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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-26 · Heft 22 (26.5.1845) · p. Seite 322

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 22 (26.5.1845)
Date
1845-05-26
Page
Seite 322 (sequence 2)
Language
German
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322 trage einer ihnen gemeinsamen Behörde erscheinen, so tritt noch die Verschiedenheit hinzu, daß ihnen eine jede äußere Machtvollkommenheit abgeht und. nur eine moralische Autorität ihnen innewohnen kann, daß sie ferner aus den verschiedensten Gegenden, welche unter abweichenden Gesetzen lebend, sehr verschiedene Bildungsgrade einnehmen, zusammentrcten und daher sehr 'widersprechende Erfahrungen mitbringen. Dennoch aber stellt man an die zusammentretenden Rabbiner dieselbe Aufforderung, nur noch in gesteigertem Maaßewelche man in landesgesetzlich berufenen Synoden stellt, sie sollen gleichfalls den sich kundgebenden Bedürfnissen im religiösen Leben, welcher siejedoch selbst aufzusuchen haben, abhelfen. Die Versammlungen sind daher auch nicht mit freiwilligen gelehrten Versammlungen, wie der Naturforscher u. dergl. zu verwechseln, welche lediglich die Wissenschaft, die persönliche, Annäherung der Theilnehmer, die Förderung dieses im Auge haben; die Rabbiner sollen, wie ein jeder einzelne durch seine Amtsthätigkeit, so auch vereinigt durch ihre Berathungen und Uebereinkünfte den Gemeinden, dem praktisch-religiösen Leben nützen und förderlich eingreifen. Es ergiebt sich schon hieraus, wie höchst ober-- flächlich, um den glimpflichsten Ausdruck zu erwählen, der Vorwurf gegen die Versammlung war, daß sie Nichtrabbinen von der thätigen Mitwirkung an ihren Arbeiten ausschließt. Soll dem, religiösen Lebe» gedient werden, so müssen die Beratbnngen ebenso von der Einsicht in das wissenschaftlich erfaßte Judeuthum, wir von derKenntniß der Zustände in den Gemeinden, und den dort sich herausstellenden Bedürfnisse geleitet werden. Die Vereinigung dieser beiden Momente findet sich aber her den Rabbinen als Regel, wenigstens darf ein solcher Anspruch mit Recht an sie gestellt werden, bei den Nichtrabbioen als Ausnahme. Zu geschweigen derjenigen jüdischen Gelehrten/ welche als Aerzte und Advokaten durch ihre höhere wissenschaftliche Bildung zur Abgabe eines Urtheils sich berechtigt glauben sollten, denen jedoch meistens eine tiefere Einsicht in das Judenthum , und eine genauere Bekanntschaft mit dem jüdischen Gesamwtleben abgeht, sind selbst jene Gelehrte, welche die jüdische Wissenschaft zum Gegenstände ihrer, Studien machen, gewöhnlich zu sehr dem Geweindeleben entfremdet, sie nehmen in ihrer wissenschaftlichen Höhe einen Standpunkt ein, der sie nur zu leicht die Bedürfnisse in den Niederungen nicht würdigen läßt, und sie dürften bei ihre» Urtheilen einen Maaßstab anlegen, der der Theorie, wie sie sich dieselbe ausgebildet, angemessen, dem Leben jedoch durchaus nicht entspricht. Auf der andern Seite sind verständige Männer aus der Mitte der Gemeinde wol vertraut mit den Stimmungen des Kreises, in welchem sie leben, wol auch geeignet, mit den Hindernissen, welche einer religiösen Erweckung sich in den Weg stellen, bekannt zu machen; aber schon ob sie auch den richtigen Ueberblick haben über Hie Zustände im Großen, hinaus über ihren engen Gesichtskreis, ob sie die Bedürfnisse von dem rechten Gesichtspunkte . aus zuwürdigen wissen, bleibt zweifelhaft, noch weniger aber darf bei ihnen vorausgesetzt werden, .daß sie mit der richtigen Erkenntniß des Judenthums versehn sind, welche sie ebenso sehr über Vorurtheile einer früher», vielleicht ihrer eignen Jugendzeit erhebt, wie sie an dem Kern des Glaubens allen Schwierigkeiten des Lebens gegenüber festhallen lehrt. Die Beschlüsse der. Versammlung sollen aber auch ihre praktische Verwirklichung finden; wer besitzt nun zunächst die Mittel dazu, wem ist dies zunächst die Lebensaufgabe, wenn nicht dem Rabbinen? Kann der Privatgelehrte sich dazu berufen fühlen, eine solche Wirksamkeit in der Gemeinde einzunehmen? Sind nicht gerade dem Rabbiner dafür die Mittel dargeboten, steht ihm nicht dazu -die Kanzel, der Jugendunterricht zu Gebote? Sind nicht seine vielfachen Berührungen mit der Gesammtgemeinde wie mit Einzelnen für ihn so viele Veranlassungen, das, was er nach reifer Prüfung in Verbindung mit Amtsbrüdern als wahrhaft förderlich erkannt hat, auch hervorzuheben, ihm Eingang und Gültigkeit zu verschaffen? Und mag immerhin die lächerliche Furcht vor hierarchischer Anmaaßung von Ueberbildeten und Indifferenten verbreitet werden, mag immerhin das Geschrei der Verblendeten, welche sonst die rabbinische ÄMorität' bis zum Himmel erheben, wenn sie ihren Wünschen genügt, nun die Willkühr und die Eigenmächtigkeit predigen, wenn sie fürchten, daß das Zusammenwirken der Einsichtsvollen ihren Ansichten und Anmaaßungeu hindernd sein könnte: der gesunde Sinn des Volkes wird dem Rabbiner und namentlich einer größern Zahl von Rabbinen eine. Autoritätbeilegen), chie-.ihm. ^Bürgschaft giebt eben sowol für die Richtigkeit der Aussprüche wie für das wahrhafte Lebensbcdürfniß, welchem sie entspringen. Und warum sollten nicht Männer; welche in diesem Berufe ihre Lebensaufgabe erkennen, welchen- Bekanntschaft mit der Lehre und dem Leben zugetraut werden darf, von welchen es wahrhaft heißen kan», daß Geist und Herz ihnen stets erfüllt iss von -den das Judenthum durchwühlenden Bewegungen/ deren wichtigstes Anliegen es sein muß, durch ihren ganzen-Wandel, 'wie

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