Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 25 (16.6.1845)
- Date
- 1845-06-16
- Page
- Seite 370 (sequence 6)
- Language
- German
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fett dem Jahre 1828, also seit dem Gesetz über die öffentlichen Verhältnisse der Israeliten sich dazu bestimmt!") Rechnet man bei 11,000 Israeliten im Lande die Zahl der Frauenzimmer jeden Alters, so wie die männliche Jugend unter 14 Jahren ab, so findet man, -aß schon im Jahre 1837 — also kaum 9 Jahre, nachdem das Gesetz über die öffentlichen Verhältnisse in Kraft getreten, — stark die Hälfte von der Gesammtzahl der Israeliten über 14 Jahre bereits dem Willen des Gesetzgebers unbedingt nachgekommen war. In den seit jener Zeit verflossenen weiteren acht Jahren hat diese Richtung unter den Israeliten des Landes fortgedauert, so daß man mit Zuverlässigkeit behaupten darf, es seien gegenwärtig nahezu drei Viertel der Gesammtzahl der Israeliten (über vierzehn Jahre) von dem Noth- und Schacherhandel bereits abgewendet, und unbedingt den seßhaften bürgerlichen Gewerben gewonnen. Von der israelitischen Zentralkasse allein, also aus öffentlichen Mitteln der Israeliten,. wurden bis jetzt für nicht weniger als 450 arme israelitische Knaben Lehrgelder (im Gesammtbetrage von beiläufig 18,000fl.) gezahlt, und von diesen armen und deshalb zum Abgehen vom Handwerk am meisten versuchten Handwerkern haben im Laufe von dreizehn Jahren, bei strenger Nachforschung, im Ganzen nicht mehr als 8—9 das erlernte Handwerk wieder verlassen, worunter mehrere wegen schwerer Erkrankung. Während auf solche Weise die gewerblichen Verhältnisse der Israeliten sich immer mehr denen der christlichen Mitbürger assimiliren, zählen wir bereits 46 israelitische Schulen im Lande, zum überwiegenden Theile aus Mitteln der israelitischen Kirchengemeinden unterhalten, und das Zeugniß der hochwürdigen geistlichen Mitglieder der Ständeversammlung wird bestätigen, daß die israelitischen Schulen meist zu den besseren Volksschulen gehören. — Unsere Kir- ") In der Sitzung der Abgeordneten-Kammer vom 22. Febr. 1828 gab der (damalige) Minister des Innern die Zahl der Israeliten, welche sich bis dahin bürgerlichen Gewerben gewidmet hatten, auf zusammen 436 an. War diese Zahl genau, so wäre die Zunahme der gewerbetreibenden Israeliten seit 1828 sogar 1389. chengemeinden sind durchgängig ohne alles Stiftungsvermögen— denn jeder Stifter muß die Voraussicht haben, daß ein fester Rechtsschutz für alle Zeiten bestehen werde, und unsere armen Väter waren rechtlos im Lande. So kömmt es denn, daß 11—12,000 Israeliten — größtentheils arm dazu, und gerade in einer Periode des Uebergangs, welche den wenigen Wohlstand, der sich unter ihnen vorfand, noch verringerte, dadurch, daß plötzlich fast eine ganze Generation den Erwerbszweig der Väter verlassen sollte — für ihr Kult-, Schul- und Armenwesen, nach amtlichen Zusammenstellungen, die ungeheure Summe von 40,000 fl. jährlich durch Umlagen aufzubringen haben, wobei sich von selbst versteht, daß sie überdies zu allen Staats-, Amts- und Gemeindeumlagen, wie alle übrige Württemberger, beitragen. Ein nicht unwichtiger Beitrag zur Würdigung der moralischen Zustände der württembergischen Israeliten findet sich endlich in der amtlich feststehenden Thatsache, daß bei der letzten Aufnahme des Standes der Strafanstalten des Landes (1. Juli 1844) in dem Zuchthause zu Gotteszell kein Jsraelite, und unter den Arbeitshäusern nur in dem zu Ludwigsburg ein einziger Jude sich befand und dieser war ein Ausländer! Von allen Israeliten des Landes war also nicht ein Einziger wegen eines schweren Verbrechens verurtheilt. Zu gleicher Zeit zählte, unter allen Kreisgefängnissen, nur das zu Heilbronn Juden, und zwar nicht mehr als zwei. Am 1. Juli 1844 (Tag der letzten allgemeinen Aufnahme) betrug die Gesammtzahl der Gefangenen in den Strafanstalten des Landes (Zuchthaus, Arbeitshäusern und Kreisgefängniffen) 1758, bei einer Landesbevölkerung von beiläufig 1,700,000 Seelen. Die Zahl der israelitischen Sträflinge war aber, wie bemerkt, nur drei, wovon nur zwei Inländer bei einer Gesammtzahl vom 11 bis 12,000 Juden, und diese zwei Sträflinge waren nur in der geringsten Strafftaffe!" — Und doch unterliegen die württemberger Israeliten noch so harten Beschränkungen! Ausschließung von den staatsbürgerlichen Wahlrechten; Beschränkungen in der Uebersiedlung; sehr drückende Gewerbebefchränkungen, Ausschließung vom Detailhandel, vom Güterhandel, widernatürlicher Druck auf den