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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-19 · Heft 21 (19.5.1845) · p. Seite 317

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 21 (19.5.1845)
Date
1845-05-19
Page
Seite 317 (sequence 17)
Language
German
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317 die Kraft finden, manches Unangenehme zu dulden; durch eine Gleichstellung der Juden und Christen aber würde, da die Juden ihrerseits an ihrem Glauben mit aller Kraft festhielten, zuletzt wol gar das Christenthum selbst in Frage gestellt werden. Von einer andern Seite ward noch ausdrücklich die Kompetenz des Landtags in dieser Angelegenheit bestritten, auch darauf aufmerksam gemacht, daß die Judengesetzgebung bereits in der Berathung begriffen sei, wie dies in dem Jahre 1843 dem rheinischen Landtage ertheilten Abschiede ausdrücklich gesagt werde; es fehle aber an Veranlassung, den Gesetzgeber in dieser Angelegenheit noch durch eine Petition zu drängen. . Auch diese Anführungen fanden indeß mehrfache Erwiederungen; die Kompetenz des Landtags sei schon um deshalb nicht zu bezweifeln, weil einem früher« Landtage eine allerhöchste Proposition, denselben Gegenstand betreffend, Vorgelegen; der den rheinischen Ständen ertheilte Bescheid könne den hiesigen Landtag durchaus nicht abhalten, ein hier ge-, fühltes Bedürfniß zur Sprache zu bringen. Nun könne man aber die Ueberzeugung nicht ablehnen, daß die Judenfrage der Lösung heutigen Tages dringend bedürftig sei, zumal das Edikt vom Jahre 1812 in der Zwischenzeit nicht fortgebildet, sondern sogar mehrfach beschränkt worden sei, und auf diese Weise sogar der Artikel 16 der Bundesakte vorletzt zu sein scheine. Der Antrag des Ausschusses sei rein formeller Natur und beschränke sich auf das Mindeste, was nur erbeten werden könne. Von einem Theile der Versammlung ward auch die Ueberzeugung ausgesprochen, daß man weiter gehen müsse, als man vorgeschlagen habe. Die ausgezeichneten Leistungen, durch welche einzelne Juden im Krieg und Frieden um Staat, Wissenschaft und Kunst sich verdient gewacht hätten, und der Standpunkt, auf welchem die Bildung des Volkes sich heutigen Tages befinde, lasse die völlige Gleichstellung der Juden als eine Forderung der Gerechtigkeit erscheinen, denn es sei unter allen Umständen nicht zu rechtfertigen, wenn man. an den dem menschlichen Auge doch nicht erkennbaren religiösen Glauben politische Vorrechte oder Nachtheile knüpfen wolle, man möge daher nicht, auf halbem Wege stehen bleiben, vielmehr das, . wovon man die lebendige Ueberzeugung in sich trage, auch Se. - Majestät dem , Könige offen vortragen. Nachdem hierüber noch mehrfache Berathungen stattgefunden, mehrfache Beispiele zu Gunsten der Juden angeführt, von anderen Seiten aber die Beweiskraft derartiger spezieller Beispiele bestritten worden war, ward zur Abstimmung geschritten, und zwar erlangte der Antrag auf eine sofortige und völlige Gleichstellung der Juden die Majorität nicht, wogegen der Eingangs erwähnte Antrag des Ausschusses mit verfassungsmäßiger Stimmenmehrheit zum Beschluß erhoben ward, und daher Se. Majestät dem Könige vorzutragen sein wird. Berlin, 10. Mai. (Privatmitth.) Die jetzt hier, „früher in Halle erscheinende" Reform, Monatsschrift für Recht und Gesetzgebung von Gustav Eberty, bringt in ihrem diesjährigen Aprilhefte einen sehr interessanten Aufsatz, „Staat und Religion," mit Rücksicht auf Eisenberg's Schrift gleichen Titels, von dem Dozenten der Rechte Dr. Friedländerin Heidelberg, aus dem wir, da uns der Raum Ihrer Zeitung leider! nicht Alles gestattet, folgende schöne Stelle hervorheben. „Der Staat bedarf der Religion, so gewiß er Alles dessen nothwendig bedarf, was' zur sittlichen Vollendung führt; der Staat hat aber keine Religion, weil er dem Begriffe nach überhaupt Nichts hat, sondern in Allem thätig ist. Und wenn er der Religion bedarf, sie aber nicht hat, so muß er sie .anderswoher empfangen. Dies Woher? kennt er. Es ist das freie Bewußtsein der Individuen. Und wenn er daher das religiöse Bewußtsein als den mächtigen Hebel seiner Institutionen anerkennt, so darf er die Quelle derselben nicht trüben, nicht verstopfen wollen. Dazu aber wird er getrieben, wenn er in das innerste Wesen dessen einzugreifen sich unterfängt, wodurch das Gottesbewußtsein geläutert und besördert werden soll, wenn er sich als Parteimann in die Konfessionen drängt. Welchen Weg ich betrete, um in den Himmel zu kommen, .das ist Sache meiner eigenen Bestimmung,, welcher Formen ich mich bediene,. um meine.Beziehung zu Gott zu vergegenwärtigen, hängt von mir, von der Gesammtheit der von. gleichem Glauben Durchdrungenen ab. Ob ich an einen einzigen, oder einen dreieinigen Gott glaube, ob ich ihn im Beichtstühle oder auf den . Bänken der Synagoge; verehre,, -r wer vermag mir Vorschriften darüber zu geben? Aber daß mein 21*

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