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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-30 · Heft 27 (30.6.1845) · p. Seite 398

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 27 (30.6.1845)
Date
1845-06-30
Page
Seite 398 (sequence 2)
Language
German
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398 wahrhaft religiösen Institutionen in den Weg legt, auWie Gltzfführbärkeit der reformitenden MßnM wWen/ wie--ich dpfr., den richtigsten Maßstaban die Oaüd geben. Unserer Betrachtung unterziehen wir zunächst die Feier-, Fest- und Fasttage; sie sind wiederum ein Gemeinschaftliches, das Gesammtleben Umschlingendes, dabei enge mit dem Gottesdienste verknüpft. Die Zurückführung derselben auf ihre biblische Geltung erscheint mir in mancher Beziehung als ein Rückschritt, , im Ganzen aber als eine Verleugnung der Geschichte. Mag immerhin das „Wochenfest" biblisch lediglich das Fest der Frühfrüchte und von einem Feste der Offenbarung auf Sinai keine Ahnung sein, mag es sich mit Recht sehr bezweifeln lassen, ob der 6. Siwan gar der Tag war, an welchem das gefeierte Ereigniß statt fand, mag es «überhaupt zweifelhaft sein, ob es sich biblisch rechtfertigen lasse, das Fest sieben Wochen nach dem zweiten Tag Pessach zu feiern und nicht vielmehr sieben Wochen nach dem Sabbate, welcher auf das erste Reifwerden der Gerste folgt: so werden wir uns freuen, daß das Fest, welches als ein bloßes Naturfest für unsere Zeit nicht genug religiös Anregendes hätte und für unsere Gegenden auch nicht ganz paßte, diese tiefere Bedeutung im Laufe der Geschichte mit ausgenommen hat, und der Tag der Feier wird uns nicht wesentlich genug erscheinen, um aus ängstlicher Rücksicht auf die biblische Vorschrift eine Trennung zu veranlassen, hier hat der talm. Spruch: lb">28 dna seinen liefern Sinn, nicht ob dieser, ob jener Tag, sondern daß irgend einer allgemein gefeiert wird, ist die Hauptsache. Dasselbe gilt natürlich von den sie sind biblisch durchaus unberechtigt, die Motive, welche ihnen zu Grunde liegen, können zum Theile bei uns keinen Anspruch mehr auf Geltung machen/ allein die Kalenderbestimmung steht nun einmal in Anerkennung, und für das religiöse Moment ist der Tag und inwiefern dessen Wahl berechtigt ist, ganz gleichgültig, während die Wissenschaft in solchen Thatsachen genügende Anknüpfungspunkte für ihre Betrachtungen finden mag. So kennt auch die Bibel die Feier am ersten Tage des siebenten Monats nur als die eines Blasefestes, den Tag als Neujahr zu betrachten, dafür ist nicht die leiseste Andeutung vorhanden, und diese Bedeutung ist offenbar erst bei dem engern Anschlüsse an die Syrer, welche das Jahr mit Tischri, mit dem Herbste, beginnen, während die alten Hebräer vom Frühlinge an zählten, ausgenommen worden; sollten wir aber diese ernste, einflußreiche Feier deßhalb' in ein bloßes Schallfest verwandeln wollen? Also nach dieser Scfw hin ist eine Reform , eben so unuöthig wie MchstH GradeMöreyd unds«ch?-mimcher erhabenen Idee Herirstbend, Li^wir, wenn sie auch nicht auf die Bibel sich stützt, als eine, wohlerworbene Errungenschaft der Geschichte freudig uns zu bewahren haben. — In gewissem Sinne hat der zweite Festtag *»318 & hiermit Ähnlichkeit. Sein völlig unberechtigtes Bestehn, so lange blos vom Standpunkte der Autorität aus geurtheilt wird, ist 'außer allem Zweifel; dennoch ist seine Feier eine zu allgemein verbreitete, als daß eine Aufhebung desselben, welche doch nicht die allgemeine Billigung fände, nicht die größten Jnkonvenienzen herbeiführte, die sich auf den Gottesdienst und alle öffentlichen Angelegenheiten mit übertrügen, und dabei liegt es überhaupt in unseren Sitten, ein Fest nicht mit einem Tage abzuschließen, wir verlängern den Purim nicht blos mit der verblichenen Erinnerung an die Doppelfeier zu Susa, sondern noch mit dem folgenden Sabbatabend, es ist in der menschlichen Natur begründet, einem Feste seine Nachklänge nicht zu entziehen. Aber freilich Nachklänge sollen es auch nur sein, und der zweite Tag soll nicht eine vollständige Kopie des ersten sein; hierauf soll sich daher auch die nöthige Reform bezieh». Der zweite Festtag muß daher durch einen übereinstimmenden Ausspruch in Beziehung auf die allgemeinen Bestimmungen ungefähr den talm. Charakter derFestwoche, an»ehmen, d. h. es werden alle sogenannten Arbeiten, die nicht zum eigentlichen Geschäftsverkehrs gehören, vollständig erlaubt, und auch bei diesem findet die Erleichterung des ‘trr statt, wo der Schaden ein nachwirkender ist, muß auch dies Verbot schwinden, der Landmann darf zur Zeit der Saat und der Ernte, der Kaufmann auf Messen und Märkten durch diesen Tag nicht gestört werden; giebt man ja hiermit blos das an sich Erlaubte und blos mit Unrecht noch Verbotene auf und selbst der Talmud würde sagen: Deßhalb bleibe er aber doch Festtag, nur daß an ihm der Gottesdienst eine völlige Ilmwandelung erfahren müßte; an ihm müßte derselbe so eingerichtet werden, wie er den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechen könnte, der erste Abschnitt von die rv-inu) btf) Pütt) nd'is und bbtt müßte vollkommen für den hebräischen Theil genügen, die rin'p nach altem Sinne fiele weg und der Vortrag eines Bibelstückes durch den Rabbiner mit Erklärung trete an seine Stelle*), Predigt und deutsche Gebete und *) Am verflossenen Wochenfeste hatte ich wieder die

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