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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-23 · Heft 26 (23.6.1845) · p. Seite 394

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 26 (23.6.1845)
Date
1845-06-23
Page
Seite 394 (sequence 14)
Language
German
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für uns noch Bedeutung und Verbindlichkeit . haben, oder gleich wn muKn (äiö -fi), sn'-irfa'b '^ö afb '■»& ‘f1 5>'b) und N8S1 uro© üpb (bb© b>) abgeschafft werden können, 2) wie 12N i-i^s zeit- und sachgemäß einzurichten sei. Frankfurt a.M. den 8..Juni-1645. Der Ausschuß für die zweite Rabbinerversammlung. Stuttgarts 4. Juni. (Eingesandt.) (In No. 20 hat ein Korresp. über die Verhandlungen in der würtembergischen Kammer über den Sabbat der jüdischen Sträflinge auf Grund des Schwäb. Merk, berichtet. Jetzt wird uns ein Schreiben der Lsrael. Oberkirchenbehörde, an die Rabbinate erlassen, mitgetheilt) welches sich gegen diesen Artikel erklärt. Wir theilen es ebenfalls mit, ohne daß die Sache uns anders erscheint, als wie sie in besagter No. dargestellt worden. Die Redaktion.^ An das Rabbinat NN. „Das Rabbinat wird ersehen haben, in welcher gehässigen Weise von einigen — jüdischen Angelegenheiten vorzugsweise gewidmeten — Zeitschriften eine in den Strafanstalten des Landes neuerlich eingeführte strengere Praxis in Betreff des Arbeitens israelitischer Strafgefangener am Sabbat als mit der unbedingten Zustimmung der Oberkirchenbehörde geschehen, dargestellt wurde. Die Oberkirchenbehörde würde auch in diesem Betreff nicht für nöthig erachtet haben, besondere Erläuterungen zu geben, besonders nicht den Rabbinen des Landes, welche durch eigene Erfahrung die Sorgfalt der Oberkirchenbehörde für Wahrung der Gewiffenssteiheit kennen, wenn nicht eine in der Beilage der Schwäbischen Merkurs zu No. 105 vom 18. April d. I. nach einer diesseits vorliegenden offiziellen Erklärung ganz ungenau und den Sachverhalt nicht entsprechend wiedergegebene. Aeußerung des Herrn Chefs des'Juftizdepartements in der 26. Sitzung der Kammer der Abgeordneten auf manchen Seiten Zweifel in diesem Betreff angeregt hatte, welche von Uebelwollenden benutzt werden könnten, die Richtung der Oberkirchenbehörde zu verdächtigen. . Die dev Note der Oberkirchenbehörde an das Strafanstaltenkollegium, wie es scheint zum Theil gegebenen Interpretation beruht auf einem völligen und dem klaren Wortlaute jener Note nach, in der That höchst auffallenden Mißverständnisse. Während der Oberkirchenbehörde nie beigesallen ist, noch beifallen kann, die Heiligkeit des Sabbatgebotes auch nur in Zweifel zu stellen, viel weniger also zur Uebung des Zwangs gegen jüdische Sträflinge in Betreff des Arbeitens am Sabbat jemals gerathen hätte, wahrend sie im Gegentheil in jener Note ausdrücklich bat, wenn nur immer möglich „der Gewissensfreiheit Achtung und Schonung angedeihen zu lassen", hat man den in jener Note enthaltenen Lehrsatz der jüdischen Kirche, daß bei absoluter Nothwendigkeit allerdings (im einzelnen Falle) das kirchliche Gebot dem Staatsgebote weichen müsse (a:nn amsb» jwh), also auch, wie bei dem Kriegsdienste, der israelitische Strafgefange in dem Falle, wenn die Erhaltung der Hausordnung und der Anstalt überhaupt es unbedingt erheischt, allerdings, sich fügen müsse — wobei auf das im Königreiche Württemberg eingeführte Lehrbuch der mosaischen Religion S. 106 und 107 verwiesen wurde — diesen, zur richtigen Würdigung der Lehren der mosaischen ,Religion abseiten der Staatsbehörden/nöthigen und unabweislich zu zitirenden Lehrsatz hat man vielfach so ausgelegt, als habe damit die Oberkirchenbehörde unbedingt das Arbeiten der israelitischen Strafgefangenen am Sabbat für erlaubt erklärt. Gegenüber einem jüdischen Theologen bedarf die Unrichtigkeit dieser Auslegung keiner weitern Erläuterung, und ' so wird das Rabbinat, beauftragt, nicht nur die israel. Kirchenvorsteher seines Bezirkes, sondern auch sonstige, redliche Belehrung suchende, und durch die deßfalls umlaufenden falschen Gerüchte etwa zu unrichtigen Urtheilen verleitete Angehörige der israel. Kirche, in diesem Betreff zu belehren und den rechten Sachverhalt darzustellen. Eine öffentliche Besprechung der Sache aber wird das Rabbinat im gegenwärtigen Augenblicke, so weit als möglich ist, vermeiden, da.für die allgemeine Sache der Israeliten im Lande wünschenswerth erscheint, für jetzt alle innere und besonders alle heftigere Diskussionen zu unterlassen. Im Uebrigen hat. man diesseits nicht nur das königl. Strafanstaltenkollegium neuerdings, um Abstellung der Verfügung in Betreff des Arbeitens der israel. Strafgefangenen am Sabbat (und an hohen

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