Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 23 (2.6.1845)
- Date
- 1845-06-02
- Page
- Seite 348 (sequence 12)
- Language
- German
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mit Verachtung von dem entehrendenschmutzigen Schachrrhandel. Wollen wir also auch hoffen, daß der Staat diese edlen Fortschritte anerkenne, und daß noch viele Lasten und Bedrückungen, die unsrer Zeit und unseren jetzigen Verhältnissen ganz entgegen sind, aufgehoben werden.— Die Immatrikulation, die für jüdische Assoziirten die Ansäßigmachung bedingt, zeigt sowol für den Staat als auch für unsere Kultgemeinden traurige Folgen. In einem einzigen Orte hiesiger Gegend, wo kaum 24 jüdische Familienväter wohnen, zählt man Heuer 11 Auswandrer nach Amerika, die trotz ihrer kindlichen Liebe zum Vaterlande ihre Heimat verlassen mußten, um in einem neuen Erdtheile ihre Existenz zu begründen. Doch hoffen wir die Zeit der Gerechtigkeit, die sich überall kund giebt, wird auch unsere Fesseln auflösen. Braunschweig, 26. Mai. (Privatmitth.) Es ist ein wohlthuendes Gefühl bei so manchen Manifestationen gegen die Juden, Zeuge eines herzerhebenden Akts für dieselben zu sein. Der hiesige aus mehrern Hundert achtbaren Männern aller Klaffen bestehende Bürgerverein zählt seit seiner Begründung einen großen Theil der jüdischen Glaubensgenossen zu seinen Mitgliedern. Hier werden in der wöchentlichen Sitzung in, von intelligenten und tüchtigen Rednern gehaltenen Vorträgen und in freier Diskussion die allgemeinen Zeitfragen sowol, als die besonderen Tendenzen des hiesigen Bürgerthums besprochen. So war auch die hier stattgefundene Wahl eines Juden zum Stadtverordneten — die Anfangs nur eine ausnahmsweise Bestätigung, zugleich daß in Schul- und Kirchensachen der Stellvertreter eintreten solle, erhalten hatte — in dieser Versammlung mehrfach mit vielem Interesse verhandelt worden.' Namentlich wurde zur Zeit mitgetheilt, daß die Korporation der Stadtverordneten sich einstimmig für die Rechtsbeständigkeit der Wahl ausgesprochen, und den Stadtmagistrat ersucht hätte, eine gleiche Anerkennung beim Herzog!. Staatsministerium zu erwirken. Wie diese nun wirklich erfolgt ist, so fand sich hierdurch der Betheiligte, Herr Kaufmann Ludwig Helfft vexanlaßt, in der letzten Sitzung dem Vereine Voxtrag dar-, über zu halten, indem er zugleich das Reskript des Staatsministeriums verlas, in welchem unter Anführung der gesetzlichen Gründe mit klaren Worten gusgesprochen wird, daß 'die Juden bei allen städtischen und landständischen Wahlen, nach ganz gleichen Grundsätzen mit den Christen zuzulaffen sind, mithin der. Kaufmann Helfft unbedingt wählbar ist, und ihm Beschränkungen, die die Gesetze nicht machen, nicht gestellt werden können. Er schloß seinen Vortrag, indem er in seinem und seiner Glaubensgenossen Namen der herzogl. Regierung für diese freimüthige und gerechte Entscheidung, und zugleich dem Vereine für die warme Theilnahme, die derselbe dieser Angelegenheit gewidmet habe, seinen Dank aussprach. Hierauf ließ sich der Vizepräsident des Bürgervereins Herr vr. Aßmann etwa wie folgt vernehmen: „Es verdient volle Anerkennung, meine Herren, wenn ein Privatmann eine „löbliche Handlung begehet, es verdient größere An- „erkennung wenn eine solche Handlung von der „Regierung ausgehet, da deren Folgen einen viel „weitern Wirkungskreis umfassen, doppeltes Lob „und Anerkennung aber wenn eine Regierung um „Gerechtigkeit zu üben nicht anstehet einen frühern „entgegenstehenden Beschluß offen zurück zu nehmen. „Ich schlage daher vor, unserer humanen und gerechten Regierung für diesen unseren jüdischen Mitbürgern zu Theil gewordenen Akt der Gerechtigkeit „ein dankbares Hoch auszubringen," welches unter dreimaligen begeisterten Rufe diese jedem Israeliten gewiß doppelt erfreuliche Handlung schloß. M. Rußland und Polen. Warschau, 15. Mai. Laut Verordnung, des Administrationsrathes ist es vom 1. Juli d. Jahres ab keinem Juden, beiderlei Geschlechts, mehr erlaubt in Dörfern eine Schankgelegenheit zu haben, noch irgend welche inländische Getränke zu fabriziren, destilliren oder zu schänken, sei es unter eigenem oder fremden Namen, auf eigene oder fremde Rechnung , »als da sind unter dem Namen von Kompagnons, Faktoren, Gehülfen, Arbeiter u. dgl. Ebenso darf von genanntem Tage an kein Jude weder r.m Kretscham, noch in einer Schenke, Brennerei oder Bierbrauerei wohnen. Bon der polnischen Grenze, 7. Mai.