Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 26 (23.6.1845)
- Date
- 1845-06-23
- Page
- Seite 391 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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-es Berichts der staatsrechtlichen Kommission, die Bitte der Israeliten um Verwendung sür den Zweck ihrer Gleichstellung mit den christlichen UntertHanen, oder doch jedenfalls um eine Revision des Gesetzes vom 25. April 182$ über die öffentlichen Verhältnisse der Israeliten im Sinne der Gleichstellung betreffend, ausgefüllt. Der Kommissionsbericht (Verlästerst. Holzinger) ist äußerst umfangreich und beleuchtet die früheren wie die jetzigen Verhältnisse der Israeliten auf eine erschöpfende Weise. Dem Prinzipe nach spricht die Kommission einer vollständigen Emanzipation der Juden das Wort, so daß ihnen auch die staatsbürgerlichen Wahl- und Wählbarkeitsrechte zuzuerkennen waren, denn, sagt die Kommission, die Gerechtigkeit erfordert Gleichheit vor dem Gesetze, und Gerechtigkeit soll das erste und leitende Prinzip der .Gesetzgebung sein. Sollte es sich also um neue staatsgrundgesetzliche Bestimmungen handeln, so vermöchte sich die Kommission für einen Grundsatz nicht auszusprechen, welcher den Genuß politischer Rechte vom religiösen Glauben abhängig machen oder überhaupt das Aeußere des bürgerlichen Lebens durch einen bestimmten religiösen Glauben bedingen würde, sofern die Staatsbürger durch die Grundsätze ihrer Religion an der Erfüllung der bürgerlichen Rechte nicht gehindert werden. Allein, sagt die Kommission, der Standpunkt, von welchem sie bei der vorliegenden Bitte der Israeliten auszugehen habe, sei ein anderer, es sei ein positiv rechtlicher. Den vollen Genuß der staatsbürgerlichen Rechte (Wahl- und Wählbarkeitsrechte) räume unsere Verfassung nun einmal bloß den drei christlichen Glaubensbekenntnissen ein, woraus sich von selbst ergiebt, daß eine Aufhebung dieser Verfassungsbestimmungen nicht blos auf einen Lheil der nicht christlichen Glaubensgenossen beschränkt werden könnte, sondern daß die Gleichheit aller würtembergischen Staatsbürger, ohne Unterschied ihres Glaubensbekenntnisses, in Beziehung auf staatsbürgerliche Rechte eintreten müßte. Die Kommission glaubt, daß ein Antrag hierauf nicht, räthlich sein dürfte, und beschränkt sichdahin zu beantragen, die Kammer möge beschließen, die Staatsregierung zu bitten, das Gesetz vom 25. April 1828 in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen im Sinne einer vollständigeren Emanzipation einer Revision zu unterwerfen und einen Gesetzentwurf hierüber zur Verabschiedung zu bringen. Die Abstimmung gab das Resultat, daß der Kommissionsantrag durch Akklamation zum Beschluß der Kammer erhoben wurde.! Alzei, 25. Mai. (Fr. I.) Auch in hiesiger israelitischen Regilionsgemeinde hat die bekannte Bannbulle der 77 gegen das Institut der deutschen Rabbinerversammlung eine ganz andere, als di.e beabsichtigte Wirkung hervorgebracht. Sie hat den Sinn und das Interesse für dieses Institut nur um so mehr geweckt, und aus müßigen Zuschauern thätige Theilnehmer gemacht. Die Mehrzahl der Gemeindemitglieder hat sofort eine Dankaddresse an die zweite nächstens in Frankfurt a. M. abzuhaltende Rabbinerversammlung unterzeichnet, und dieselbe ihrem Rabbiner zur Uebergabe behändigt. Zu gleicher Zeit haben dieselben Mitglieder einen Verein zur Bildung eine Kaffe für die zukünftigen Rabbinerversammlungen gegründet und angemessene Beiträge gezeichnet. Wie wir hören, hat dasselbe in Mainz, Worms, Bingen, Darmstadt und Kirchheimbolanden, wie noch an sehr vielen Orten unserer Gegend stattgefunden, und ist die Begeisterung für dieses gewiß höchst zeitgemäße Institut aller Orten eine lebendige und immer noch im Wachsen begriffene. Die Gemeinden sind überall für das Bessere vorbereitet. Wir wollen nun zusehen, inwieweit die gebildet sein wollenden Rabbinen Deutschlands ihre Zeit begreifen, und ob sie Charakter und Muth genug besitzen, durch Theilnahrne an der Rabbinerversammlung ihre Eheilnahme an dem religiösen Wohl ihrer Gemeinden zu bekunden. Wer wahrhaft eine Gesinnung hat, braucht und wirb sich niemals scheuen, dieselbe auch öffentlich auszusprechen und geltend zu machen. Aus Baden, 30. Mai. (Fr. I.) Die Mitglieder des Synagogenbezirks Breisach und Emmendingen, welche bereits in ihrer unterm 26. März v. I. an die hohe zweite Ständekammer eingereichten und von letzterer mit verdientem Beifalle aufgenommenen Petition das dringende Bedürfniß einer zeitgemäßen Reform im Judenthume ausgesprochen, haben nun auch unterm 18. d. M. mit Beizug sämmtlicher israelitischer Vorsteher des Bezirks den Hm. Bezirksrghh. Reiß von Breifach schriftlich aufgefordert, der im Juli d. I. in Frankfurt a. M. statt-