Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1845)
- Date
- 1845-05-19
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
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Referat über das Resultat der am 21. August stattgehabten Rabbinerversammlung zu Bäks in Ungarn. Zeit und Umstände forderten Rath und That'für die Zustände Israels nach Innen und Außen; denn schon fing an der Hang zum Täuschen und Wechseln auch in religiöser Hinsicht sich kund zu geben; schon fing an die Sucht nach sinn- und bedeutungslosen Reformen auch in unserm Lande Wurzel zu fassen; schon fing an ein frivoler Geist über Religion das unantastbare Vermächtniß unserer Väter, unfern kostbaren Seelenschmuck von Sinai her, wie über Alltagsdinge keck und dreist abzuurtheilen, und mit kühner Verwegenheit wollte mau zuförderst an dem rituellen Gebäude wackeln und rütteln. Individuen ohne hinlängliche talmudische Befähigung, ohne ausreichende Gesetzeskunde und mitunter auch ohne Frömmigkeitssinn wurden zu Rabbinern befördert und gewählt; und aus der crtremen Meinungsverschiedenheit erhob sich die unbändige Hydra: Zank und Streit und Haß zwischen unseren Glaubensbrüdern. Die Religionshäupter sind oft mit ihren Gemeinden und auch untereinander zerfallen! Und fragt es sich: woher diese Unbilde, woher so grelle Uebelstände? so ist die natürliche Antwort: aus Mangel an einer geregelten Prinzipate zum anleitenden Prinzipe; weil das Rabbinenwesen in Ungarn anarchisch darniederliegt; weil es hierin keine legale Verfassung, keine anerkannte und sanktionirte Autorität giebt, aufrecht zu Hallen Ruhe und Friede in Israels Mitte, zu befestigen Liebe zur Tugend und Frömmigkeit, unerschütterlich zu machen die Anhänglichkeit an Gesetz und Lehre in Israels Herzen. So ist cs nach innen bestellt! Und nach außen sicht es nicht minder arg aus wie so oft, wenn es sich handelte im Lande in den Nathshallen der Großen des Reiches, um die leider garunschöne Frage: ob der Jude Mensch sei? ob er genießen darf auch nur die spärlichsten Rechte, wie Einer der niedrigsten im Lande? Wie so oft hörte man da falsche Anschuldigungen, gehässige Zumuthungen und boshafte Vorwürfe! Bald hieß es: es fehle dem Juden Sinn und Gefühl für Menschen- und Vaterlandsliebe, bald der Jude sei eid- und wortbrüchig, sein Clement wäre Lug und Trug, und darum die Hinneigung zum Handel und Schacher. Gewerbe und Feldbau seien ihm verhaßt ,j wer will sie da herrechnen die verleumderischen Verdächtigungen alle?! und dieß Alles wollte man aus dem Wesen unserer heiligen Gotteslehre herausdeuten! Dieß alles ihrem nur Liebe und Wahrheit athmenden Geiste unterschieben! und was geschah bisher von Seiten Israels, diesen Unwahrheiten zu steuern? Im allgemeinen wenig oder gar nichts. Einzelne Stimmen, die sich hier und da dagegen erhoben, verschollen unbemerkt. Und warum diese Fahrlosigkeit' im Ganzen? Auch hier ist die einfache Antwort: aus Mangel an einer Zentralisation, weil kein Anhaltspunkt, kein Vereinigungsgrund, kein. authentisches Organ für die Gcsammtheit. Dieses sahen die Besseren und gewahrten es, wie mit jedem Tage es mehr Noth thue, Hand an's Werk zu legen, und in gemeinschaftlicher Verständigung aufzusuchen die gedeihlichsten Mittel für Aufrechthaltung der angeerbten Wahrheiten und heilbringenden Einigkeit, herzustellen eine wohlthuende Ordnung, auszugleichen Reibungen und Spaltungen, und zu schaffen ein Gesammtorgan ein starkes und festes, ein treues und glaubwürdiges. Und sie forderten einander auf die Häupter und fordern in Israel zum. gemeinschaftlichen Zusammentritte zu brüderlichen Berathungen, um dann die gefaßten Beschlüsse Einer allerhöchsten Landesregierung zur Genehmigung unterbreiten zu können, und so wurde festgesetzt der 20. August d. I. an welchen sich versammeln sollten in BakS alle anerkannten Rabbinen Ungarns, alle ohne Ausnahme! und wirklich wäre vielleicht für diesesmal schon gelungen das großartige Werk; mit den besten Hoffnungen ging man schwanger, wenn nicht mehrere zusammengetrofsene Umstände den größten Theil der Rabbinen aus Oberungarn wie auch viele an den Donauufern, nach Aussage ihrer Briefe, im Vorhaben verhindert hätten. Es schmolz daher die Anzahl der Gotterkornen blos auf wenige über dreißig. ES trafen nämlich ein: der Rabbiner von Apostok, Bajo, Bngard, Czeczo, Fünfkürchen, Görte, Gyömöre, Jankowitz, Hul, Moor, Orsch, Paksch, Palota, Papa, Pesth, Pnchow, Szenitz, Sztloch, Szobodka, Szobotisch, St. Georgen, St. Niklan, Simony, Teleke, Temesvar, Tob, Totis, Unsdorf, Wesprem, Werpelet u. A. Wohl nur ein schwacher Erfolg nach solchen Erwartungen, aber doch genügend für den Anfang, und vielleicht desto erfreuender, da beim Beginnen, wo aus einem Nichts erst ein Etwas geschaffen werden soll, die Kristallisation nur ruhig und ungestört sich zu einem Gebilde gestalten kann; je größer aber die Massen, desto leichter die Aufregung der Gemüther. und desto schwerer ein erwünschtes Uebereinkommen. Nachdem die Anwesenden sich über Zweck und Absicht verständigten, beschlossen sie für diesmal wenigstens, um die Gunst des Augenblickes zu benutzen, und ihre ^Auffassung und Beherzigung der Zustande Israels nach Innen und Außen gewissermaßen herauszustellen, und so die Motive zu einer Generalversammlung unwiderleglich zu begründen.- Erstens. Statuten für die Organisirung einer jüdischen Religionsbehörde und für die Ordnung des Rabbinerwesens zu entwerfen, solche dann allen Nichtgegenwärtigen und Betheiligten zur Prüfung und Kenntnißnahine mitzutheilen, und so die Bestätigung von der hohen Landesregierung in Gesammtheit zu erzielen. Zweitens. Eine einmüthige und einstimmige Erklärung von. sich zu geben. I. Vorläufig, skizzicter Statutenentwurf. Die Religionsbehörde des Judenthums in Ungarn hat einen dreifachen Prozeß, und theilt sich in drei Instanzen als Kommunial-, Distriktual- und Generalbehörde, und zwar: A. Kommunialbehörde, ihre Form und Wirksamkeit. Die Kommunialbehörde ist: jeder wirkliche Oberrabbine, dessen Amt es ist zu wachen über die religiöse Lebensweise der Gemeinde, Sittlichkeit und Frömmigkeit durch Wort und That in derselben zu verbreiten, über Synagogenordnung und Schulwesen nach der von der Generalbehörde zu bezeichnenden Weise, über Frömmigkeit und Tüchtigkeit der Lehrer, über Schächtersach, er selbst aber darf nicht Schächter sein, ferner darf er ohne Zustimmung zweier benachbarten Rabbinen Niemanden die Befugniß ertheilen auch nur über einige Speisefragen entscheiden zu dürfen, welche zwar nur tarefrei ertheilt werde. Trauungen können von ihm oder einer durch ihn Ernannten nur nach zur Handnahme der Geburt und Sittenzeugnisse des Brautpaares geschlossen werden. B. Distriktualbehörde, a) ihre Form. Die Distriktualbehörde, behufs welcher alte Judengemeinden Ungarns verhältnißmäßig in vier Distrikte vertheilt werden sollten , wird durch eine im Mittelpunkte des Dlstriktes zu einer bestimmten Zeit jährlich sich zu versammelnden Synode gebildet, in welcher aus jedem dahin gehörigen Komitate, je nach der Mehrheit der Gemeinden ein, zwei bis drei Rabbinen als Deputirte! erscheinen müssen, und welche verpflichtet find an jeder Sitzung, an allen;Beschlüssen bis auf's Ende Theil zu nehmen; übrigens können dieser auch mehrere Rabbinen desselben Distrikts mit Stimmrecht beiwohnen. Die Synodalsitzungen werden durch ein kompetentes Präsidium von dreien Gliedern geleitet, welches immer für die künftige Versammlung am Schluffe der vorgehenden nach Stimmenmehrheit gewählt wird, damit es die künftige eröffne, leite, und während der Zwischenzeit die Gesammtheit vertrete.