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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-23 · Heft 26 (23.6.1845) · p. Seite 393

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 26 (23.6.1845)
Date
1845-06-23
Page
Seite 393 (sequence 13)
Language
German
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393 1 Vierter Antrag. Die Rabbinerversammlung wolle erklären: 1) daß das weibliche Geschlecht religiös mündig, gleichverpflichtet und gleichberechtigt und nur aus Schonung und Rücksicht auf seine häuslichen Pflichten von solchen Zeremonialgeboten, deren Ausübung an eine bestimmte Zeit geknüpft ist, mit wenigen Ausnahmen traditionell dispensirt sei; und 2) daß deßhalb auch das weibliche Geschlecht von Jugend an_ zur Betheiligung an dem Unterrichte in der israelitischen Religion wie an dem öffentlichen Gottesdienste dieselbe Verpflichtung habe, wie das männliche, und daß der Gebrauch, Frauen von der zur Abhaltung eines öffentl. Gottesdienstes erforderlichen Anzahl Gemeindeglieder auszuschließen, eben nur ein Gebrauch und ohne alle reilgiöse Begründung sei. Fünfter Antrag. Eines der Dinge, welche bei unserm öffentlichen Gottesdienste auf die andächtige Haltung der Gemeinde am störendsten einwirken, ist der Vortrag der Perikopen aus den Propheten (inäöfjj. Und ebenso wird ein erwünschtes Bekanntwerden mit der heil. Schrift dadurch keineswegs erzielt. Es wird daher, um Beides, Andacht und Schriftkenntniß, zu befördern, der Antrag gestellt: den Vortrag der zeitgemäß umzugestallen, und zwar so, daß an jedem Sabbat- und Festtage die bezügliche Stelle aus den Propheten deutsch vorgetragen werde. An die Stelle der zum deutschen Vortrage sich nicht eignenden bisherigen rvnüöirs sind andere zu statuiren. Die wohllöbliche Versammlung wolle einen beifolgenden Plan zur Ordnung der betreffenden Prophetenstellen durch die betreffenden Kommission prüfen lassen und ihm die Zustimmung ertheilen. Sechster Antrag. Es möge eine allgemeine, zeitgemäße Agende und Synagogenordnung für sämmtliche Gemeinden Deutschlands bald in Vorschlag gebracht werden. Siebenter Antrag. Es möge ein paffender Lehrplan über die Gegenstände des Religionsunterrichts in den ifraelit. Volksschulen entworfen werden. Achter Antrag. Man möge, besonders zur Erleichterung des Landmanns, den Gebrauch der Hülsenfrüchte, des gewöhnlichen Zuckers, des Oels und der gewöhnlichen Butter am Pesach gestatten. Neunter Antrag. Die Rabbinerversammlung wolle sich über das Verbot von w* önö und ■nbntö nby aussprechen.. Zehnter Antrag. Die Rabbinerversammlung möge über die Abkürzung der üblichen Trauerzeit, die Abstellung einiger Trauergebräuche ihr Gutachten abgeben. Eilfter Antrag. Es giebt gar manche, an und für sich unbedeutend scheinende, doch nichts desto weniger schädliche Mißbräuche, als: der Gebrauch der rmas an das nipbn-Schlagen in der Synagoge, das Gehen an riS, die Namensveränderung bei Kranken, das Schreiben von Amuletten bei Wöchnerinnen. Auf die Abstellung von dergleichen möge man vereint bedacht sein. Zwölfter Antrag. Die Rabbinerversammlung möge sich über die Zulässigkeit der Sektiow israelitische r Leichen gutachtlich aussprechen. Dreizehnter Antrag. Ein jüdischer Arzt schildert die Art und Weise, wie bei den Israeliten mit Sterbenden und Verstordenen umgegangen wird, lobt die Humanität, welche die betreffenden Gebräuche in's Dasein gerufen, tadelt aber das Mißbräuchliche, was sich mit der Zeit eingeschlichen und ganz besonders, daß so oft die Ruhe der Sterbestunde auf ungeeignete Weise gestört wird, und stellt deshalb den Antrag auf Regulirung des gegenwärtigen religiösen Verfahrens bei sterbenden und verstorbenen Israeliten. Vierzehnter Antrag. Die Rabbinerversammlung möge eine Kommission: niedersetzen, welche prüfen und der nächstfolgenden Rabbinerversammlung darüber. Bericht erstatten soll, 1) ob die Priestergaben nbn und irwnn

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