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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-26 · Heft 22 (26.5.1845) · p. Seite 335

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 22 (26.5.1845)
Date
1845-05-26
Page
Seite 335 (sequence 15)
Language
German
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dere Kraft vkndizkcen, das Gelübde nicht zuzulaffen gezwungen werde; so antworte, ich abermals: auf dem Grund und Boden des Talmuds findet dies lediglich bei Hekdefch statt, nicht aber da, wo menschliche Interessen in Frage stehen, was allein den Kern der Diskussion aus macht.; Die nagelneue Behauptung, „daß unser religiöses Bewußtsein über das des Talmuds hinausgegangen," in welche der ganze Sermon endlich zusammenschrumpfen zu wollen scheint, ist der Ehre ganz und gar unwürdig, ein Kernpunkt in der Ansicht des Herrn vr. Holdheim zu sein, indem sie sich ganz einfach schon aus der Auflösbarkeit solcher 'Eide und Gelöbnisse ergiebt, die den Menschen allein angehen. Wenn also in diesem Kernpunkte nicht etwa wieder ein anderer' und einstweilen noch unsichtbarer steckt, so werde ich mir die Freiheit nehmen, an die Existenz dieser unbekannten Größe gar nicht zu glauben und eine Null nicht für ein L anzusehen. Zum Schluffe stimmt Herr vr. Holdheim wie zur Hervocbcingung eines Knallaffektes seinen höchsten Ton an. Nicht eines Kindes Hand bedarf es, wie er versichert, um unfern von wnpn -^3 und -iO\N' iT73 hergeleiteten Beweis, daß die Auflösung eines jeden Gelübdes, das Gott zum Subjekt hat, als eine 113031 betrachtet wird / umzustoßen, weil sich der Widerruf auf die Voraussetzung eines Jrrthums gründet, der die Handlung hinterher als iccthümlich, als ms-'ü, mithin auf den Grund rfa msca unpn als ungültig erscheinen laßt. Auf dieses Prinzip, heißt es weiter, gründet sich die Auflösbarkeit aller Arten -von Gelübden und darauf beruhet lediglich die vorausgesetzte Zustimmung des göttlichen Willens. Herr vr. Holdheim ist nur die zum Umstoßen oder Zusammenfallen unseres Beweises erforderliche Erklärung schuldig geblieben, warum ein Gelübde trotz der hinterher ihm vindizirten irrthümlichen Beschaffenheit nach allen Autoritäten des rabbinischen Iudenthums ohne Zustimmung des Interessenten nicht aufgelöst werden darf, während bei irrnpii und W'ä, wo Gott die Stelle des Subjektes vertritt, eine solche Auflösung von vorn herein erlaubt wird? Kann also offenbar nicht in Abrede gestellt werden, daß man von einer solchen Ungültigkeitserklärung, sie mlag auf, dem oder jenem Grunde beruhen, immer nur mit der Einwilligung des Betheiligten Gebrauch gemacht werden darf, und bei Hekdefch u. dgt. diese Einwilligung als bereits erfolgt angenommen wird; so ist ja Alles bewiesen, was wir beweisen wollten, wie falsch nämlich der Schluß von der Auflösbarkeit'des in Arachin 23a verhandelten Gelübdes kn Bezug auf Hekdesch, wo die Auflösung den Charakter der ii'inn an sich tragt, auf die Auflösbarkeit eines im menschlichen Interesse geleisteten Gelübdes ohne Zustimmung des Betheiligten ist. Daß die Auflösung überhaupt nur deshalb möglich ist, weil das Gelübde mittelst der NN2 Snü^ii als von Anfang irrthümlkch geschehen betrachtet wird, kann an der Sache nicht das Geringste andern, da auch in Arachin f. 23 a die Auflösung natürlich auf den Grund einer erst nach der Leistung des Gelübdes eingetretenen Veränderung in den äußeren oder inneren Zuständen des Gelobenden lediglich ermöglicht und das Gelübde als irrthümlich geschehen erkannt wird. Vergl. Sch. A. Iore Deah 275, 7. Unser Beweis stehet somit fest, fest wie eine Mauer, und selbst die Riesenarme des schweriner Goliath .vermochten ihn nicht zu erschüttern. Nun mag Herr vr. Holdheim immerhin seine Zuflucht zum nehmen, gleich allen denen, welche ihre Baarschaft zu Grunde gehen sehen. Es kann ihm nichts nützen. Dieser w hilft nicht; er steht stunlm und und unbeweglich in seiner eisernen Unbarmherzigkeit da; denn daraus, daß in Arachin f. 23 oder sonst irgendwo im Talmud von der Auflösbarkeit eines dem Bürgen geleisteten Gelübdes durchaus keine Rede ist, kann unmöglich der Beweis für die Auflösbarkeit eines solchen Gelübdes nach der Lehre des Talmuds hergenommen werden. So ist denn Alles was Herr vr. Holdheim gegen mich vorbringt, l-e-eces Sche-mwissen und Blendwerk, und hat mir seine gegenwärtige Diskussion über irgend Etwas die Augen geöffnet, so ist das in Bezug auf seine Bestrebungen geschehen, welchen ich bisher Achtung gezollt. In dieser Rücksicht gebe ich Herrn vr. Holdheim gerne zu, daß ich geschlafen habe. Nun bin ich wach geworden und mit mir wahrlich Alle, denen die Wahrheit und die Ehre ihrer Glaubensgenossen am Herzen liegt, und welche'das Iudenchum in seinem^ gegenwärtigen-Bestände-fortgebildet, von allen schädlichen und unnützen Stoffen gereinigt, nicht aber verlaurndrt und meuchelmörderifch überfallen wissen wollen..

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