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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-02 · Heft 23 (2.6.1845) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 23 (2.6.1845)
Date
1845-06-02
Page
Seite 347 (sequence 11)
Language
German
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347 wandernden, den der gute Humor beim Scheiden aus dem Vaterlande keinen Augenblick verließ, antr wertete auf die Frage, ob er denn nicht wieder aus Amerika zurückkehren werde, mit folgenden Worten: „Ich werde nicht eher zurückkehren, als bis Nordamerika bairisch wird!" Man lachte hier viel über diesen Witz, aber ich finde ihn mehr zum Weinen als zum Lachen. Wenn wir dagegen die glücklichen Verhältnisse unserer hessischen Juden betrachten, so glaubt man kaum, daß dieses aufgeklärte, gesegnete Großherzogthum Hessen so nahe an einen Staat grenzt, wo man einem Juden nicht gestaltet, ein Grundstück zu besitzen, und wo man nur dem ältesten Sohn einer noch so starken israelitischen Familie erlaubt, sich zu verheirathen, und die anderen Söhne zum unfreiwilligen Zölibat verdammt! Im Großherzogthum Hessen, namentlich in der hessischen Rheinprovinz ist die Emanzipation faktisch vorhanden, und selbst was noch zu wünschen ist, nämlich öffentliche Anstellungen und Beamtungen, spricht das Gesetz nicht ab, denn die Verfassung, eine der freisinnigsten Deutschlands, schließt den Juden nicht von öffentlichen Aemtern aus. Bei uns kann der Jude jedes Geschäft, jedes Gewerbe treiben, kann Grundstücke besitzen, so viel er Lust hat, kann die Arzneikunde und die Jurisprudenz ausüben, kann Gemeindeämter bekleiden und Volksvertreter sein, kann Geschworener bei den Assisen, Mitglied der Handelskammer und des Handelsgerichts werden, kurz, der Staat hat die Emanzipation der Juden in's Leben geführt, ohne sie gerade auszusprechen, und er befindet sich wohl dabei. (D. A. Z.) Braunschweig, 18. Mai. In Beziehung auf die Frage, ob der hiesige zum Stadtverordneten erwählte israelitische Kaufmann , Ludwig Helfft, in diesem Amte zu bestätigen sei oder nicht, ist von Selten des Herzog!. Staatsministeriums die definitive Entscheidung erfolgt, dahin lautenddaß künftig bei allen städtischen und landständischen Wahlen die Juden nach ganz gleichen Grundsätzen mit den Christen zugelassen seien. Es ist wol kein Israelit, der diesem edlen Ministerium für diese Entscheidung nicht'den tiefgefühltesten Dank weiß. Daß eine deutsche Regierung ein solches Urtheil fällt, thuet dem deutschen Israeliten sehr, sehr wohl! Aus Barern, 16. Mai. (Privatmitth.) Fanden die geehrten Leser dieses Blattes seither nicht viel Erhebliches über die bürgerlichen Verhältnisse der bairischen Juden, so wird folgende Nota über unsere jetzigen materiellen Kulturfortschritte und den edeln Bürgersinn, der sich in "den niedrigsten jüdischen Kreisen zu erkennen giebt, auf jedes, für billigen Fortschritt geneigte Gemüth, wohlthätig ein-, wirken. Den baierischen Juden ist es im Edikt von 1813 erlaubt, sich Grundeigenthum zu erwerben, und wahrlich, dieses Mittel zur bürgerlichen Vervollkommnung, als welches es vom Staate angesehen wird, hat schon zu einem Resultate geführt. In Unterfranken überzeugt man sich am besten, daß der Jude gerade so zum Betriebe der Agrikultur als zum Schleppen des Quersacks bereitwillig ist. Dem Schreiber dieses, zwar jetzt in Mittelfranken als Lehrer domizilirt, ist es ganz erhebend, bei seiner jährlichen Reise nach Unterfranken wahrzunehmen, wie der dortige Jude mit Eifer sich bestrebt, den Gesetzen des Staates nachzukommen, wie dort israelitische Oekonomen mit ihren Jünglingen und Mädchen erst wenn die Nacht Ruhe gebietet mit ihren christlichen Nachbarn vom Felde heimkehren, und wie eben dadurch die gegenseitige Achtung und das brüderliche Nebeneinanderleben der verschiedenen Konfessionen gewonnen wird. Die Bestrebungen sucht die hohe Obrigkeit auch zu unterstützen, und schon haben einige jüdische Subjekte aus dem Lg. Wernek Medaillen und Belobungsschreiben erhalten. Herr Landrichter Kramer, ein Mann von rühmlicher Gerechtigkeitsliebe, der früher in Wernek, aber jetzt in Heidenheim fungirt, erklärte diesen edlen jüdischen Eifer schon bei öfteren Amtsgelegenheiten. . In Mittelfranken, wo das Erwerben von Feld- - stücken die pekuniären Kräfte etwas mehr anspricht, sieht man bei den Israeliten mehr ordentliche Gewerbe und reelen Handel, und diesen auch nur mit jenen Artikeln, die für den Kreis eines Gewerbes bestimmt sind. In Schwaben, wo die Israeliten in größeren Gemeinden zufammenleben, wo im Allgemeinen auch guter Wohlstand ist, giebt es mehr jüdische Kaufieute und Fabrikanten, und überall denkt man

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