Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 25 (16.6.1845)
- Date
- 1845-06-16
- Page
- Seite 369 (sequence 5)
- Language
- German
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369 Karl Weil verfaßte, von den 41 Gemeinden des Landes Unterzeichnete Petition an die Ständeversammlung um völlige Gleichstellung, oder doch Revision des Gesetzes vom 25. April 1828. Nachdem dieselbe die kräftigsten Zeugnisse würtemberger Autoritäten angeführt, stellt sie den Zustand der würtemberger Israeliten folgendermaßen dar. „Als im Jahre 1828 die Regulirung der öffentlichen Verhältnisse der Israeliten erstmals Gegenstand der gesetzgeberischen Thätigkeit in Württemberg wurde, da mußten wir die Gegner des Gesetzentwurfs auf die glücklichen Ergebnisse der Judenemanzipation in anderen Ländern verweisen. Auf die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten Württembergs konnte man nicht hindeuten. Ausgeschlossen von allem gemeindebürgerlichen Verbände, ausgeschlossen von den Zünften, Jahrhunderte lang ein Gegenstand des Drucks, der Verachtung, meist zusammengedrängt in einigen armen Dörfern, ohne allen gesetzlichen Boden, konnten die Israeliten Württembergs damals in der That unmöglich vor dem Gesetzgeber sich darstellen als eine Klasse von Bürgern, welche in gewerblicher, in bürgerlicher, in Kultur-Beziehung den übrigen Staatsgenossen gleich standen. Man hatte die Israeliten seit Jahrhunderten zu seßhaften bürgerlichen Gewerben nicht zugelaffen, und machte ihnen dann zum Vorwurf, daß sie den Nothhandel treiben; man hatte sie nicht zugelassen zur Erwerbung von Grund und Boden, und beschuldigte sie dann, dem Ackerbau abhold zu sein; man hatte sie seit Jahrhunderten als sremd der Gemeinde, dem Lande behandelt, und warf ihnen dann vor, daß ihnen Sinn für das öffentliche Wohl und für die allgemeine Sache fehle; man hatte sie verachtet und verhöhnt, und bestritt ihnen dann das Gefühl der Ehre. — So standen die Israeliten Württembergs im Jahre 1828 vor dem Gesetzgeber. Wie anders ist es heute! Ein Strahl der Humanität, der Anfang eines Rechtsbodens, die erste Zulassung zu den Wohlthaten des Gemeinrechts, des allgemeinen Gesetzes hat die Israeliten Württembergs erquickt, und schon ist ein neuer Zustand der Dinge unter uns entstanden. Kaum siebzehn Jahre sind es, seit wir einigermaßen zu den Wohlthaten des gesetzlichen und verfassungsmäßigen Zustandes zugelassen wurden, dessen sich unsere übrigen Mitbürger erfreuen, daß der Gesetzgeber doch im Prinzip ausgesprochen, die israelitische Kirche sei eine vom Staate anerkannte, ihre Genossen Bürger des Staats, und die Israeliten Württembergs haben sich bereits mit Liebe und Innigkeit dem theuern Vaterlande angeschlossen, und nichts von Allem was unsere Mitbürger bewegt, läßt uns Lheilnahmlos; kein Unfall trifft einen Theil, eine Gemeinde des Landes, wo derJsraelite nicht seine brüderliche Theilnahme bethätigte; kein glückliches Ereigniß das Vaterland überhaupt, das er nicht von ganzer Seele mitfeierte. Wir berufen uns auf das Zeugniß unserer Mitbürger, auf die Wahrnehmungen der Beamten, auf die vorliegenden Ehesachen, ob die überwiegende Mehrzahl der Israeliten des Landes nicht die Anerkennung verdient, daß sie willig und eifrig gehorsam ist den Gesetzen, dankbar und treu dem König und dem Vaterlande, bereit zu jedem Opfer für die höheren-Zwecke der Kultur und der Humanität. Bereits hat die. Mehrzahl von dem Nothhandel sich abgewendet, und ordentliche seßhafte Gewerbe ergriffen. Nach amtlichen Zusammenstellungen waren bereits im Jahre 1837, unter einer Zahl von zusammen 11,000 württembergischen Israeliten (Frauen, Mädchen und Kinder mitgerechnet), 1825 Männer und Jünglinge der Absicht des Gesetzes nachgekommen. Damals schon war nämlich die Zahl derjenigen selbstständigen Israeliten, welcher, mit Ausschluß alles Schacher, blos Künste und Wissenschaften, Gewerbe, Fabriken, Ackerbau, Handwerke trieben 889 die Zahl der israelitischen Jünglinge, welche als Gesellen auf der Wanderschaft waren oder in Arbeit standen ... 491 die der israelitischen Jünglinge, welche sich auf Universitäten befanden, oder den Künsten oder dem Schulfache sich widmeten ....... 29 die Zahl der israelitischen Handwerkslehrlinge 374 und der israelitischen Schüler von Gymnasien und höheren Klaffen von Gewerbschulen u. s. w. . . . . 42 zusammen obige , 1825 Von diesen 1825 Israeliten, welche im Jahre 1837 sich ordentlichen zünftigen oder sonst seßhaften Gewerben, oder den Künsten und Wissenschaften zugewendet hatten, hatten nicht weniger als 1066 erst