lächerlichkeiten und Betrügereien gegen Gott erzeugt hat, daß

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