Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-06-02 · Heft 23 (2.6.1845) · p. Seite 345

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 23 (2.6.1845)
Date
1845-06-02
Page
Seite 345 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225389-3225413--06947-3236806
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

345 Der Verein will seine Anhänger'durch Unterschriften kennen lernen. Um sich jedoch von dem Vorwurfe einer Proselitenmacherei frei zu halten-, ist zu diesem Behufe bei mir für hiesige eine Liste ausgelegt, worin sich ein Jeder eigenhändig einschreiben kann. — Für Auswärtige, geht in diesen Tagen an alle jüdischen Vorstande der oberschlesischen Städte eine gleiche Liste zu. Sollte der Vorstand der Reform im Judenthume nicht geneigt sein, und sich der Unterzeichnung nicht unterziehen wollen, so wird um deren Verabreichung an dasjenige Mitglied in der Gemeinde gebeten, welches diese kleine Mühe nicht scheuen wird. Besondere Aufforderungen werden nicht erfolgen. Schloß Zülz in Oberschlesien im Mai 1845. Magdeburg, 22. Mai. (Privatmitth.) Unsere Zeitung theilte seiner Zeit mit, daß durch eine ministerielle Zirkulärverfügung vom 18. Juli 1843 vorgeschrieben wurde, daß die Gewerbescheine für Juden die Klause! enthalten sollten, daß der Gewerbeschein von denjenigen Beschränkungen nicht befreie, welchen der Gewerbsbetrieb der Juden nach der in einzelnen Landestheilen bestehenden Verfassung unterworfen sei. Wir theilten auch in No. 9 d. I. das neue Gesetz über die .neue allgemeine Gewerbeordnung mit, welches alle diese Beschränkungen aushebt. Erfreulich ist daher folgende Mittheilung in der Allg. D. Ztg.: Die Minister des Innern und der Finanzen haben unterm 2. April eine Verfügung erlassen, daß nach dem Erlaß der neuen allgemeinen Gewerbeordnung die beschränkenden Klauseln und Zusätze in Gewerbescheinen wegfallen müssen; namentlich werden die Juden, welche den in einzelnen Landestheilen noch bestandenen Beschränkungen in dieser Beziehung unterworfen waren, fortan davon befreit. Die Vermerke auf den Gewerbscheinen sind demnach für ungültig zu erklären und den Juden neue zu ertheilen. Oesterreich. Pesth, 10. Mai. (Privatmitth.) Die Sache der jüdischen Volksschulen gewinnt in Ungarn immer mehr; die arader, pesther, kanischaer Normalhauptschulen geben dafür den besten Beweis. Die erstere wurde vor sechs Jahren in Rücksicht auf ihr segensreiches Wirken von Sr. Majestät sanktionirt. Die pesther hat sich durch die Bemühung des Rab. Schwab und die Schulkommission, wieder sehr gehoben, ist vor zwei Jahren sanktionirt worden, und hat an Frequenz sehr bedeutend gewonnen. Die Prüfung am 16. April hat den würdigen Lehrern großes Lob erworben; unter ihnen hat Herr Koref jüngst ein sehr tüchtiges Schulbuch, „Elementargeometrie", herausgegeben. Sehr nachdrücklich rst die Wirksamkeit des Herrn Rosenzweig gegen den jüdisch-deutschen Jargon. Nur das Eine vermissen wir, warum wird nicht mancher Unterrichtsgegenstand in der ungarischen Sprache vorgetragen? — Der Edelmuth hiesiger Menschenfreunde hatte 64 arme Kinder neu bekleidet, und der Anblick derselben, als sie durch einen Mitschüler ihren Wohlthätern dankten, war sehr ergreifend, und ebenso der Dank, den der Herr Rabbiner von der Rednerbühne aus an sie richtete. —. Die hiesigen Professoren der evangelischen Schulen haben den Herrn I. L. Fischer, Inhaber einer israelit. Mädchenerziehungsanstalt zu ihrem Konserenzmitgliede ernannt. v. Leipnick, 13. Mai. (Privatmitth.) Seit einem halben Jahre hat in Mähren der heilsame Einfluß des Mäßigkeitsvereins sich kund zu geben begonnen und wird mit regem Eifer fortgesetzt. Die Juden haben dabei ein sonderbares Geschick. Einmal werden sie von der Kanzel herab als die musterhaftesten und nüchternsten Menschen geschildert und dem Volke als Vorbild dargestellt, gleich darauf aber macht sich der unter der Asche glimmende Judenhaß ein wenig Lust. Man nahm es bis jetzt gleichgültig hin, weil unsere humane Regierung einigen zu solchen Mittelchen greifenden Predigern ihren Unwillen bezeigen ließ. — Es liegt aber die Aussicht nicht ferne, daß der Mäßigkeitsverein auch unmittelbar auf die'Juden Mährens günstig einwirken wird. Bekanntlich ist in Mähren der Jude von jedem Realitätsbesitze außerhalb der Judenstadt, die Brandtweinhäuser allein ausgenommen, ausgeschlossen und selbst das Wohnen ist mit sehr wenigen Ausnahmen an obige Bedingungen geknüpft. Kein Wunder, wenn sich verhältnißmäßig eine große Anzahl Juden derBrandweinfabrikation zuwendete, wozu Viele der Mangel an Quartieren in den Judengassen mit Gewalt hin- 23 *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.