Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 26 (23.6.1845)
- Date
- 1845-06-23
- Page
- Seite 392 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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392 findenden Rabbinerversammlung. anzuwohnen. Derselbe hat. unterm 26 d. M. seine Bereitwilligkeit zur Lheilnahme an besagter Versammlung schriftlich zugesagt und zugleich beim großh. Oberrathe um Urlaub zu diesem Behufe nachgesucht. München, 8. Juni. Sicherm Vernehmen nach beschäftigt, sich unsre Regierung in diesem Augenblicke mit einem Gesetzentwurf, der die Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden bezweckt und der nächsten Ständeversammlung zur Begutachtung vorgelegt werden wird. Das die pfälzer Israeliten so sehr bedrängende kaiserliche Dekret vom 17. März 1808 soll nun auch aufgehoben werden, zumal man höhern Orts mit Vergnügen wahrgenommen hat, daß der sittliche Fortschritt der Juden einer solchen Maaßregel würdig ist. Frankfurt am Main, 13. Juni. XBekanntmachung.) Gemäß §§. 8. 9. der Statuten für die Rabbinerversammlung „Entgegennahme und Veröffentlichung der Anträge" betr., sieht der unterfertigte Ausschuß sich verpflichtet, den hochgeschätzten Herren Kollegen, welche der nächsten Rabbinerversammlung dahier beiwohnen werden *], folgende Anträge öffentlich bekannt zu machen: Erster Antrag. Eine Gemeinde stellt bei der nächsten Rabbinerversamrnlung folgende religiöse Anfrage: Wir haben in unserm Orte ein jüd. Frauenbad, durch *>za gebildet, welches besonders im Sommer, bei lange mangelndem Regen, sehr schlecht bestellt ist, indem darin oft Wasser ge- . braucht werden muß, welches zwei Monate lang gestanden. In Folge dessen entziehen sich stets mehr und mehr Frauen der betr. religiösen Obliegenheit ganz. Nun befindet sich aber in unserm Wohnorte am Ufer eines großen Stromes, ein wohleingerichtetes, öffentliches Bade haus, worin das Flußwaffer bis jetzt vermittelst einer Pumpe, bald aber durch ein mecha- *) Bis jetzt haben neunundzwanzig Rabbiner und Prediger zur Lheilnahme an der bevorstehenden Zusammenkunft sich angemeldet. Anm. d. Eins. nisches Druckwerk, in einen Behälter und einen Kessel, und aus beiden durch Schläuche in die Badewannen gejettet wird. Wir fragen nun: „Können die Bäder in diesem Badehause nicht als „genügend für israelitische Frauen erklärt werden, „um durch ihren Gebrauch der religiösen Vorschrift „zu entsprechen? und sollte es nicht möglich sein, „hier eine Erleichterung eintreten zu lassen bei ei- „ner rabbinischen Erschwerung d^a), um „die Übertretung eines mit rvnd verpönten Verbotes zu verhüten?" — , Zweiter Antrag. In einer Synagoge soll demnächst eine Emporbühne neuangebaut werden, und die Gemeindevorsteher wünschen dabei auf die Plazirung einer Orgel Rücksicht zu nehmen. Es wird darum die Anfrage gestellt: „Ist es erlaubt, an Sabbat- und Festtagen die „Gesänge in der Synagoge mit der Orgel beglei- „ten zu lassen? und darf an jenen Tagen dieses „Instrument, in Ermangelung eines nichtisraeliti- „schen Organisten, beim öffentlichen Gottesdienste „wo w •’bd pm äöiö sww wegfällt, auch von „einem Juden gespielt werden?" — Dritter Antrag. Eine junge, verheirathete Israelitin ist von ihrem Manne, nachdem sie ihm zwei, noch am Leben befindliche Kinder geboren, böswillig verlassen worden. Derselbe hat vorher das gemeinsame Vermögen größtentheils verschwendet und setzt sein hartes Benehmen der Art fort, daß er nur gegen eine, der Frau unerschwingliche Summe den Scheidebrief geben will. Unter solchen Umständen haben die gerichtlichen Behörden die unfreiwillige Ehescheidung für zulässig erklärt und bereits ausgesprochen. Die Frau könnte sich demnach wieder verheirathen, es ist für sie in dieser Beziehung auch eine vortheilhaste Aussicht vorhanden , allein es stehen ihr die früheren ‘piönp im Wege. Nun stellen ihre Freunde die Anfrage: „Kann, um diese betrübte Frau mit ihren Kindern zu retten (naiasn auf den Grund „der bürgerlich vollzogenen Scheidung die Ein- „gehung einer neuen Ehe, der bürgerlich nichts „im Wege steht, auch religiöser Seits erlaubt „werden?"